Abhörnovelle stets kritisiert
Windhoek - Um der bislang heftigen Medienkritik am geheimen Abhörmechanismus zu begegnen, der in der Gesetzesnovelle für das neuen Kommunikationsgesetz enthalten ist, hatte Kaapanda gestern Morgen Vertreter der Medien zu einem gut besuchten Informationsfrühstück eingeladen. Der Minister wollte der "Verzerrung und der Sensationsmache" begegnen, die sich um die Gesetzesnovelle entfacht habe, die seit vergangener Woche der Nationalversammlung vorliegt und ab heute dort besprochen wird.
Die oppositionellen Kongressdemokraten (CoD) haben gestern dazu ebenfalls protestiert: "Mit derVorlage der Gesetzesnovelle äfft die regierende Partei dem Diktatorenregime von Mugabe nach, der ein ähnliches Gesetz verabschiedet hat, um progressive Kräfte in seinem Land zu unterdrücken. Diese SWAPO-Politik ... führt zu weit und muss aufhören."
Der Einwand gegen den Gesetzesentwurf von Seiten der Medien dreht sich hauptsächlich um die Sorge, dass der eingebaute Abfangmechanismus für Nachrichten und Information eine Bespitzelungsmaßnahme darstelle, für die nicht genug Kontrolle und Vorbeuge gegen Missbrauch vorgesehen sei. Auch wenn eine Abhöraktion von einem Richter des Obergerichts bewilligt sei, müsse das Ergebnis später wieder dem Richter vorgelegt werden.
Kaapanda beklagte sich, dass die Medien die Abhörklausel (interception clause) verzerrt hätten. "Die individuelle Freiheit sowie die Meinungsfreiheit sollen in keiner Weise eingeschränkt werden. Das ist nicht die Intention der Überwachungsklausel." Die Überwachung gelte vielmehr krimineller Aktivität. Bei starkem Verdacht müsse der Generaldirektor des Geheimdiensts zuerst von einem Richter des Obergerichts die Bewilligung zu einer Abhöraktion einholen.
Das Informationsministerium und staatliche Juristen haben seit zehn Jahren an der Gesetzesnovelle gearbeitet, die in ihren früheren Entwürfen keine Klausel über den Einsatz geheimer Überwachungszentren vorgesehen hatte. Als diese Klausel im letzten Entwurf auftauchte, haben viele Medien sofort protestiert. Die Gesetzesnovelle enthält noch viele andere Aspekte, die den Veränderungen in der Datenübertragung und der fortwährenden Umwälzung in der Kommunikationstechnik Rechnung tragen. Der Minister und seine Fachkräfte drückten gestern ihre Enttäuschung aus, dass die Medien sich nur die Überwachungsklausel vorgenommen hätten, anstatt die "vielen anderen überfälligen, nützlichen Gesetzesänderungen" zu behandeln.
Kaapanda beteuerte zu kritischen Medienfragen, dass die Überwachung streng innerhalb der namibischen Verfassung durchgeführt werde. Die Überwachung sei grundsätzlich schon durch das zehn Jahre alte Gesetz über den Geheimdienst (National Intelligence Act) legitimiert worden. Die vorgesehenen Überwachungszentren dienten lediglich der technischen Ergänzung. Die Überwachungsperiode sei auf drei Monate beschränkt. Das Material müsse dann vernichtet werden. Kaapanda und sein Rechtsberater räumten ein, dass eine Überwachung missbraucht werden könne, da sie von Menschen durchgeführt werde.
Die oppositionellen Kongressdemokraten (CoD) haben gestern dazu ebenfalls protestiert: "Mit derVorlage der Gesetzesnovelle äfft die regierende Partei dem Diktatorenregime von Mugabe nach, der ein ähnliches Gesetz verabschiedet hat, um progressive Kräfte in seinem Land zu unterdrücken. Diese SWAPO-Politik ... führt zu weit und muss aufhören."
Der Einwand gegen den Gesetzesentwurf von Seiten der Medien dreht sich hauptsächlich um die Sorge, dass der eingebaute Abfangmechanismus für Nachrichten und Information eine Bespitzelungsmaßnahme darstelle, für die nicht genug Kontrolle und Vorbeuge gegen Missbrauch vorgesehen sei. Auch wenn eine Abhöraktion von einem Richter des Obergerichts bewilligt sei, müsse das Ergebnis später wieder dem Richter vorgelegt werden.
Kaapanda beklagte sich, dass die Medien die Abhörklausel (interception clause) verzerrt hätten. "Die individuelle Freiheit sowie die Meinungsfreiheit sollen in keiner Weise eingeschränkt werden. Das ist nicht die Intention der Überwachungsklausel." Die Überwachung gelte vielmehr krimineller Aktivität. Bei starkem Verdacht müsse der Generaldirektor des Geheimdiensts zuerst von einem Richter des Obergerichts die Bewilligung zu einer Abhöraktion einholen.
Das Informationsministerium und staatliche Juristen haben seit zehn Jahren an der Gesetzesnovelle gearbeitet, die in ihren früheren Entwürfen keine Klausel über den Einsatz geheimer Überwachungszentren vorgesehen hatte. Als diese Klausel im letzten Entwurf auftauchte, haben viele Medien sofort protestiert. Die Gesetzesnovelle enthält noch viele andere Aspekte, die den Veränderungen in der Datenübertragung und der fortwährenden Umwälzung in der Kommunikationstechnik Rechnung tragen. Der Minister und seine Fachkräfte drückten gestern ihre Enttäuschung aus, dass die Medien sich nur die Überwachungsklausel vorgenommen hätten, anstatt die "vielen anderen überfälligen, nützlichen Gesetzesänderungen" zu behandeln.
Kaapanda beteuerte zu kritischen Medienfragen, dass die Überwachung streng innerhalb der namibischen Verfassung durchgeführt werde. Die Überwachung sei grundsätzlich schon durch das zehn Jahre alte Gesetz über den Geheimdienst (National Intelligence Act) legitimiert worden. Die vorgesehenen Überwachungszentren dienten lediglich der technischen Ergänzung. Die Überwachungsperiode sei auf drei Monate beschränkt. Das Material müsse dann vernichtet werden. Kaapanda und sein Rechtsberater räumten ein, dass eine Überwachung missbraucht werden könne, da sie von Menschen durchgeführt werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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