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300 Dollar Strafe für Pangolin im Gepäck

Swakopmund - In dem Prozess um den illegalen Transport und Besitz eines Pangolins (Steppen-Schuppentier) verurteilte der Swakopmunder Amtsrichter Gibson Iimbili vergangenen Mittwoch den Taxifahrer Eduard Gernoldt Bamm (26) aus Swakopmund zu einer Geldstrafe von 300 Namibia-Dollar. Der Beifahrer Ferdinand van Wyk (28) aus Rehoboth, der als zweiter Angeklager vor Gericht stand, wurde freigesprochen.

Richter Iimbili vertraute auf die Aussage des Schlangenpark-Angestellten. Er hatte behauptet, die beiden Männer hätten sich bei ihm nach dem Wert des Tieres erkundigt.

Bamm und van Wyk waren im September 2003 von der polizeilichen Sondereinheit für Wilderei und illegalen Handel mit Tieren oder Produkten von geschützten Tierarten (Protected Resource Unit, PRU) verhaftet worden, weil sie ein Pangolin bei sich hatten. Die Anklage lautete daraufhin: Fangen, Transportieren und Halten einer geschützten Wildart.

Das Plädoyer des Swakopmunder Rechtsanwalts Werner van Rensburg, der Bamm verteidigte, überzeugte den Richter nicht. Der Anwalt hob hervor, sein Mandant habe das Tier nur deshalb mitgenommen, weil es auf der Strecke zwischen Windhoek und Swakopmund verletzt auf der Straße gelegen habe und er es dort nicht verenden lassen wollte. Fahrer und Beifahrer beschlossen, das Pangolin nach Swakopmund zu nehmen, angeblich nicht wissend, dass es unter Artenschutz stehe und nicht transportiert werden dürfe. Sie haben es retten wollen, so van Rensburg. An der Küste wandten sich beide Angeklagten an einen Mitarbeiter der Zeitung "Namib Times" der ihnen riet, das Schuppentier zum Schlangenpark Swakopmund zu bringen. Dort seien sie aber abgewiesen worden. Der Angestellte des Parks sagte aus, dass die Angeklagten "handeln" wollten und ihn nach dem Verkaufspreis fragten. Deshalb habe er die Polizei verständigt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-17

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