Internationaler Währungsfonds rügt Namibia
Windhoek (bw) – Im neusten Bericht des Internationalen Währungsfonds (IWF)
hat Namibia nicht gut abgeschnitten. Dies hat Bezug auf den Staatshaushalt, die angegebenen Summen und Statistiken die für die Finanzperiode 2022-23 eingereicht worden waren.
Mehrere wichtige Empfehlungen des vorherigen IWF-Besuches von Mitte 2022 sind nicht umgesetzt worden.
In dem am vorhergegangenen Freitag veröffentlichten Bericht hieß es, ein hochrangiger Volkswirt des IWF habe Ende August für fünf Tage das Finanzministerium dabei unterstützt, gemeldete Diskrepanzen zu berichtigen sowie Korrekturen an Cashflow-Daten und Finanzierungsdaten für das Jahr 2022–23 vorzunehmen.
Die „statistische Diskrepanz” definiert der IWF als die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgabentransaktionen und zwischen Nettotransaktionen in Finanzanlagen und
Verbindlichkeiten. Diese Diskrepanz zeigte eine Summe in Höhe von Durchschnittlich 4,8 Prozent des Gesamthaushalts 2022-23 auf. Bei der Hilfsaktaktion und den Korrekturen verringerte sich diese Diskrepanz dann auf 0,4 Prozent des gesamten Staatsaushalts.
Um den Standard weiter zu verbessern empfahl die IWF-Mission eine Überprüfung von gemeldeten Transaktionen mit Auslandsschulden, Korrektur aller fehlenden Transaktionen und verschiedener innerstaatliche Zuschüsse. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Transaktionen den entsprechenden Anforderungen entsprechen.
Die Definition von Zuschüssen soll neu klassifiziert werden sowie alle Transaktionen, bei denen dies nicht der Fall ist. Regionale Ausgaben unter den entsprechenden Wirtschaftskategorien sollen als solche aufgeführt werden und nicht als innerstaatliche Zuschüsse.
Es wurde festgestellt, dass bei etwa 140 öffentlichen Einrichtungen, sprich staatlichen Betrieben eine Prüfung erforderlich ist. Es handelt sich um staatliche Einheiten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die vorherige IWF-Mission vom Juli 2022 empfahl, dass die Klassifizierungsarbeiten von statistischem Ausschuss geleitet werden sollen, dem Vertreter des Finanzministeriums, der Bank of Namibia und der Statistikbehörde. „Die Fortschritte bei dieser Empfehlung sind weiterhin ausstehend und die Mission unterstrich die Bedeutung der Durch- und Ausführung dieser Arbeit”, steht in dem Bericht.
hat Namibia nicht gut abgeschnitten. Dies hat Bezug auf den Staatshaushalt, die angegebenen Summen und Statistiken die für die Finanzperiode 2022-23 eingereicht worden waren.
Mehrere wichtige Empfehlungen des vorherigen IWF-Besuches von Mitte 2022 sind nicht umgesetzt worden.
In dem am vorhergegangenen Freitag veröffentlichten Bericht hieß es, ein hochrangiger Volkswirt des IWF habe Ende August für fünf Tage das Finanzministerium dabei unterstützt, gemeldete Diskrepanzen zu berichtigen sowie Korrekturen an Cashflow-Daten und Finanzierungsdaten für das Jahr 2022–23 vorzunehmen.
Die „statistische Diskrepanz” definiert der IWF als die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgabentransaktionen und zwischen Nettotransaktionen in Finanzanlagen und
Verbindlichkeiten. Diese Diskrepanz zeigte eine Summe in Höhe von Durchschnittlich 4,8 Prozent des Gesamthaushalts 2022-23 auf. Bei der Hilfsaktaktion und den Korrekturen verringerte sich diese Diskrepanz dann auf 0,4 Prozent des gesamten Staatsaushalts.
Um den Standard weiter zu verbessern empfahl die IWF-Mission eine Überprüfung von gemeldeten Transaktionen mit Auslandsschulden, Korrektur aller fehlenden Transaktionen und verschiedener innerstaatliche Zuschüsse. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Transaktionen den entsprechenden Anforderungen entsprechen.
Die Definition von Zuschüssen soll neu klassifiziert werden sowie alle Transaktionen, bei denen dies nicht der Fall ist. Regionale Ausgaben unter den entsprechenden Wirtschaftskategorien sollen als solche aufgeführt werden und nicht als innerstaatliche Zuschüsse.
Es wurde festgestellt, dass bei etwa 140 öffentlichen Einrichtungen, sprich staatlichen Betrieben eine Prüfung erforderlich ist. Es handelt sich um staatliche Einheiten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die vorherige IWF-Mission vom Juli 2022 empfahl, dass die Klassifizierungsarbeiten von statistischem Ausschuss geleitet werden sollen, dem Vertreter des Finanzministeriums, der Bank of Namibia und der Statistikbehörde. „Die Fortschritte bei dieser Empfehlung sind weiterhin ausstehend und die Mission unterstrich die Bedeutung der Durch- und Ausführung dieser Arbeit”, steht in dem Bericht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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