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Die direkteur van Lifeline/Childline Namibia, Nicolette Bessinger, en uitvoerende hoof vir MICT, Audrin Mathe, onderteken hul memorandum van verstandhouding. Foto verskaf
Die direkteur van Lifeline/Childline Namibia, Nicolette Bessinger, en uitvoerende hoof vir MICT, Audrin Mathe, onderteken hul memorandum van verstandhouding. Foto verskaf

Polizei ermittelt nicht jeden Fall

Online-Portal zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird nicht genutzt
Iréne-Mari van der Walt
Windhoek (imvdw/sb) Das Informations- und Kommunikationstechnologie-Ministerium (MICT) hat vor Kurzem eine Absichtserklärung mit Lifeline/Childline Namibia unterzeichnet. Dadurch soll die Online-Plattform von Lifeline unterstützt werden, auf der man Kinderpornografie und andere sensibles Bildmaterialien von Kindern melden kann.

„Dieses Portal erlaubt es jedem, digitales Datenmaterial zu melden, in dem Kindermissbrauch gezeigt wird. Damit soll auch Cyberkriminalität bekämpft werden. Wenn das Material untersucht und als bedenklich befunden wird, wird es sofort von den Online-Plattformen entfernt. Wir haben bereits festgestellt, dass die Plattform seit ihrer Einführung nicht wie vorgesehen genutzt wird", teilte Audrin Mathe, Staatssekretär des Ministeriums mit.

Nicolette Bessinger, Chefin von LifelineChildline Namibia, fügte hinzu, dass die Mehrheit der Kinder im Internet aktiv sind und deshalb sexuellem Missbrauch bloßgestellt sind.

Untersuchungen von „Disrupting Harm” (online Forschungsportal) haben ergeben, dass 81 Prozent der namibischen Kinder im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren Internetnutzer sind. Von diesen sind 56 Prozent täglich online - hauptsächlich für Schularbeiten, auf soziale Medien und für Kommunikationszwecke.

„Obwohl viele Kinder sich der Online-Risiken bewusst sind, unterhalten sie sich dennoch mit Fremden im Internet oder teilen Nacktfotos oder -videos von sich”, so Bessinger. Sie erklärte auch, dass die meisten Kinder von Bekannten und nicht von Fremden missbraucht werden. Sie meint auch, dass die Polizei manche gemeldete Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch nicht untersucht, entweder wegen begrenzter Kapazitäten oder weil einige Arten des Online-Missbrauchs nicht als Straftaten lokal angesehen werden. Sensibles Material, an dem Kinder beteiligt sind, kann unter report.iwf.org.uk/en/report gemeldet werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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