Kritik am deutsch-namibischem Genozidabkommen
Vertrag baut koloniales Verhältnis auf
Windhoek (ks) • „Die gemeinsame Erklärung zum Völkermord zwischen Deutschland und Namibia ist nicht nur eine verpasste Chance, sondern ein Rückschlag, der eine tief verwurzelte koloniale Beziehung zwischen den beiden Staaten enthüllt“, schrieb Sima Deidre Luipert, Vizevorsitzende des Fachausschusses für Völkermord der Nama zum Jahresende in einer dreiseitigen Kritik am Abkommen. Dabei bemängelt sie schuldabweisende Wortklauberei der Deutschen, die koloniale Beziehungskonstruktion und die Verdrängung namibischer Verbrechen.
Lange wurde verhandelt, wie die Taten der deutschen Kolonialherren von Namibia bezeichnet werden sollten. Die Kriegshandlung gegen Herero und Nama von 1904 bis 1908 wurde im Jahr 2021 zwar als Völkermord bezeichnet, jedoch im Vertrag als „Gräueltaten, die aus heutiger Sicht als Völkermord bezeichnet werden“, benannt. Mit der Formulierung entgehe Deutschland einer Gerichtsbarkeit, die zu hohen Reparationszahlungen führen könnte. Luipert sieht darin keinerlei Anerkennung oder Bewältigung der Vergangenheit.
Im Gegenteil. In den 1,1 Milliarden Euro, die Deutschland zahlen möchte, sieht Luipert verbleibende koloniale Denkweisen. Da die Bundesregierung rechtliche Konsequenzen befürchte, trage sie dieses diplomatische Manöver aus und zahle den Betrag an Namibia, um das Land zufriedenzustellen. Durch die finanzielle Unterstützung, so Luipert, werde eine staatliche Abhängigkeit institutionalisiert und die Stellung der Bundesrepublik gestärkt. „Das ist eine koloniale Beziehung der Dienerschaft“, schreibt sie. Verhandelt werde ohnehin nur zwischen Regierungen, da das Mitspracherecht der Minderheiten nicht gesehen werde. Somit sei für viele Interessensgruppen die Völkermorderklärung kein echter Fortschritt und keine Form der Vergangenheitsbewältigung.
Gleichzeitig sieht Luipert jedoch fehlende Aufarbeitung kolonialer Geschichte in Namibia selbst. Viele Taten würden vergessen, insbesondere die vor der Gründung der SWAPO.
Lange wurde verhandelt, wie die Taten der deutschen Kolonialherren von Namibia bezeichnet werden sollten. Die Kriegshandlung gegen Herero und Nama von 1904 bis 1908 wurde im Jahr 2021 zwar als Völkermord bezeichnet, jedoch im Vertrag als „Gräueltaten, die aus heutiger Sicht als Völkermord bezeichnet werden“, benannt. Mit der Formulierung entgehe Deutschland einer Gerichtsbarkeit, die zu hohen Reparationszahlungen führen könnte. Luipert sieht darin keinerlei Anerkennung oder Bewältigung der Vergangenheit.
Im Gegenteil. In den 1,1 Milliarden Euro, die Deutschland zahlen möchte, sieht Luipert verbleibende koloniale Denkweisen. Da die Bundesregierung rechtliche Konsequenzen befürchte, trage sie dieses diplomatische Manöver aus und zahle den Betrag an Namibia, um das Land zufriedenzustellen. Durch die finanzielle Unterstützung, so Luipert, werde eine staatliche Abhängigkeit institutionalisiert und die Stellung der Bundesrepublik gestärkt. „Das ist eine koloniale Beziehung der Dienerschaft“, schreibt sie. Verhandelt werde ohnehin nur zwischen Regierungen, da das Mitspracherecht der Minderheiten nicht gesehen werde. Somit sei für viele Interessensgruppen die Völkermorderklärung kein echter Fortschritt und keine Form der Vergangenheitsbewältigung.
Gleichzeitig sieht Luipert jedoch fehlende Aufarbeitung kolonialer Geschichte in Namibia selbst. Viele Taten würden vergessen, insbesondere die vor der Gründung der SWAPO.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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