45 Jahre Haft für Axarob Basson
Windhoek - Der 47-jährige Axarob Basson, der die 20-jährige Sussana Slinger erstochen und vergewaltigt hat, wurde zu insgesamt 45 Jahren Haft verurteilt. Die Oberrichterin Naomi Shivute verurteilte den Triebtäter gestern zu 30 Jahren Haft wegen Mordes und 15 Jahre wegen Einbruchs mit vorsätzlicher Vergewaltigung.
"Der Angeklagte befand sich am 22. März vergangenen Jahres mit seinem Opfer beim Farmhaus. Er verließ die Wohnung, kehrte allerdings später am Abend zurück", begann Shivute den Tathergang zu schildern. Axarob sei ins Haus eingedrungen und habe versucht, das Zimmer des Opfers zu betreten, welches allerdings abgeschlossen war. Von Geräuschen geweckt sei das Opfer in die Küche gegangen, wo sich Axarob versteckt hatte. Der Beschuldigte habe ihr sieben Mal mit einem Taschenmesser in den Rücken gestochen. "Daraufhin hatte der Angeklagte Geschlechtsverkehr mit seinem Opfer und als er fertig war, ließ er sie sterbend zurück", sagte die Richterin.
Axarob sei ein Ersttäter ohne jegliche Vorstrafen und er sei zudem acht Jahre lang auf der besagten Farm angestellt gewesen. Der Fakt, dass er ein Schuldplädoyer abgegeben habe, sei außerdem nicht zwingend ein Zeichen der Reue. Laut Richterin Shivute hätten auch andere Faktoren, wie die Beweislast, den Angeklagten zu dem Schuldbekenntnis verleiten können.
"Das Mädchen wurde nicht nur vergewaltigt, aber auch ihres kostbaren Lebens beraubt. Sie wurde brutal umgebracht, wie der Angeklagte es klar detailliert geschildert hat", sagte Shivute. Zudem sei seine Vorgehensweise vorsätzlich und kalkuliert gewesen. Die junge Verstorbene sei zum Zeitpunkt ihres Todes "in der Blütezeit ihres Lebens gewesen", so Shivute. Sie sei der Meinung, dass das Ausmaß der Vergehen Axarobs seine "persönlichen Umstände bei weitem übertreffen".
"Der Angeklagte befand sich am 22. März vergangenen Jahres mit seinem Opfer beim Farmhaus. Er verließ die Wohnung, kehrte allerdings später am Abend zurück", begann Shivute den Tathergang zu schildern. Axarob sei ins Haus eingedrungen und habe versucht, das Zimmer des Opfers zu betreten, welches allerdings abgeschlossen war. Von Geräuschen geweckt sei das Opfer in die Küche gegangen, wo sich Axarob versteckt hatte. Der Beschuldigte habe ihr sieben Mal mit einem Taschenmesser in den Rücken gestochen. "Daraufhin hatte der Angeklagte Geschlechtsverkehr mit seinem Opfer und als er fertig war, ließ er sie sterbend zurück", sagte die Richterin.
Axarob sei ein Ersttäter ohne jegliche Vorstrafen und er sei zudem acht Jahre lang auf der besagten Farm angestellt gewesen. Der Fakt, dass er ein Schuldplädoyer abgegeben habe, sei außerdem nicht zwingend ein Zeichen der Reue. Laut Richterin Shivute hätten auch andere Faktoren, wie die Beweislast, den Angeklagten zu dem Schuldbekenntnis verleiten können.
"Das Mädchen wurde nicht nur vergewaltigt, aber auch ihres kostbaren Lebens beraubt. Sie wurde brutal umgebracht, wie der Angeklagte es klar detailliert geschildert hat", sagte Shivute. Zudem sei seine Vorgehensweise vorsätzlich und kalkuliert gewesen. Die junge Verstorbene sei zum Zeitpunkt ihres Todes "in der Blütezeit ihres Lebens gewesen", so Shivute. Sie sei der Meinung, dass das Ausmaß der Vergehen Axarobs seine "persönlichen Umstände bei weitem übertreffen".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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