Kritik zurückgewiesen
Innenministerium reagiert auf Bedenken bezüglich der Ausstellung von Ausweisen und Wählerentmachtung
Windhoek (mn/sno) - Das Innenministerium hat eine Erklärung als Antwort auf die Behauptungen der Menschenrechtsorganisation (National Society for Human Rights of Namibia, Namrights) veröffentlicht. In dieser bestreitet es, dass die Vorwürfe, dass das Massenregistrierungs-Programm des Ministeriums für Identitätsdokumente (ID) bei der Ausstellung von Ausweisen langsam sei und dass Antragstellern keine Bestätigung für ihre Anträge ausgestellt werde. Auch behauptete die Organisation weiter, dass eine „Wählerentmachtung“ dadurch stattfinde, da Einwohner daran gehindert würden, sich als Wähler zu registrieren, weil ihnen die erforderlichen Dokumente fehlen.
In seiner Antwort erklärte der Staatssekretär Etienne Maritz, dass die Ausstellung von Dokumenten Zeit in Anspruch nehmen könne, da jeder Antrag einzigartig sei und zusätzliche Ermittlungen erfordern könne, insbesondere bei nachträglicher Geburtenregistrierung. „Das Innenministerium folgt strengen rechtlichen Richtlinien, wie dem namibischen Staatsbürgerschaftsgesetz und dem Identifikationsgesetz, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft“, sagte er.
Auf die vorletzte Behauptung, dass sie keine Antragsbestätigungen ausstellen, beharrte er darauf, dass das Ministerium immer eine Quittung ausstellt, wenn jemand Dokumente beantragt. „Wenn jemand keine Quittung erhalten hat, sollte er das Registrierungsbüro aufsuchen, um sie zu bekommen“, bemerkte er.
Bezüglich der Wählerentmachtung schlug Maritz vor, dass Namrights Bedenken hinsichtlich des Wahlrechts an die Wahlkommission von Namibia (ECN) richten sollte, da das Innenministerium nur für die Ausstellung nationaler Dokumente zuständig ist. „Namrights sollte mit der Wahlkommission über etwaige Wahlprobleme sprechen“, so Maritz.
In seiner Antwort erklärte der Staatssekretär Etienne Maritz, dass die Ausstellung von Dokumenten Zeit in Anspruch nehmen könne, da jeder Antrag einzigartig sei und zusätzliche Ermittlungen erfordern könne, insbesondere bei nachträglicher Geburtenregistrierung. „Das Innenministerium folgt strengen rechtlichen Richtlinien, wie dem namibischen Staatsbürgerschaftsgesetz und dem Identifikationsgesetz, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft“, sagte er.
Auf die vorletzte Behauptung, dass sie keine Antragsbestätigungen ausstellen, beharrte er darauf, dass das Ministerium immer eine Quittung ausstellt, wenn jemand Dokumente beantragt. „Wenn jemand keine Quittung erhalten hat, sollte er das Registrierungsbüro aufsuchen, um sie zu bekommen“, bemerkte er.
Bezüglich der Wählerentmachtung schlug Maritz vor, dass Namrights Bedenken hinsichtlich des Wahlrechts an die Wahlkommission von Namibia (ECN) richten sollte, da das Innenministerium nur für die Ausstellung nationaler Dokumente zuständig ist. „Namrights sollte mit der Wahlkommission über etwaige Wahlprobleme sprechen“, so Maritz.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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