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Frank Steffen
Frank Steffen

Parlamentarisches Armutszeugnis

Frank Steffen
PDM-Vertreterin Elma Dienda, die in der gesetzgebenden Versammlung Namibias ausdrücklich behauptet, dass es in der Ehebeziehung keine Vergewaltigung geben könne, offenbart einen sträflichen Bildungsmangel, gerade für eine Frau.

Die Engstirnigkeit dieser „Gesetzgeberin“ ist unglaublich: ab dem Tag, an dem sich ein Ehepaar das Jawort gegeben habe, sei es schlichtweg nicht möglich, den Mann der Vergewaltigung zu beschuldigen, da man sich verpflichtet habe, im Guten sowie Bösen zu einander zu halten. Sie setzt noch einen drauf und wollte wissen, welcher Mann es akzeptieren würde, der Notzucht bezichtigt zu werden, wenn er sich „nur“ nehme, was ihm zustehe.

Es scheint nahezu kriminell, dass diese Frau dabei versucht, sich über die namibische Gesetzgebung hinwegzusetzen. Denn die Gesetzeslage gemäß Paragraf 2 (1) im Gesetz 8 von 2000 – Bekämpfung der Vergewaltigung – ist deutlich: „Wer vorsätzlich unter Zwangsumständen (a) eine sexuelle Handlung mit einer anderen Person begeht oder weiterhin begeht; oder (b) eine andere Person zu einer sexuellen Handlung mit dem Täter oder einem Dritten veranlasst, macht sich der Vergewaltigung schuldig.“ Paragraf 3 fährt fort: „Keine Ehe oder andere Beziehung darf als Verteidigungsgrundlage gegen eine Anklage der Vergewaltigung angeführt werden.“

Es sind veraltete Vorstellungen, die in Namibia dazu führen, dass manche Väter und Ehemänner mit Frauen verfahren wie sie wollen. Davon können Berichterstatter ein Lied singen. Wenn Ehemänner allmächtig werden, erklärt es dann, warum die Familienmitglieder der Opfer immer wieder den Tätern nach Empfang einer Zahlung „vergeben“. Statt den Opfern zu helfen, macht man aus ihnen ein billiges Nutzobjekt.

Diendas Auftritt wird Frauenschändern den Rücken gestärkt haben und junge Männer in ihrem oftmals traditionell anerzogenen Glauben bestärken, dass die Frau nach der Heirat „mir gehört“.

Frank Steffen

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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