Amt des Arbeitskommissars wird selbständig
Windhoek (bw) – Eine Behörde unter dem Dach des Arbeitsministeriums strebt die Unabhängigkeit fernab vom öffentlichen Dienst an und will sich im Privatsektor etablieren.
Die Dienstleistungen des „Office of the Labour Commissioner“ wie Schlichtungen bei Arbeitsdisputen und Anhörungen des Arbeitsgerichtes sollen weiterhin kostenfrei bleiben. Aus welchen Mitteln die Arbeit des zukünftigen Amtes des Arbeitskommissars finanziert werden sollen, ist jedoch noch unklar.
Die Entscheidung, das Amt autonom agieren zu lassen, basiert auf einer regionalen Entscheidung die im Oktober 2023 von der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) getroffen worden war. Empfehlungen dazu kamen von der International Labour Organisation (ILO). Alle SADC-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, das Kommissariat für Arbeit in eine autonome Instanz umzuwandeln. Auf diese Weise sollen unter anderem Interessenkonflikte bei der Schlichtung zwischen Regierung und Gewerkschaften vermieden werden.
Südafrikas Kommission für Schlichtung, Vermittlung und Schiedsgerichtsbarkeit wird als Maßstab für Namibias künftige Instanz dienen. „Indem wir dem Büro Autonomie und Unabhängigkeit gewähren, wollen wir seine Fähigkeit stärken, sein Mandat frei von äußeren Einflüssen zu erfüllen, und dem Gedanken Ausdruck verleihen, dass Gerechtigkeit nicht nur geschehen muss, sondern auch sichtbar sein muss“, sagte Vizeminister Hafeni Ndemula am Dienstag zu Beginn einer Beratung. Daran nahmen auch Vertreter und verschiedene Arbeitgeber aus dem Privatsektor teil.
Die jetzige Arbeitskommissarin Kyllikki Sihlahla sagte, der Schritt sei längst überfällig, nannte aber kein konkretes Datum, wann die Herauslösung aus dem Ministerium erfolgen wird. „Die Dienste der „Labour Commission“ bleiben weiterhin kostenlos. Der künftige Vorstand wird aus Regierungsvertretern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bestehen“, teilte sie mit.
Das Amt will demnächst auch in ein anderes Gebäude umziehen.
Die Dienstleistungen des „Office of the Labour Commissioner“ wie Schlichtungen bei Arbeitsdisputen und Anhörungen des Arbeitsgerichtes sollen weiterhin kostenfrei bleiben. Aus welchen Mitteln die Arbeit des zukünftigen Amtes des Arbeitskommissars finanziert werden sollen, ist jedoch noch unklar.
Die Entscheidung, das Amt autonom agieren zu lassen, basiert auf einer regionalen Entscheidung die im Oktober 2023 von der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) getroffen worden war. Empfehlungen dazu kamen von der International Labour Organisation (ILO). Alle SADC-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, das Kommissariat für Arbeit in eine autonome Instanz umzuwandeln. Auf diese Weise sollen unter anderem Interessenkonflikte bei der Schlichtung zwischen Regierung und Gewerkschaften vermieden werden.
Südafrikas Kommission für Schlichtung, Vermittlung und Schiedsgerichtsbarkeit wird als Maßstab für Namibias künftige Instanz dienen. „Indem wir dem Büro Autonomie und Unabhängigkeit gewähren, wollen wir seine Fähigkeit stärken, sein Mandat frei von äußeren Einflüssen zu erfüllen, und dem Gedanken Ausdruck verleihen, dass Gerechtigkeit nicht nur geschehen muss, sondern auch sichtbar sein muss“, sagte Vizeminister Hafeni Ndemula am Dienstag zu Beginn einer Beratung. Daran nahmen auch Vertreter und verschiedene Arbeitgeber aus dem Privatsektor teil.
Die jetzige Arbeitskommissarin Kyllikki Sihlahla sagte, der Schritt sei längst überfällig, nannte aber kein konkretes Datum, wann die Herauslösung aus dem Ministerium erfolgen wird. „Die Dienste der „Labour Commission“ bleiben weiterhin kostenlos. Der künftige Vorstand wird aus Regierungsvertretern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bestehen“, teilte sie mit.
Das Amt will demnächst auch in ein anderes Gebäude umziehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen