Abgezocktes Geld erstattet
Einer deutschen Familie wird jetzt das Geld zurückerstattet, das sie beim Namibia-Besuch im August 2005 während eines Konflikts mit angolanischen Grenzbeamten zahlen musste. Das teilte die Deutsche Botschaft in Luanda/Angola jetzt dem Familienvater Ulrich Grath mit.
Windhoek/Heidenheim - "Die Botschaft hat sich wegen des Vorfalls am Grenzübergang Ruacana an die Kommandantur der angolanischen Grenzpolizei gewandt und am 11.1.2006 eine Antwortnote erhalten. Das von Ihrer Reisegruppe gezahlte Bargeld in Höhe von 4000 Rand bzw. namibische Dollar wurde von Beamten der angolanischen Grenzbehörden der Botschaft übergeben", erklärte Botschaftsmitarbeiterin Christiane Sewerin in einem Schreiben an Familie Grath. Der Betrag soll auf das Konto der Familie überwiesen werden, steht in dem Brief, dessen Kopie der AZ vorliegt. "Wer hätte das gedacht, dass das so ausgeht. Wir freuen uns natürlich sehr darüber", so Ulrich Grath aus Heidenheim zur Allgemeinen Zeitung.
Die Familie hatte mit anderen deutschen Touristen am 15. August 2005 die Ruacana-Wasserfälle im Norden Namibias besucht. Beim Spaziergang im Grenzbereich sind fünf Teilnehmer der Reisegruppe, darunter zwei Kinder, offenbar auf angolanisches Territorium geraten und wurden von dortigen Grenzbeamten mit Waffengewalt festgehalten. Nach stundenlangem Verhör sowie der Androhung einer Geldstrafe von 165000 US-Dollar pro Person oder Ersatzhaft ist es den Touristen gelungen, sich für N$ 4000 "freizukaufen" (AZ berichtete). Sie beteuerten mehrfach, dass es vor Ort keine sichtbaren Hinweise auf den Grenzverlauf gebe und fühlten sich deshalb regelrecht abgezockt. Nur wenige Tage später berichtete die AZ über zwei weitere deutsche Touristen, denen an der gleichen Stelle Ähnliches widerfahren war. Michael Olma und Roland Tacke wurden für jeweils N$ 1000 aus dem Gewahrsam der Grenzbeamten entlassen. Auch sie äußerten den Verdacht, dass hier abgezockt werden sollte. So habe man ihnen gesagt, wenn sie einen Beleg für das Bußgeld haben wollten, würde dieses doppelt so hoch ausfallen.
Nachdem Ulrich Grath sein Erlebnis dem Auswärtigen Amt geschildert hatte, hatte sich die Behörde eingeschaltet. "Es liegt im Interesse wie auch in der Verantwortung der Touristen am Ruacana-Staudamm, sich genau über den Grenzverkauf zu Angola zu informieren und sich nicht auf angolanisches Staatsgebiet zu begeben", erklärte Staatsministerin Kerstin Müller.
Windhoek/Heidenheim - "Die Botschaft hat sich wegen des Vorfalls am Grenzübergang Ruacana an die Kommandantur der angolanischen Grenzpolizei gewandt und am 11.1.2006 eine Antwortnote erhalten. Das von Ihrer Reisegruppe gezahlte Bargeld in Höhe von 4000 Rand bzw. namibische Dollar wurde von Beamten der angolanischen Grenzbehörden der Botschaft übergeben", erklärte Botschaftsmitarbeiterin Christiane Sewerin in einem Schreiben an Familie Grath. Der Betrag soll auf das Konto der Familie überwiesen werden, steht in dem Brief, dessen Kopie der AZ vorliegt. "Wer hätte das gedacht, dass das so ausgeht. Wir freuen uns natürlich sehr darüber", so Ulrich Grath aus Heidenheim zur Allgemeinen Zeitung.
Die Familie hatte mit anderen deutschen Touristen am 15. August 2005 die Ruacana-Wasserfälle im Norden Namibias besucht. Beim Spaziergang im Grenzbereich sind fünf Teilnehmer der Reisegruppe, darunter zwei Kinder, offenbar auf angolanisches Territorium geraten und wurden von dortigen Grenzbeamten mit Waffengewalt festgehalten. Nach stundenlangem Verhör sowie der Androhung einer Geldstrafe von 165000 US-Dollar pro Person oder Ersatzhaft ist es den Touristen gelungen, sich für N$ 4000 "freizukaufen" (AZ berichtete). Sie beteuerten mehrfach, dass es vor Ort keine sichtbaren Hinweise auf den Grenzverlauf gebe und fühlten sich deshalb regelrecht abgezockt. Nur wenige Tage später berichtete die AZ über zwei weitere deutsche Touristen, denen an der gleichen Stelle Ähnliches widerfahren war. Michael Olma und Roland Tacke wurden für jeweils N$ 1000 aus dem Gewahrsam der Grenzbeamten entlassen. Auch sie äußerten den Verdacht, dass hier abgezockt werden sollte. So habe man ihnen gesagt, wenn sie einen Beleg für das Bußgeld haben wollten, würde dieses doppelt so hoch ausfallen.
Nachdem Ulrich Grath sein Erlebnis dem Auswärtigen Amt geschildert hatte, hatte sich die Behörde eingeschaltet. "Es liegt im Interesse wie auch in der Verantwortung der Touristen am Ruacana-Staudamm, sich genau über den Grenzverkauf zu Angola zu informieren und sich nicht auf angolanisches Staatsgebiet zu begeben", erklärte Staatsministerin Kerstin Müller.
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Allgemeine Zeitung
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