Namibia verhandelt über Bestimmungen
Ministerium stellt klar: Einfuhr von Rindern wurde nicht eingestellt
Windhoek (cr) • Das Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Bodenreform (MAWLR) hat klargestellt, dass die Ausfuhr von lebenden Rindern (Absetzer/Jungrinder) nach Südafrika nicht eingestellt wurde, wie es in der Öffentlichkeit kürzlich hieß.
In einer in der vergangenen Woche vom Ministerium herausgegebenen Medienerklärung heißt es, dass jeder, der lebende Rinder nach Südafrika exportieren möchte, eine südafrikanische Veterinäreinfuhrgenehmigung beantragen sollte.
In der Erklärung heißt es, dass alle Ein- und Ausfuhren von Vieh und Viehprodukten durch die Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes (Gesetz 1 von 2011) erleichtert werden. „Namibia erlaubt die Einfuhr von vollständig verarbeitetem Viehfutter in Übereinstimmung mit unseren veterinärmedizinischen Einfuhrbestimmungen“, hieß es.
Namibia verhandelt derzeit mit Südafrika über die überarbeiteten veterinärmedizinischen Einfuhrbestimmungen für die Einfuhr von unverarbeitetem Viehfutter (u.a. Heu, Futter, Luzerne und normales Gras), deren Einfuhr auf den von der Weltorganisation für Tiergesundheit festgelegten Anforderungen basiert.
Zu den Anforderungen gehört, dass die Futtermittel aus einem registrierten Betrieb stammen müssen, in dem keine Klauentiere gehalten werden, und dass die Futtermittel in einer geschlossenen Kammer der Einwirkung von Dampf ausgesetzt wurden, so dass der Kern der Ballen eine Mindesttemperatur von 80 Grad Celsius erreicht hat. Außerdem sollten die Futtermittel mindestens vier Monate lang unter Zollverschluss aufbewahrt und die Transportfahrzeuge mit veterinärmedizinisch zugelassenen Desinfektionsmitteln gereinigt und desinfiziert werden, die die Maul- und Klauenseuche abtöten.
In einer in der vergangenen Woche vom Ministerium herausgegebenen Medienerklärung heißt es, dass jeder, der lebende Rinder nach Südafrika exportieren möchte, eine südafrikanische Veterinäreinfuhrgenehmigung beantragen sollte.
In der Erklärung heißt es, dass alle Ein- und Ausfuhren von Vieh und Viehprodukten durch die Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes (Gesetz 1 von 2011) erleichtert werden. „Namibia erlaubt die Einfuhr von vollständig verarbeitetem Viehfutter in Übereinstimmung mit unseren veterinärmedizinischen Einfuhrbestimmungen“, hieß es.
Namibia verhandelt derzeit mit Südafrika über die überarbeiteten veterinärmedizinischen Einfuhrbestimmungen für die Einfuhr von unverarbeitetem Viehfutter (u.a. Heu, Futter, Luzerne und normales Gras), deren Einfuhr auf den von der Weltorganisation für Tiergesundheit festgelegten Anforderungen basiert.
Zu den Anforderungen gehört, dass die Futtermittel aus einem registrierten Betrieb stammen müssen, in dem keine Klauentiere gehalten werden, und dass die Futtermittel in einer geschlossenen Kammer der Einwirkung von Dampf ausgesetzt wurden, so dass der Kern der Ballen eine Mindesttemperatur von 80 Grad Celsius erreicht hat. Außerdem sollten die Futtermittel mindestens vier Monate lang unter Zollverschluss aufbewahrt und die Transportfahrzeuge mit veterinärmedizinisch zugelassenen Desinfektionsmitteln gereinigt und desinfiziert werden, die die Maul- und Klauenseuche abtöten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen