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Elisabeth II. – Letzte Königin Süd- und Südwestafrikas

Am 6. Mai 2023 wurde der britische König Charles III., der seiner Mutter nach deren Tod am 8. September 2022 auf dem Thron folgte, offiziell gekrönt. Er ist nicht nur Staatsoberhaupt des Vereinigten Königreichs, sondern auch von Kanada, Australien, Neuseeland und weiteren Staaten des Commonwealth of Nations, das er ebenso als Oberhaupt repräsentiert. In diesem Zusammenhang mag erwähnenswert sein, was heute kaum mehr in Erinnerung ist, dass nämlich die verstorbene Königin Elisabeth II. ab 1952 für einige Jahre sogar noch die letzte Monarchin Südafrikas (und damit auch Südwestafrikas).

Als am 31. Mai 1961 aus der 1910 gegründeten Südafrikanischen Union die Republik Südafrika wurde, sah sich die seinerzeit regierende Nationale Partei am Ziel ihrer Träume, nämlich der Errichtung eines völlig unabhängigen Staates, der in der Nachfolge der einstigen Burenrepubliken stehen sollte. Mehr als ein halbes Jahrhundert lang waren die afrikaanssprachigen Weißen des Landes mit der ungeliebten Tatsache konfrontiert gewesen, dass Südafrika einen Teil des Britischen Weltreiches bildete – als Dominion (neben Kanada, Australien und Neuseeland) zwar gleichberechtigt mit dem Mutterland, aber mit diesem eben immer noch durch die Personalunion unter der Krone verbunden. Nach der Regierungsübernahme der Nationalen Partei 1948 erfolgte dann der schrittweise Loslösungsprozess von London, der mit der Ausrufung der Republik und dem Ausscheiden aus dem Commonwealth seinen Abschluss fand. Damit, so wurde seinerzeit argumentiert, knüpfe man bewusst an die republikanische Tradition der Burenstaaten an, die nach dem verlorenen Krieg (1899-1902) vom Britischen Empire annektiert worden waren.

Bereits im Wahlkampf des Jahres 1948 hatte die Nationale Partei erklärt, auf lange Sicht die Südafrikanische Union in eine Republik umzuwandeln. Doch weder Premierminister Malan (1948-1954) noch sein Nachfolger Strijdom (1954-1958) rührten ernsthaft an dieser Frage. Stattdessen wurde die Selbständigkeit des Landes gegenüber Großbritannien immer offener betont. So besaßen die Bürger der Union ab 1949 nicht mehr automatisch die britische Staatsangehörigkeit. Ein Jahr später wurde das Recht auf Appellation an den Britischen Kronrat abgeschafft, und seit 1957 galt als Staatsflagge nur noch die der Südafrikanischen Union und nicht mehr – wie vorher – zusätzlich der britische “Union Jack“. Ebenso wurde ,God Save the Queen' als zweite Nationalhymne gestrichen.

Erst Premierminister Verwoerd (1958-1966) griff das Thema „Republik“ wieder auf, denn er wollte endlich eine Einheit zwischen den beiden weißen Volksgruppen des Landes herbeizuführen, was seiner Ansicht nach allein im Rahmen einer vollständigen Unabhängigkeit gelingen konnte. Nach einem halben Jahrhundert staatlicher Einheit schien ihm die Zeit reif dafür. Insgeheim glaubte er dadurch aber auch die Bindung der englischsprachigen Südafrikaner an Großbritannien weiter lockern zu können. Am 20. Januar 1960 kündigte er einen Volksentscheid (ausschließlich der weißen Südafrikaner) über die Republikfrage an, der dann am 5. Oktober des Jahres stattfand. Das Ergebnis brachte eine knappe Mehrheit von 52,3 Prozent (850 458 Stimmen) für die Republik, während 47,7 Prozent (775 878 Stimmen) für die Beibehaltung der Monarchie votierten, die Wahlbeteiligung betrug 90,73 Prozent. Wenn man bedenkt, dass der Anteil der afrikaanssprachigen und damit der in der Tradition der Burenrepubliken verwurzelten Bevölkerung weitaus größer war (ca. 57 Prozent gegenüber 39 Prozent Englischsprachigen und vier Prozent mit anderen europäischen Muttersprachen), so darf daraus geschlossen werden, dass viele Angehörige dieser Volksgruppe mit der Staatsform der Monarchie durchaus zufrieden gewesen sein müssen und folglich für den Status quo stimmten (der Vorsprung für die Republik-Befürworter machte nur 74 580 Stimmen aus). Dies lässt sich übrigens auch aus den in den Provinzen erzielten Ergebnissen ersehen: In Transvaal sprachen sich 406 632 Wahlberechtigte (55,6 Prozent) für die Republik aus, 325 041 (44,4 Prozent) waren dagegen. Ganz knapp war es in der Kapprovinz mit 271 418 Stimmen (50,15 Prozent) für die Republik und 269 784 (49,85 Prozent) dagegen – ein Unterschied von gerade mal 1 634 Stimmen. Während im Oranjefreistaat 110 171 Personen (76,7 Prozent) für die Republik votierten und nicht mal ein Viertel (33.438 Personen = 23,3 Prozent) dagegen, war das Verhältnis in der britisch geprägten Provinz Natal genau umgekehrt: 135 598 Personen (76,2 Prozent) für die Beibehaltung der Monarchie und nur 42 299 (23,8 Prozent) dagegen. Auch im Mandatsgebiet Südwestafrika, das de facto wie eine fünfte Provinz verwaltet wurde, durften die Weißen wählen, und hier entschieden sich 19 938 Stimmberechtigte (62,4 Prozent) für die Republik, während 12 017 (37,6 Prozent) dagegen waren. Da zu dem Zeitpunkt 66,3 Prozent der afrikaanssprachigen Bevölkerungsgruppe angehörten, müssen auch hier etliche von ihnen offensichtlich gegen die Republik gestimmt haben, denn es ist kaum anzunehmen, dass die 23,9 Prozent Deutschsprachigen geschlossen für die bisherige Staatsform stimmten (8,3 Prozent der weißen Bevölkerung waren englischsprachig, 1,5 Prozent hatten eine andere europäische Muttersprache).

An einen Austritt aus dem Commonwealth of Nations hatte Verwoerd nicht gedacht, doch musste er zwecks fortgesetzter Mitgliedschaft in dem Bündnis einen Antrag an die Konferenz der Premierminister des Commonwealth stellen, die im März 1961 in London tagte. Da der südafrikanische Regierungschef dort wegen der Apartheid-Politik schweren Angriffen von Seiten anderer, vor allem afroasiatischer Mitglieder des Staatenbundes ausgesetzt war, zog er schließlich seinen Antrag zurück, und so schied Südafrika aus dem Britischen Commonwealth aus. Seit dem 1. Juni 1994 – nach den ersten freien Wahlen – gehört es ihm wieder an, Namibia wurde bereits mit der Unabhängigkeit am 21. März 1990 Mitglied.

Nachdem das Parlament der Verfassungsreform zugestimmt hatte, bat der Generalgouverneur und Vertreter der britischen Krone, Charles R. Swart, Königin Elisabeth II., ihn von seinem Amt zu entbinden. Die Monarchin entsprach dem Wunsch, und am 30. April 1961 endete Swarts Amtszeit. Weil aber die Proklamation der Republik erst für den 31. Mai vorgesehen war und das Amt des Generalgouverneurs nicht vakant bleiben konnte, übte, wie es in der Verfassung vorgesehen war, der oberste Richter des Landes, Lucas C. Steyn, bis dahin diese Funktion aus. Am 10. Mai wählte das Parlament den letzten Generalgouverneur, Charles R. Swart, zum ersten Staatspräsidenten der neuen Republik Südafrika, die am 31. Mai 1961, dem Nationalfeiertag, ausgerufen wurde. Natürlich war der Tag nicht zufällig ausgewählt worden, hatte er doch für die afrikaanssprachige Bevölkerungsgruppe einen hohen symbolischen Wert: Am 31. Mai 1902 endete der dreijährige Burenkrieg, am selben Tag des Jahres 1910 erfolgte die Gründung der Südafrikanischen Union, und am 31. Mai 1928 wurde erstmals die neue eigenständige südafrikanische Flagge gehisst. Vereidigt wurde Swart durch den schon genannten obersten Richter, Lucas C. Steyn, der bis zu diesem Moment ja auch die Geschäfte des Generalgouverneurs ausübte und der Swart bereits im Januar 1960 als Generalgouverneur eingeschworen hatte, nachdem der Vorgänger, Ernest G. Jansen, im November 1959 verstorben war und Steyn in der Zwischenzeit ebenfalls ad interim das Amt bekleidet hatte. Übrigens blieb die südafrikanische Verfassung von 1910 mit Gründung der Republik bestehen, weil der Posten des bisherigen Generalgouverneurs praktisch nur durch den des Staatspräsidenten ersetzt wurde, wobei mit Swart ja nicht einmal ein personeller Wechsel erfolgte. Das Amt beschränkte sich weiterhin vornehmlich auf Repräsentationspflichten, und erst mit der Verfassung von 1984, in der man die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs zusammenlegte, erhielt der Staatspräsident exekutive Vollmachten nach US-amerikanischem Vorbild. Das gilt ebenso für die seit 1996 gültige Verfassung, in der jedoch die Bezeichnung „Staatspräsident“ durch „Präsident der Republik Südafrika“ ersetzt wurde.

Wolfgang Reith

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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