Rinderkrankheit in Otjozondjupa-Region ausgebrochen
In Otjituuo und Okamatapati ist unter Rindern die Hautknotenkrankheit (Knoppiesvelsiekte/Lumpy Skin Disease, LSD) ausgebrochen. Darüber informierte das Direktorat für Veterinärleistungen. Demnach seien bisher acht Rinder infiziert.
Bei der Hautknotenkrankheit handelt es sich um eine vectorübertragene, infektiöse und gelegentlich tödliche Krankheit, die sich durch Hautknoten der infizierten Tiere zeigt. Sie wird gewöhnlich durch Insektenbisse übertragen. „Farmer sind angehalten, ihre gesunden Rinder zu impfen und Vektoren zu kontrollieren. Rinder, die Symptome zeigen, erhalten Vitamine und entzündungshemmende Antibiotika, um eine sekundäre bakterielle Infektion zu verhindern“, so das Veterinäramt.
Um die Rinderfarmerei vor den Auswirkungen der Krankheit zu schützen, hat das Veterinäramt zudem Bewegungsrestriktionen in den betroffenen Gebieten eingeführt. Rinder, die aus einer betroffenen Region befördert werden, werden auf Symptome kontrolliert und müssen mindestens 21 Tage vor dem Transport geimpft worden sein. Rinder, die in die betroffenen Gebiete eingeführt werden, müssen ebenfalls mindestens 21 Tage vor dem Transport geimpft worden sein. Symptomfreie Rinder, die direkt geschlachtet werden sollen, sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Bei der Hautknotenkrankheit handelt es sich um eine vectorübertragene, infektiöse und gelegentlich tödliche Krankheit, die sich durch Hautknoten der infizierten Tiere zeigt. Sie wird gewöhnlich durch Insektenbisse übertragen. „Farmer sind angehalten, ihre gesunden Rinder zu impfen und Vektoren zu kontrollieren. Rinder, die Symptome zeigen, erhalten Vitamine und entzündungshemmende Antibiotika, um eine sekundäre bakterielle Infektion zu verhindern“, so das Veterinäramt.
Um die Rinderfarmerei vor den Auswirkungen der Krankheit zu schützen, hat das Veterinäramt zudem Bewegungsrestriktionen in den betroffenen Gebieten eingeführt. Rinder, die aus einer betroffenen Region befördert werden, werden auf Symptome kontrolliert und müssen mindestens 21 Tage vor dem Transport geimpft worden sein. Rinder, die in die betroffenen Gebiete eingeführt werden, müssen ebenfalls mindestens 21 Tage vor dem Transport geimpft worden sein. Symptomfreie Rinder, die direkt geschlachtet werden sollen, sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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