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Das Flughafengebäude am Eros-Flughafen in Windhoek. Foto: Frank Steffen
Das Flughafengebäude am Eros-Flughafen in Windhoek. Foto: Frank Steffen

Ausweispflicht für Kinder gilt beim Verreisen

Frank Steffen
Windhoek (ste) – In den elektronischen Medien kursierte diese Tage eine anonyme Beschwerde eines Vaters, der sich über das Benehmen der Immigrationsbeamten beziehungsweise der Polizei beschwerte, die seiner Frau bei der Abreise vom Eros-Flughafen in Windhoek nach Rundu, zugesetzt haben sollen. Demnach hätten die Beamten am 25. März nicht die Fotos auf Geburtsscheinen seiner Kinder im Alter von vier und sechs Jahren akzeptiert, als es galt sich für den Flug von Fly Namibia in den Nordosten einzuchecken – man habe sogar das „Telefon aus der Hand der Frau geschlagen“.

Seine Frau und Kinder hätten sich auf dem Weg zu ihm als Vater befunden und die Kinder seien durch den Auftritt der Beamtin traumatisiert gewesen. Die betroffene Beamtin sei in Zivil gekleidet gewesen und habe sich geweigert, sich zu identifizieren. Sie sei angeblich unter ihren Kollegen bekannt für ihre rassistische Einstellung gegenüber Weiße. Weder die Beamtin noch ihre Vorgesetzte seien bereit gewesen, sich übers Telefon mit dem Anwalt des Ehepaars zu unterhalten, sondern hätten grundsätzlich erst auf ausgedruckte Abschriften bestanden und als diese ausgedruckt waren, auf beeidigte Kopien.

Dank der Hilfe von Fly Namibia habe die Situation einvernehmlich gelöst werden können. Gegenüber der AZ meinte ein Angestellter der Fluggesellschaft, dass die Konfrontation beiderseits unnötig eskaliert sei.

Vertreterinnen der Immigrationsbehörde und der Polizei gaben vor Ort zu, dass die betroffene Beamtin sich zumindest hätte ausweisen müssen. „Allerdings muss die Öffentlichkeit auch akzeptieren, dass wir Regeln haben. Ein Foto bringt uns nichts, auch nicht wenn es ausgedruckt wird, dafür gibt es zu viele Betrugsmaschen. Und wenn morgen Kinder verschleppt worden sind, dann hält man uns verantwortlich!“ Beim Verreisen sei grundsätzlich die ursprüngliche Geburtsurkunde eines Kindes vorzuweisen oder ein beeidigte Kopie, die nicht älter als sechs Monate ist. Das gelte auch für Inlandreisen und treffe theoretisch sogar auf Reisende im Auto oder Bus zu.

Immigrationsbeamte sowie Polizisten seien grundsätzlich bereit zu helfen, doch müssten Reisende dazu früh am Flughafen erscheinen.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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