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Foto: AZ Archiv
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Vorsicht geboten!

Ministerium empfiehlt Maßnahmen bei Reisen mit Kindern
Im Kampf gegen Kindeshandel und Betrug bei der Ein- oder Ausreise hat das Ministerium für Inneres und Immigration neue Maßnahmen empfohlen, die insbesondere von Reisenden mit Kindern beachtet werden sollten.
Wazon Gastredakteur
Da sich zunehmende Fälle von Kinderhandel verzeichnen lassen, veröffentlichte gestern das Ministerium für Inneres und Immigration eine Presseinformation für Reisende. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen empfohlen, die vor allem Personen, die mit Kindern reisen, dringend berücksichtigen sollten.

1. Geburtsurkunde mitnehmen!

Für Kinder unter 18 Jahren sollten Reisende zusätzlich zu ihren Pässen eine ungekürzte (vollständige) Geburtsurkunde mit sich führen.

2. Eidesstattliche Erklärung mitnehmen

Erwachsenen, die mit Kindern reisen, die nicht ihre leiblichen Kinder sind, wird empfohlen, eine eidesstattliche Erklärung der Eltern des Kindes vorzulegen. Die Erklärung sollte die Zustimmung beider Eltern enthalten, dass das Kind international mit nur einem Elternteil oder mit einem anderen Erwachsenen, wie Großeltern, Tante, Onkel usw. reisen darf. Dazu sollten Kopien der Personalausweise oder Pässe der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes vorliegen. Auch die Kontaktdaten der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes sollten verzeichnet sein.

3. Zustimmung des anderen Elternteils

Wenn ein Kind nur mit einem Elternteil reist, muss der andere Elternteil zustimmen, dass das Kind mit dem anderen Elternteil reisen darf. Auch dazu sollte eine Erklärung vorliegen.

4. Sterbeurkunde vorlegen

Legen Sie gegebenenfalls eine Sterbeurkunde des anderen Elternteils vor, der als Elternteil des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

5. Anhänge für alleinreisende Minderjährige

Jeder unbegleitete Minderjährige muss die Zustimmung eines oder beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten, inklusive der Kontaktdaten der Eltern oder Erziehungsberechtigten, in Form eines Schreibens oder einer eidesstattlichen Erklärung für die Reise des Kindes vorlegen können. Außerdem sollte ein Schreiben der Person, die das Kind für den Zeitraum aufnimmt, einschließlich der Wohnadresse und den Kontaktdaten vorliegen. Eine Kopie des Personalausweises oder gültigen Reisepasses und des Visums oder der Niederlassungserlaubnis der Person, die das Kind aufnehmen soll sollte auch vorliegen.

Die AZ berichtete bereits vor einigen Wochen über die Beschwerde eines Vaters, die im Internet kursierte, nachdem die Beamten am Flughafen eine Geburtsurkunde sehen wollten. Die Mutter konnte nur eine digitale Version der Geburtszertifikate vorlegen, diese wurden nicht akzeptiert. Der Vorfall lies sich klären, allerdings betonte auch damals schon die Immigrationsbehörde, dass Betrugsmaschen so verhindert werden sollen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-28

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