Abschätzung beachten
Windhoek - Die Ankündigung des Windhoeker Stadtrats, dass die nächste Abschätzung der Grundstücke am 17. Januar 2005 beginnen soll, hat die Vereinigung der Steuerzahler - Windhoek Ratepayers Association, WRA - mobil gemacht. Die WRA weist darauf hin, dass alle Grund- und Hausbesitzer Windhoeks ab dem 27. September 2004 abermals eine Abschätzungsliste im Rathaus der Hauptstadt einsehen können, auf der die verspätete Abschätzung des Jahres 2000 erscheint, die nunmehr bis zur nächsten formalen Abschätzung im nächsten Jahr gilt.
Um die derzeitigen Tarife zu überprüfen, sollten die Grundbesitzer ihre Rechnungen ab Juli 2003 mitbringen, da die revidierte Abschätzung Ende Juni 2003 in Kraft getreten ist. Die erste und reguläre Abschätzung der Stadt Windhoek nach 2000 hat das Abschätzungsgericht bekanntlich schon ein Jahr später für null und nichtig erklärt.
Die Liste liegt in der Regel 14 Tage lang aus und dabei können Grundbesitzer innerhalb einer begrenzten Frist eine formale Beschwerde einreichen. Die Steuerzahlervereinigung weiß bereits jetzt schon von einzelnen Fällen, bei denen Grundbesitzer gegen offensichtliche Fehlberechnung Einspruch erheben wollen, wo der geschätzte Grundwert angeblich mit einer Steigerung von 444% gestiegen sein soll.
Um die derzeitigen Tarife zu überprüfen, sollten die Grundbesitzer ihre Rechnungen ab Juli 2003 mitbringen, da die revidierte Abschätzung Ende Juni 2003 in Kraft getreten ist. Die erste und reguläre Abschätzung der Stadt Windhoek nach 2000 hat das Abschätzungsgericht bekanntlich schon ein Jahr später für null und nichtig erklärt.
Die Liste liegt in der Regel 14 Tage lang aus und dabei können Grundbesitzer innerhalb einer begrenzten Frist eine formale Beschwerde einreichen. Die Steuerzahlervereinigung weiß bereits jetzt schon von einzelnen Fällen, bei denen Grundbesitzer gegen offensichtliche Fehlberechnung Einspruch erheben wollen, wo der geschätzte Grundwert angeblich mit einer Steigerung von 444% gestiegen sein soll.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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