Debatte um Landsteuer
Besitz von Farmland soll begrenzt werden
Ein Zeitungsartikel über die bald fällige Landsteuer für kommerzielles Farmland und andere Nutzflächen im Agrarbereich hat Medien- und Landesweit für Diskussionen gesorgt. Auch haben sich die Umstände in den vergangenen 20 Jahren geändert.
Von Brigitte Weidlich
Windhoek
Die Schwesternzeitung der AZ, die Namibian Sun lenkte in einem ihrer Artikel zum Anfang der Woche die Aufmerksamkeit auf die Vorschrift, dass nur historisch benachteiligte Namibier eine Freistellung von der Landsteuer beantragen können. Nur weiße männliche Farmer würden die Landsteuer zahlen“, schlussfolgerte die Zeitung ganz richtig.
Das könnte sicherlich in Gerichten angefochten werden, da Namibias Verfassung keine Diskriminierung zulässt.
Während die UPM-Partei diese Vorschrift als „diskriminierend“ kritisierte, reagierte die Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium empfindlich. Diese Vorschrift solle historische Ungerechtigkeit ausgleichen, sagte Ndiyakupi Nghituwamata.
„Um das als ,diskriminierend' zu betiteln, ist sehr unsensibel gegenüber denjenigen, die Ungerechtigkeit und Diskriminierung während der Apartheid erlitten hatten“, wurde die Staatssekretärin in der Zeitung „The Namibian“ zitiert.
Die namibische Regierung hat vor zwanzig Jahren die Landsteuer für Agrarland eingeführt. Davor haben umfangreiche Beratungen stattgefunden, um die damals hauptsächlich weißen Farmer auch mit ins Boot zu holen. In Namibia wurde die Landsteuer gegen Ende 2004 eingeführt und die ersten Zahlungen waren im März 2005 fällig.
Schon damals hatte die Regierung deutlich gemacht, dass Anträge zur eventuellen Befreiung von der Landsteuer nur von vorher, sprich historisch, benachteiligten Namibiern gestellt werden dürfen. In manchen Farmerkreisen wird nun diskutiert, ob das nach zwanzig Jahren noch aktuell ist oder geändert werden sollte.
Interessanterweise sind Frauen jeglicher Sprachgruppen ebenfalls von der Landsteuer befreit. „Vielleicht sollte ich unsere Farm auf den Namen meiner Ehefrau übertragen, um die Steuer zu vermeiden“, scherzte ein deutschsprachiger Farmer kürzlich.
Die Bodenwertsteuer auf kommerzielles Ackerland sollte den Besitz mehrerer Farmen verhindern. Laut Gesetz muss jeder Eigentümer gewerblicher landwirtschaftlicher Flächen einen Satz zahlen, der auf dem unbeeinträchtigten Standortwert basiert – Entwicklungen und Gebäude werden nicht berücksichtigt.
Die Landsteuer für die erste Farm liegt bei 0,75 Prozent des ermittelten Wertes und steigt um 0,25 Prozent pro weiterer Farm im Besitz eines Eigentümers. Alle fünf Jahre wird der Wert neu vom Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Landreform berechnet und der zu zahlende Betrag wird angepasst.
Farmbesitzer, die nicht mit dem errechneten Steuerbetrag einverstanden sind, können Einspruch erheben und ein Sondergericht (valuation court) entscheidet dann darüber.
Die nächste Zahlung ist Ende März fällig.
Vor knapp zwanzig Jahren war allen Interessenvertretern jedoch klar, dass die Landsteuer, die zum Ankauf von Farmen für die Wiederansiedlung verwendet wird, zu einer friedlichen Landreform und auch dem Landesfrieden beitragen wird – was auch heute noch der Fall ist.
Windhoek
Die Schwesternzeitung der AZ, die Namibian Sun lenkte in einem ihrer Artikel zum Anfang der Woche die Aufmerksamkeit auf die Vorschrift, dass nur historisch benachteiligte Namibier eine Freistellung von der Landsteuer beantragen können. Nur weiße männliche Farmer würden die Landsteuer zahlen“, schlussfolgerte die Zeitung ganz richtig.
Das könnte sicherlich in Gerichten angefochten werden, da Namibias Verfassung keine Diskriminierung zulässt.
Während die UPM-Partei diese Vorschrift als „diskriminierend“ kritisierte, reagierte die Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium empfindlich. Diese Vorschrift solle historische Ungerechtigkeit ausgleichen, sagte Ndiyakupi Nghituwamata.
„Um das als ,diskriminierend' zu betiteln, ist sehr unsensibel gegenüber denjenigen, die Ungerechtigkeit und Diskriminierung während der Apartheid erlitten hatten“, wurde die Staatssekretärin in der Zeitung „The Namibian“ zitiert.
Die namibische Regierung hat vor zwanzig Jahren die Landsteuer für Agrarland eingeführt. Davor haben umfangreiche Beratungen stattgefunden, um die damals hauptsächlich weißen Farmer auch mit ins Boot zu holen. In Namibia wurde die Landsteuer gegen Ende 2004 eingeführt und die ersten Zahlungen waren im März 2005 fällig.
Schon damals hatte die Regierung deutlich gemacht, dass Anträge zur eventuellen Befreiung von der Landsteuer nur von vorher, sprich historisch, benachteiligten Namibiern gestellt werden dürfen. In manchen Farmerkreisen wird nun diskutiert, ob das nach zwanzig Jahren noch aktuell ist oder geändert werden sollte.
Interessanterweise sind Frauen jeglicher Sprachgruppen ebenfalls von der Landsteuer befreit. „Vielleicht sollte ich unsere Farm auf den Namen meiner Ehefrau übertragen, um die Steuer zu vermeiden“, scherzte ein deutschsprachiger Farmer kürzlich.
Die Bodenwertsteuer auf kommerzielles Ackerland sollte den Besitz mehrerer Farmen verhindern. Laut Gesetz muss jeder Eigentümer gewerblicher landwirtschaftlicher Flächen einen Satz zahlen, der auf dem unbeeinträchtigten Standortwert basiert – Entwicklungen und Gebäude werden nicht berücksichtigt.
Die Landsteuer für die erste Farm liegt bei 0,75 Prozent des ermittelten Wertes und steigt um 0,25 Prozent pro weiterer Farm im Besitz eines Eigentümers. Alle fünf Jahre wird der Wert neu vom Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Landreform berechnet und der zu zahlende Betrag wird angepasst.
Farmbesitzer, die nicht mit dem errechneten Steuerbetrag einverstanden sind, können Einspruch erheben und ein Sondergericht (valuation court) entscheidet dann darüber.
Die nächste Zahlung ist Ende März fällig.
Vor knapp zwanzig Jahren war allen Interessenvertretern jedoch klar, dass die Landsteuer, die zum Ankauf von Farmen für die Wiederansiedlung verwendet wird, zu einer friedlichen Landreform und auch dem Landesfrieden beitragen wird – was auch heute noch der Fall ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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