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Einer der namibisch-südafrikanischen Grenzübergänge, Noordoewer. Foto: Archiv
Einer der namibisch-südafrikanischen Grenzübergänge, Noordoewer. Foto: Archiv

Weitreichende neue Import-Maßnahmen

Erweitertes Einfuhrverbot von Paarhufern ¬– Fußbäder und Kontrollen an den Grenzen
Elvira Hattingh,Frank Steffen
Windhoek (eh/ste) – Gestern wurden nun die veränderten Maßnahmen an den Grenzübergängen nach Südafrika bekanntgegeben. Namibia hat nun wegen des anhaltenden Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Nachbarland doch strengere Maßnahmen bezüglich des Importverbots für Paarhufer und deren Produkte aus Südafrika eingeführt. Dr. Albertina Shilongo, die Leiterin des namibischen Veterinäramts, bestätigte weitgehend den Inhalt des AZ-Berichts (vom 10. August) über die Situation in Südafrika.

Vor zwei Tagen hatte eine Pressemitteilung des Veterinäramts in Keetmanshoop (Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform, MAWLR) zu Verwirrung im Handel geführt, denn darin wurde der Import von Lebendtieren sowie Fleischprodukten aus Südafrika grundsätzlich verboten (AZ berichtete). Albertus Frederik vom Veterinäramt in Keetmanshoop hatte die Meldung zwar als falsch abgetan, doch hatte er der AZ auch mitgeteilt, dass sich „Windhoek mit der Angelegenheit befasst“.

Shilongo erklärte, dass Namibia seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Februar 2019 in Limpopo in Südafrika die Einfuhr von Frischfleisch sowie Paarhufern aus dem Nachbarland verboten hatte. Das Verbot bestehe weiterhin, doch seien die Maßnahmen jetzt aktualisiert worden. Demnach ist ab sofort die Einfuhr von Schweinen und nicht-verarbeiteten Schweineprodukten sowie Gras und Luzerne aus Südafrika verboten. Zurückkehrende Lkws, die Absatzkälber nach Südafrika gebracht haben, müssen erst desinfiziert werden, bevor sie wieder in Namibia zugelassen werden.

Keine Embryonen und Samen dürfen aus Südafrika eingeführt werden, ebenso „jedes andere Material, das eine potenzielle Infektionsquelle darstellen könnte“. Darüber hinaus müssen alle Grenzübergänge nach Südafrika mit Fußbädern ausgestattet sein und zusätzliche Kontrollen sollen von einer zunehmenden Anzahl von Beamten ausgeführt, beziehungsweise Fahrzeuge durchsucht werden.

Das Importverbot gilt nicht für gekochte und verarbeitete Produkte, auch nicht für Milch und Milchprodukte. Ebenso dürfen gegerbtes Leder und verarbeitete Felle sowie Trophäen weiterhin importiert werden.

Shilongo betonte allerdings, dass das Maul- und Klauenseuche-Virus in allen Exkrementen von kranken Tieren zu finden sei und so übertragen werden könne.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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