Abschätzung hat begonnen
Von Eberhard Hofmann, Windhoek
In der Regel wird nach der Abschätzung die Grundsteuer angepasst, die die Stadt von ihren Immobilienbesitzern einfordert. Die Abschätzung hat laut Zeitungsannonce schon am 31. August begonnen, während die Mitteilung erst am 10. September in den Blättern erschienen ist. Das derzeitige Immobilienregister mit Wertangabe stammt aus dem Jahr 2010 mit Stichdatum des 1. Februar. Die Stadt
führt die Neu-Abschätzung alle fünf Jahre durch.
Gefragt, wann die jetzt angelaufene Neu-Abschätzung abgeschlossen sein wird, erklärte die Stadtsprecherin Lydia Hamutenya gestern: „Bis wir fertig sind.“ Gefragt, ob die Abschätzer wie in der Vergangenheit in den verschiedenen Vierteln stichprobenartige Neu-Abschätzung durchführen würden, wonach dann die anderen Häuser und Immobilien, die sie nicht direkt besuchten, abgeschätzt würden, sagte Hamutenya, dass die Abschätzer jede der 57000 Immobilien aufsuchen würden. Bei vorigen Abschätzungen haben die eingesetzten Kräfte es nicht geschafft, jede registrierte Immobilie zu aufzusuchen.
Folgende Regeln gelten bei einem Hausbesuch der Abschätzer: sie müssen sich ausweisen, sie müssen das Gebäude und alle Strukturen nach ihrer Skizze überprüfen und bestätigen, die sie mitbringen, oder, sie haben die Strukturen zu vermessen, um eine neue Skizze anzufertigen. Ferner nehmen sie weitere Information des Grundstücks und der Strukturen auf, die zur präzisen Bestimmung des aktuellen Werts erforderlich sind. Sie notieren, um welchen Bau es sich handelt, welcher Zustand der Ausstattung, der Instandhaltung oder des Verfalls vorgefunden wird und welche zusätzlichen Annehmlichkeiten, wie Garage, Braaiplatz und Schwimmbecken vorhanden sind. Laut Ankündigung beziehen sich die Abschätzer auch auf gängige Immobilienpreise der Viertel. Die Abschätzer sind von Montag bis Samstag zwischen 8 und 17 Uhr angesagt.
Wenn die Kräfte niemanden antreffen, hinterlassen sie eine Notiz und Kontaktnummern, so dass ein Termin für einen Folgebesuch festgelegt werden kann. Die Stadt ermutigt alle Besitzer, bei der Aufnahme der Werte behilflich zu sein, damit jeder Eigentümer den aktuellen Sachwert seiner Immobilie erhält. Nach Abschluss der Abschätzung legt die Stadt eine Liste mit den neuen Werten aus, die vor dem Abschätzungsgericht angefochten werden können. Die ermittelten Werte liegen bei der Beschlussfassung vor, wenn der Stadtrat jährlich die Grundsteuer neu – in der Regel nach oben – festsetzt.
Absichtliche Verhinderung der Abschätzung ist strafbar.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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