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 Martha Imalwa Foto: AZ-Archiv
Martha Imalwa Foto: AZ-Archiv

Island-Auslieferungen weiterhin ungewiss

Stefan Noechel
Windhoek (NMH/sno) – Die drei Isländer, die mutmaßlich in den Fishrot-Korruptionsskandal verwickelt waren, brauchen sich möglicherweise nie vor namibischen Gerichten wegen ihrer angeblichen finanziellen Delikte verantworten.

Obwohl Namibia eine hochrangige Delegation unter der Leitung der stellvertretenden Premierministerin und Ministerin für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit, Netumbo Nandi-Ndaitwah, nach Reykjavik in Island entsandt hatte, konnte sie offenbar die dortigen Strafverfolgungsbehörden nicht davon überzeugen, die Auslieferung der Samherji-Bosse zu bewirken. Die drei im Fishrott-Prozess implizierten Isländer sind Adalsteinn Helgason, Egill Helgi Árnason und Ingvar Júliusson.

Die AZ-Schwesterzeitung, die Namibian Sun, hat scheinbar aus vertrauenswürdiger Quelle in Erfahrung bringen können, dass der isländische Justizminister, Jón Gunnarsson, ein Treffen mit der namibischen Delegation abgelehnt und stellvertretend einen Assistenten zum Empfang der Namibier geschickt hat, um die Auslieferung mit ihnen zu besprechen. Nach Ansicht von isländischen Insidern kommt dies einem Schlag ins Gesicht gleich, da politische Assistenten lediglich Sekretäre ohne Verwaltungsbefugnisse sind.

Die namibische Generalstaatsanwältin Martha Imalwa und die Vizechefin der Anti-Korruptionskommission, Erna van der Merwe, hatten Nandi-Ndaitwah beide auf dieser Reise begleitet.

Transparency International Island (TI-IS) ist der Ansicht, dass die isländischen Minister eine zu lässige Haltung einnehmen, wenn es um die Bekämpfung der Korruption geht. „Unsere Politiker, insbesondere diejenigen, die die Regierungskoalition unterstützen, sind einfach nicht daran interessiert, Gerechtigkeit im Fishrot-Skandal zu wollen oder anzustreben“, sagte der Geschäftsführer von TI-IS, Thor Fanndal.

Auch der namibische ACC-Chef, Paulus Noa zeigte sich nicht besonders bewegt von den Geschehnissen in Island. Da er nicht selber nach Island gereist war und seine Vize sich erst nach der Ankunft von Imalwa der namibischen Delegation anschließen konnte, meinte er, sei sowieso alles in der Hand der Generalstaatsanwältin. Auch muss ein Auslieferungsantrag vom Justizministerium beantragt werden.

Es wird obendrein behauptet, dass immer noch kein offizieller Auslieferungsantrag in Island eingereicht wurde. Auch soll Island kein Auslieferungsabkommen mit Namibia haben.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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