Änderungen in der Einkommenssteuer
Windhoek (bw) - Das Einkommenssteuergesetz soll einige Änderungen bekommen, die teilweise Steuerzahler entlasten sollen. Die Vize-Finanzministerin Maureen Hinda-Mbuende legte die vorgeschlagenen Änderungen dem Parlament vor.
Arbeitnehmer, die monatlich in eine Rentenversicherung einzahlen, können bald 150 000 N$ pro Jahr von der Steuer absetzen, statt wie bisher nur 40 000 N$.
Das gleiche gilt für Einzahlungen für Policen, die Eltern in die Bildung ihrer Kinder investieren. Künftig können auch dort bis zu 150 000 N$ jährlich abgesetzt werden.
Auch soll eine weitere Erleichterung bei Steuerrückständen vorgenommen werden. Wer seine Verzüge in Raten abstottert, hatte es schwer, da die Zinsen monatlich dazukommen. Die neue Gesetzesänderung soll die Ratenzahlungen gegen den Grundbetrag, der geschuldet wird, verrechnen. Somit verringern sich auch die Zinsen und die Strafzinsen.
Die Vizeministerin legte auch eine Änderung für Paragraf 17(1/w) vor, welche die Versicherungsprämien für wichtige Angestellte und Direktoren betrifft. Die Prämien sollen künftig nicht mehr als steuerpflichtige Bezüge zum Gehalt gerechnet werden.
Des Weiteren hat die Vize-Finanzministerin eine Änderung für das Gesetz für Steuermarken vorgelegt. Künftig soll bei der Bündelung von Verträgen für Hypotheken (mortgage bonds) und Kredite wie beispielsweise bei Fahrzeugankäufen, die weiterverkauft werden, eine Steuergebühr von 100 N$ erhoben werden. Banken und andere Finanzinstitute können solche Bündel als quantifizierte Sicherheiten an sogenannte ,,special purpose entities" transferieren.
Auch soll das Mehrwertsteuergesetz geändert werden, um unter anderem Damenbinden von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Arbeitnehmer, die monatlich in eine Rentenversicherung einzahlen, können bald 150 000 N$ pro Jahr von der Steuer absetzen, statt wie bisher nur 40 000 N$.
Das gleiche gilt für Einzahlungen für Policen, die Eltern in die Bildung ihrer Kinder investieren. Künftig können auch dort bis zu 150 000 N$ jährlich abgesetzt werden.
Auch soll eine weitere Erleichterung bei Steuerrückständen vorgenommen werden. Wer seine Verzüge in Raten abstottert, hatte es schwer, da die Zinsen monatlich dazukommen. Die neue Gesetzesänderung soll die Ratenzahlungen gegen den Grundbetrag, der geschuldet wird, verrechnen. Somit verringern sich auch die Zinsen und die Strafzinsen.
Die Vizeministerin legte auch eine Änderung für Paragraf 17(1/w) vor, welche die Versicherungsprämien für wichtige Angestellte und Direktoren betrifft. Die Prämien sollen künftig nicht mehr als steuerpflichtige Bezüge zum Gehalt gerechnet werden.
Des Weiteren hat die Vize-Finanzministerin eine Änderung für das Gesetz für Steuermarken vorgelegt. Künftig soll bei der Bündelung von Verträgen für Hypotheken (mortgage bonds) und Kredite wie beispielsweise bei Fahrzeugankäufen, die weiterverkauft werden, eine Steuergebühr von 100 N$ erhoben werden. Banken und andere Finanzinstitute können solche Bündel als quantifizierte Sicherheiten an sogenannte ,,special purpose entities" transferieren.
Auch soll das Mehrwertsteuergesetz geändert werden, um unter anderem Damenbinden von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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