Abläufe nicht gut abgestimmt
Windhoek/Swakopmund (sb) - Die ergänzende Wählerregistrierung für die kommenden Kommunalwahlen werden landesweit zahlreich genutzt, so auch in Swakopmund. Der Andrang auf gewisse Registrierungsstationen sorgte allerdings für lange Wartezeiten. „Ich stand fast sieben Stunden in der Reihe“, sagte Doris Kleemann in einem AZ-Gespräch. Obwohl jeweils nur zehn Personen in das Gebäude gelassen wurden, sei die erste Abfertigung recht schnell gegangen. „Das Übertragen der Daten und das Drucken der Wählerausweise hat jedoch sehr lange gedauert“, so Kleemann. Am Abend sei dann eine weitere Maschine installiert worden, um den Prozess zu beschleunigen. Kleemann habe die Warterei zwar mit Humor genommen, allerdings hätten sich dort auch viele ältere Menschen angestellt, die ohne genügend Sitzmöglichkeiten lange in der Kälte ausharren mussten. „Die Menge war sich jedoch einig, dass es unabdingbar ist zu wählen und somit blieben wir alle, um uns registrieren zu lassen“, sagte sie.
Unterdessen kam es in Windhoek zu Ungereimtheiten, was das Registrierungsdatum auf den Wählerausweisen angeht. Obwohl sich einige Personen erst vorgestern erneut registrieren ließen, war der Wählerausweis auf 2014 ausgestellt. Auf AZ-Nachfrage bei der ECN hieß es: „Seit 2014 gibt es ein neues System der Datenerfassung.“ Alle Wählerausweise, die vor 2014 zuletzt aktualisiert worden wären, seien somit ungültig. Da die betreffenden Personen sich 2002 zuletzt registriert hätten und es sich bei den ausgestellten Wählerausweisen um Duplikate handle, sei es möglich, dass das „Datum der Erstregistrierung“ im neuen Format als 2014 angegeben werde. Bei Erstwählern sei dies nicht der Fall, da es sich um Originale mit 2020 als Erstregistrierungsdatum handle. Auf erneute Nachfrage wollte man diese Auskunft jedoch nicht bestätigen und verwies die AZ an den Abteilungsleiter, der jedoch nicht zu erreichen war.
Unterdessen kam es in Windhoek zu Ungereimtheiten, was das Registrierungsdatum auf den Wählerausweisen angeht. Obwohl sich einige Personen erst vorgestern erneut registrieren ließen, war der Wählerausweis auf 2014 ausgestellt. Auf AZ-Nachfrage bei der ECN hieß es: „Seit 2014 gibt es ein neues System der Datenerfassung.“ Alle Wählerausweise, die vor 2014 zuletzt aktualisiert worden wären, seien somit ungültig. Da die betreffenden Personen sich 2002 zuletzt registriert hätten und es sich bei den ausgestellten Wählerausweisen um Duplikate handle, sei es möglich, dass das „Datum der Erstregistrierung“ im neuen Format als 2014 angegeben werde. Bei Erstwählern sei dies nicht der Fall, da es sich um Originale mit 2020 als Erstregistrierungsdatum handle. Auf erneute Nachfrage wollte man diese Auskunft jedoch nicht bestätigen und verwies die AZ an den Abteilungsleiter, der jedoch nicht zu erreichen war.
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Allgemeine Zeitung
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