Abbruch bedroht Präferenz-Export
Windhoek - Auch die Ausfuhr von Schaffleisch und Tafeltrauben ist von der Möglichkeit bedroht, sollte Namibia im Einklang mit anderen Mitgliedern der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika, SADC, nicht beizeiten mit der EU ein Vertragswerk zustande bringen, das verhindert, dass Namibias Vorzugsexport nach Europa mit hohen Einfuhrzöllen belegt wird.
Vor diesem Hintergrund hat Prof. Gerhard Erasmus, internationaler Handelsrechtsexperte und Verfassungsjurist aus Stellenbosch, zusammen mit dem namibischen Handelsökonomen Jürgen Hoffmann gestern vor einem großen Publikum hiesiger Interessenträger verschiedene Möglichkeiten untersucht. Vertreter der Farmerschaft, des Handels- und des Landwirtschaftsministeriums waren zahlreich vertreten.
Das Agro-Handelsforum, der Fleischrat von Namibia sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung hatten das Forum einberufen. "Trotz der ,Deadline` (der Sperrfrist) ist der ganze Vorgang noch in Bewegung", wollte Erasmus den verschreckten Produzentenvertretern Mut machen. Derzeit steht der Präferenz- Export namibischer Nahrungsmittel im Rahmen des Cotonou-Abkommens zwischen der EU und den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik), wonach den exportierenden Entwicklungs- und Schwellenländern auf manchen Produkten der Importzoll nach Europa erlassen ist. Dieses Entgegenkommen gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2007.
Eine Verlängerung des Abkommens ist laut Prof. Erasmus nicht möglich, sondern es muss ein völlig neues Vertragswerk ausgehandelt werden, wozu die Zeit nicht mehr ausreicht. Wie lange es zwischen den verschiedenen Phasen des Vertragsentwurfs dauert, illustrierte Erasmus mit dem Hinweis auf März 2006, als die SADC schon einen Vorschlag zur Wirtschaftspartnerschaft, die in den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) eingebettet sein muss, als Ersatz für das Cotonou-Paket an die EU-Kommission eingereicht hat. Von dort ist bis jetzt noch keine Antwort gekommen.
In der Zwischenzeit müssen Namibia und seine SADC-Nachbarn wenigstens einen vorübergehenden "Plan B" schmieden, so dass die Exporte unter Vorzugstarifen auch über das Jahresende hinaus fortgesetzt werden können. Obwohl es bei solchen Verhandlungen streng um die Interessen der jeweiligen Handelsblöcke geht, sieht Erasmus durchaus Chancen auf Erfolg. Der EU sei es bewusst, dass Namibia allerhand investiert habe, um den Export seiner Produkte nach EU-Normen und im Einklang mit WTORegeln zu liefern. Es herrsche auch die Einsicht vor, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten "asymmetrisch" seien, so Erasmus.
Vorzugsregelungen dienten dazu, den AKP-Ländern den Anschluss an den globalen Handel zu ermöglichen. Zugleich müssten sie sich jedoch auch um regionale Integration bemühen. Jürgen Hoffmann konnte den Interessenträgern berichten, dass Anfang März in Gaborone die erste Runde der Vorbereitung zu einem neuen EU-AKP-Abkommen beginnt, dass aber gleichzeitig vorübergehende Sonderregelungen angestrebt werden, um den Handel in der Zwischenzeit nicht abzuwürgen.
Vor diesem Hintergrund hat Prof. Gerhard Erasmus, internationaler Handelsrechtsexperte und Verfassungsjurist aus Stellenbosch, zusammen mit dem namibischen Handelsökonomen Jürgen Hoffmann gestern vor einem großen Publikum hiesiger Interessenträger verschiedene Möglichkeiten untersucht. Vertreter der Farmerschaft, des Handels- und des Landwirtschaftsministeriums waren zahlreich vertreten.
Das Agro-Handelsforum, der Fleischrat von Namibia sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung hatten das Forum einberufen. "Trotz der ,Deadline` (der Sperrfrist) ist der ganze Vorgang noch in Bewegung", wollte Erasmus den verschreckten Produzentenvertretern Mut machen. Derzeit steht der Präferenz- Export namibischer Nahrungsmittel im Rahmen des Cotonou-Abkommens zwischen der EU und den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik), wonach den exportierenden Entwicklungs- und Schwellenländern auf manchen Produkten der Importzoll nach Europa erlassen ist. Dieses Entgegenkommen gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2007.
Eine Verlängerung des Abkommens ist laut Prof. Erasmus nicht möglich, sondern es muss ein völlig neues Vertragswerk ausgehandelt werden, wozu die Zeit nicht mehr ausreicht. Wie lange es zwischen den verschiedenen Phasen des Vertragsentwurfs dauert, illustrierte Erasmus mit dem Hinweis auf März 2006, als die SADC schon einen Vorschlag zur Wirtschaftspartnerschaft, die in den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) eingebettet sein muss, als Ersatz für das Cotonou-Paket an die EU-Kommission eingereicht hat. Von dort ist bis jetzt noch keine Antwort gekommen.
In der Zwischenzeit müssen Namibia und seine SADC-Nachbarn wenigstens einen vorübergehenden "Plan B" schmieden, so dass die Exporte unter Vorzugstarifen auch über das Jahresende hinaus fortgesetzt werden können. Obwohl es bei solchen Verhandlungen streng um die Interessen der jeweiligen Handelsblöcke geht, sieht Erasmus durchaus Chancen auf Erfolg. Der EU sei es bewusst, dass Namibia allerhand investiert habe, um den Export seiner Produkte nach EU-Normen und im Einklang mit WTORegeln zu liefern. Es herrsche auch die Einsicht vor, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten "asymmetrisch" seien, so Erasmus.
Vorzugsregelungen dienten dazu, den AKP-Ländern den Anschluss an den globalen Handel zu ermöglichen. Zugleich müssten sie sich jedoch auch um regionale Integration bemühen. Jürgen Hoffmann konnte den Interessenträgern berichten, dass Anfang März in Gaborone die erste Runde der Vorbereitung zu einem neuen EU-AKP-Abkommen beginnt, dass aber gleichzeitig vorübergehende Sonderregelungen angestrebt werden, um den Handel in der Zwischenzeit nicht abzuwürgen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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