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Vermeintliche Notwehr

Selbstverteidigung mit tödlichen Folgen, das Schicksal vieler
In den letzten Wochen rückte das Thema der vermeintlichen Notwehr mit einer Waffe und tödlichen Folgen immer mehr in den lokalen Medien in den Vordergrund. Wann und wie man sich mit und im recht verteidigen kann und darf bleibt schlussendlich eine Frage, die die Ermittlern der Polizei beantworten müssen.
Stefan Noechel
Von Stefan Noechel

Windhoek

Eine 65-jährige Farmersfrau, Marieta Wilhelm, wurde im März festgenommen, nachdem sie auf ihrer Farm Fokshof in der Grootfontein-Gegend angeblich von dem 31-jährige Zakaria Kaandje mit einem Holzklotz von hinten angefallen worden war (AZ berichtete). Sie hatte ihren Angreifer in Notwehr mehrfach mit einer Schusswaffe getroffen, wobei dieser dann an einer Kopfverletzung gestorben war. Wilhelm wurde nach der Verhaftung angeklagt und ihr wurde die Kaution verweigert. Sie war am 18. August wieder im Magistratsgericht in Grootfontein erschienen, wobei ihr Fall aber wegen der andauernder Polizeiuntersuchung auf den 15. September vertagt wurde.

Am 7. August berichtet die AZ über einen Raubverdächtigen der am Sonntagmittag eine Familie bei einem Grill-Picknick in Busch nahe dem Eros-Stadtviertel ausrauben wollte und dabei von einem Mann erschossen wurde. Michael Lusse zog seine Handfeuerwaffe, als er seine Familie mit einem Messer bedroht sah, schoss den Angreifer drei Mal in die Brust, woraufhin dieser starb. Zwei weitere Angreifer ergriffen die Flucht, wobei Lusse ihnen hinterher schoss. Einer der beiden wurde später mit einer Schusswunde im Gesäß in ein Krankenhaus in Windhoek eingeliefert. Die Polizei hat Lusse nicht festgenommen.

Die Umstände zählen

„Jeder Fall von vermeintlicher Notwehr muss aus Sicht seiner eigenen Umständen beurteilt werden“. Das sagt Milton Engelbrecht, ein Anwalt aus Windhoek einer NMH-Reporterin in der vergangenen Woche. Engelbrecht hatte gesagt, dass die Polizeibeamten am Tatort entscheiden werden, ob eine Person, die in vermeintlicher Notwehr gehandelt und einen Angreifer getötet hatte, verhaftet werden soll oder nicht. „In unserem Strafprozessrecht sind die Umstände, die die Polizeibeamten am Tatort zu berücksichtigen haben, klar umrissen. Die Beamten werden sich die Umstände am Tatort ansehen und eine entsprechende Entscheidung treffen“, so Engelbrecht. Auch werden die Verantwortung der Person, die angeblich aus Notwehr gehandelt hatte, um ihr Leben zu schützen, berücksichtigt.

So ist dem Gespräch mit Engelbrecht zu entnehmen, dass jeder sich in seinem Haus gegen Aggressoren verteidigen darf. Komplizierter wird es jedoch außerhalb des Gebäudes. Das namibische Strafrecht erlaubt nur, sich gegen widerrechtliche Angriffe zu verteidigen. Also muss die Person beweisen können, dass der Aggressor ihn/sie unrechtmäßig angegriffen hatte. Nach einem Warnschuss zum Beispiel, der den Angreifer in die Flucht geschlagen hat, darf nicht weiter auf diese Person gezielt und geschossen werden.

So erklärte die Chefin vom Legal Assistance Centre (LAC), Toni Hancox „Selbstverteidigung muss im Verhältnis zur begangenen Tat stehen. Die Umstände müssen analysiert werden. Es können nicht Entscheidungen getroffen werden, wenn die Umstände nicht bekannt sind. Es geht um die Bedrohung“.

„Jemandem das Leben zu nehmen, sollte der letzte Ausweg sein. Ich würde sagen, dass das Verwunden oder besser die Verängstigung des Aggressors zuerst in Betracht gezogen werden sollte“, sagt sie und fügte hinzu, „Das Anklagen der Person ist eine reine Formalitätssache, egal ob sie verhaftet wird oder nicht. Die Anklage bedeutet nur, dass die Polizei eine Untersuchung starten muss“.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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