Arbeiter gewinnt Gerichtssache gegen Gewerkschaft
Windhoek (krk/sno) • In einem Gerichtsfall, in dem ein ehemaliger Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums die namibischen Arbeitergewerkschaft NAPWU (Namibian Public Workers Union) vor Gericht zitiert hatte, entschied das Obergericht in Windhoek zugunsten des Mitarbeiters und hat Napwu für Sorgfaltspflichtverletzung verurteilt.
Bernardus Araeb reichte die Klage im Dezember 2019 ein, nachdem Napwu es versäumt hatte, seinen Fall einer angeblich rechtswidrigen Entlassung rechtzeitig beim Büro des Arbeitskommissars zu melden.
Ihm zufolge wurde der Fall erst ein Jahr nach seiner Entlassung dem Gericht vorgelegt, und die Klage deshalb abgewiesen, da sie verjährt war. Obwohl Araeb rund 1 Mio. N$ Entschädigung verlangt hatte, entschied die Oberrichterin Marlene Tommasi, dass die Gewerkschaft rund 450 000 N$ an Araeb auszahlen muss, einschließlich Zinsen auf diesen Betrag in Höhe von 20 Prozent pro Jahr ab dem Tag, an dem das Urteil gefällt wurde, und dem Tag der Zahlung. Dem Gerichtsbeschluss zufolge muss Napwu auch die Gerichtskosten von Araeb tragen. Der Fall wurde am Montag abgehandelt und aus dem Register gestrichen.
Das Urteil sollte ursprünglich am 25. Oktober 2021 gefällt werden, wurde aber acht Mal verschoben, da der Urteilsspruch noch nicht fertig war und/oder die Richterin nicht zur Urteilsverkündung zur Verfügung stand. Araeb hatte behauptet, dass er am 24. Oktober 2016 entlassen worden war und dass er sich noch am selben Tag mit Napwu beraten hatte, damit diese die Angelegenheit an das Büro des Arbeitskommissars weiterleiten konnte.
Die Anklagte (Napwu) hatte es versäumt, den Fall innerhalb von sechs Monaten an das Büro des Arbeitskommissars weiterzuleiten. Offenbar wurde ihm (Araeb) auch die Möglichkeit verwehrt, von seinem damaligen Arbeitsgeber (Gesundheitsministerium) angehört, und möglicherweise wieder eingestellt zu werden. Napwu wiederum behauptete, dass das Arbeitsgericht und nicht das Obergericht den Fall hätte behandeln müssen. Napwu bestritt außerdem, dass sie die Sorgfaltspflicht versäumt habe.
Bernardus Araeb reichte die Klage im Dezember 2019 ein, nachdem Napwu es versäumt hatte, seinen Fall einer angeblich rechtswidrigen Entlassung rechtzeitig beim Büro des Arbeitskommissars zu melden.
Ihm zufolge wurde der Fall erst ein Jahr nach seiner Entlassung dem Gericht vorgelegt, und die Klage deshalb abgewiesen, da sie verjährt war. Obwohl Araeb rund 1 Mio. N$ Entschädigung verlangt hatte, entschied die Oberrichterin Marlene Tommasi, dass die Gewerkschaft rund 450 000 N$ an Araeb auszahlen muss, einschließlich Zinsen auf diesen Betrag in Höhe von 20 Prozent pro Jahr ab dem Tag, an dem das Urteil gefällt wurde, und dem Tag der Zahlung. Dem Gerichtsbeschluss zufolge muss Napwu auch die Gerichtskosten von Araeb tragen. Der Fall wurde am Montag abgehandelt und aus dem Register gestrichen.
Das Urteil sollte ursprünglich am 25. Oktober 2021 gefällt werden, wurde aber acht Mal verschoben, da der Urteilsspruch noch nicht fertig war und/oder die Richterin nicht zur Urteilsverkündung zur Verfügung stand. Araeb hatte behauptet, dass er am 24. Oktober 2016 entlassen worden war und dass er sich noch am selben Tag mit Napwu beraten hatte, damit diese die Angelegenheit an das Büro des Arbeitskommissars weiterleiten konnte.
Die Anklagte (Napwu) hatte es versäumt, den Fall innerhalb von sechs Monaten an das Büro des Arbeitskommissars weiterzuleiten. Offenbar wurde ihm (Araeb) auch die Möglichkeit verwehrt, von seinem damaligen Arbeitsgeber (Gesundheitsministerium) angehört, und möglicherweise wieder eingestellt zu werden. Napwu wiederum behauptete, dass das Arbeitsgericht und nicht das Obergericht den Fall hätte behandeln müssen. Napwu bestritt außerdem, dass sie die Sorgfaltspflicht versäumt habe.
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Allgemeine Zeitung
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