Versöhnung und Völkerverständigung
Nachdem sich der NDR auf einem Podcast mit dem Genozid an den Herero und Nama während der Kolonialzeit befasst hat, schrieb die AZ darüber am 19. Februar: „Der NDR weiß es am ...
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Kommentar
Christian Schlaga
Die Webseite des ECCHR (einer der stärksten Gegner der offiziellen deutschen Position) erklärt das Prinzip der Intertemporalität mit den Worten "Nach diesem Grundsatz ist ein rechtlicher Sachverhalt auf der Grundlage der zu der jeweiligen Zeit gültigen Gesetze zu beurteilen". Richtig! Und um 1900 gab es kein geltendes Völkerrecht, welches von der deutschen Kolonialverwaltung hätte gebrochen werden können. Herrn Melbers Verwies auf die Haager Landkriegsordnung hilft nicht weiter: denn dieses Völkerrecht galt - wie immer bei Völkerrecht - nur zwischen den Staaten, die die Konvention unterzeichnet hatten. So sehr man dies aus heutiger Sicht auch bedauern kann, so galt die Landkriegsordnung nicht innerhalb eines Staates im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung. Im Übrigen: das Nürnberger Kriegsverbechertribunal verurteilte keinen der Angeklagten wegen "Völkermord" - weil es diesen Stratatvestand noch nicht gab. Er wurde erst einige Jahre später mit der Völkermordkenvention entwickelt. Ich verstehe durchaus das Unbehagen angesichts der Tatsache, dass das Vorgehen des Kaiserreichs gegen Herero und Nama heute nicht rechtlich erfasst werden kann. Aber so ist es nun! Es ist daher höchste Zeit, dies zu akzeptieren und damit den Weg für zukunftsorientiertes Handeln frei zu machen. Die Gemeinsame Erklärung wäre hierfür die beste Grundlage.