Ausnahme im Fishrot-Gerichtsfall
Kritik am namibischen Rechtswesen wird nicht gern gehört und hat im Falle einer staatlichen Zeitung in Namibia sogar dazu geführt, dass der Chefredakteur dieser Zeitung suspendiert wurde. Mit seiner publizierten Kritik hatte er das ausgesprochen, was in Namibia oft „vorsichtshalber“ hinter vorgehaltener Hand getan wird.
Tatsache ist und bleibt, dass ein jeder von uns zwischendrin innehält, weil die Art und Weise, wie Gerichtsfälle in Namibia jahrelang verschleppt werden, in anderen Ländern scheinbar eher selten vorkommt. Natürlich kann man das Rechtswesen in Namibia mit Staaten in Afrika vergleichen und sich folglich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Man kann aber auch die Leistung des namibischen Justizsystems mit denen europäischer Länder oder der USA vergleichen, und dann scheinen wir eher schlecht abzuschneiden.
Wer Richter kritisiert, die spät oder gar unvorbereitet im Gericht erscheinen, läuft Gefahr, verwarnt zu werden – es wird mit zweierlei Maß gemessen.
Ausgerechnet zeitgleich mit dem Beginn des Fishrot-Prozesses gebietet das Gericht jetzt plötzlich, dass selbst vor Prozessbeginn keine Fotos mehr ohne schriftliche Genehmigung im Gerichtssaal aufgenommen werden dürfen. Und dann nur von der Pressegalerie aus, also von hinten.
So erzwingt man neu Verordnungen, die veraltet sind und längst nicht mehr erzwungen wurden. Und das, nachdem das Gericht im Anlauf zum Prozess das Bedürfnis nach Transparenz erkannt hatte und den Prozessbeginn sogar vor rollenden Kameras abgewickelt hatte.
Jeder Journalist wird akzeptieren, dass er ein Gerichtsverfahren nicht stören darf, aber Fotos oder Videoaufnahmen vor Prozessbeginn zu verbieten, scheint ein Riesenschritt in die verkehrte Richtung – die Pressefreiheit wird untergraben.
Aber dann werden die Medien am Freitag angerufen, sie sollen „schnell“ kommen und die Interviews mit angehenden Richtern aufnehmen!?
Wie immer in Namibia, fehlt hier ein durchdachtes Konzept, dass gemeinsam mit Interessenträgern erstellt wird!
Frank Steffen
Tatsache ist und bleibt, dass ein jeder von uns zwischendrin innehält, weil die Art und Weise, wie Gerichtsfälle in Namibia jahrelang verschleppt werden, in anderen Ländern scheinbar eher selten vorkommt. Natürlich kann man das Rechtswesen in Namibia mit Staaten in Afrika vergleichen und sich folglich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Man kann aber auch die Leistung des namibischen Justizsystems mit denen europäischer Länder oder der USA vergleichen, und dann scheinen wir eher schlecht abzuschneiden.
Wer Richter kritisiert, die spät oder gar unvorbereitet im Gericht erscheinen, läuft Gefahr, verwarnt zu werden – es wird mit zweierlei Maß gemessen.
Ausgerechnet zeitgleich mit dem Beginn des Fishrot-Prozesses gebietet das Gericht jetzt plötzlich, dass selbst vor Prozessbeginn keine Fotos mehr ohne schriftliche Genehmigung im Gerichtssaal aufgenommen werden dürfen. Und dann nur von der Pressegalerie aus, also von hinten.
So erzwingt man neu Verordnungen, die veraltet sind und längst nicht mehr erzwungen wurden. Und das, nachdem das Gericht im Anlauf zum Prozess das Bedürfnis nach Transparenz erkannt hatte und den Prozessbeginn sogar vor rollenden Kameras abgewickelt hatte.
Jeder Journalist wird akzeptieren, dass er ein Gerichtsverfahren nicht stören darf, aber Fotos oder Videoaufnahmen vor Prozessbeginn zu verbieten, scheint ein Riesenschritt in die verkehrte Richtung – die Pressefreiheit wird untergraben.
Aber dann werden die Medien am Freitag angerufen, sie sollen „schnell“ kommen und die Interviews mit angehenden Richtern aufnehmen!?
Wie immer in Namibia, fehlt hier ein durchdachtes Konzept, dass gemeinsam mit Interessenträgern erstellt wird!
Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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