5000-N$-Kaution für Naturheilkundlerin
Swakopmund (er) • Nach sechs Tagen in Untersuchungshaft ist die Swakopmunder Naturheilkundlerin Cheryl Green gegen Kaution in Höhe von 5000 Namibia-Dollar auf freien Fuß gekommen. Für Green, die sich wegen Drogenhandels verantworten muss, gelten strenge Kautionsauflagen.
Green wurde am 23. Februar bei ihrer Wohnung in dem Swakopmunder Stadtteil Kramersdorf festgenommen – dort hatte die Polizei insgesamt 71 Marihuana-Pflanzen, Cannabis-Öl-Fläschchen sowie Cannabis-Saat mit einem geschätzten Gesamtwert von etwa 21000 N$ sichergestellt. Green soll das Öl für ihren Mann hergestellt haben, der offenbar an einer neurologischen Krankheit leidet.
Nach ihrem ersten Gerichtsauftritt kurz nach ihrer Festnahme, wurde Green vergangenen Freitag nun vor Gericht von dem Anwalt Baarend van Rensburg vertreten. Sie hatte einen formellen Kautionsantrag gestellt, nachdem ihr zunächst die Freilassung gegen Kaution verweigert worden war (AZ berichtete).
„Die Staatsanwaltschaft hebt ihren Einspruch gegen die Gewährung von Kaution auf und schlägt vor, dass die Angeklagte gegen 5000 Namibia-Dollar auf freien Fuß kommt“, sagte Staatsanklägerin Beata Mwahi.
Richterin Conchita Olivier stimmte diesem schließlich unter strengen Auflagen zu. So musste Green sämtliche Reisedokumente beim zuständigen Ermittler einreichen. Außerdem dürfe sie den Distrikt Swakopmund ohne die Genehmigung des leitenden Ermittlers nicht verlassen. Der Fall wurde zwecks weiterer polizeilicher Ermittlungen auf den 20. März vertagt.
Green wurde am 23. Februar bei ihrer Wohnung in dem Swakopmunder Stadtteil Kramersdorf festgenommen – dort hatte die Polizei insgesamt 71 Marihuana-Pflanzen, Cannabis-Öl-Fläschchen sowie Cannabis-Saat mit einem geschätzten Gesamtwert von etwa 21000 N$ sichergestellt. Green soll das Öl für ihren Mann hergestellt haben, der offenbar an einer neurologischen Krankheit leidet.
Nach ihrem ersten Gerichtsauftritt kurz nach ihrer Festnahme, wurde Green vergangenen Freitag nun vor Gericht von dem Anwalt Baarend van Rensburg vertreten. Sie hatte einen formellen Kautionsantrag gestellt, nachdem ihr zunächst die Freilassung gegen Kaution verweigert worden war (AZ berichtete).
„Die Staatsanwaltschaft hebt ihren Einspruch gegen die Gewährung von Kaution auf und schlägt vor, dass die Angeklagte gegen 5000 Namibia-Dollar auf freien Fuß kommt“, sagte Staatsanklägerin Beata Mwahi.
Richterin Conchita Olivier stimmte diesem schließlich unter strengen Auflagen zu. So musste Green sämtliche Reisedokumente beim zuständigen Ermittler einreichen. Außerdem dürfe sie den Distrikt Swakopmund ohne die Genehmigung des leitenden Ermittlers nicht verlassen. Der Fall wurde zwecks weiterer polizeilicher Ermittlungen auf den 20. März vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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