Absichtserklärung liegt vor
Genozid-Grundsatzabkommen enthält nicht alle Angaben der Wiedergutmachung
Von Brigitte Weidlich
Windhoek
Entgegen allen Erwartungen verlief die Debatte um die Absichtserklärung zwischen Namibia und Deutschland – was die Wiedergutmachung für koloniale Gräueltaten anbetrifft – bisher recht friedlich. Die Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten beanstandet, dass sie keine Kopien des Abkommens erhalten hatten. Diese wurden gestern nachgeliefert.
Anstelle der Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila hatte Verteidigungsminister Fans Kapofi den Antrag zur Ratifizierung des Abkommens gestellt. In seiner Rede am Dienstag betonte er, die drei Hauptziele Namibias zu Beginn der Genozid-Verhandlungen mit Berlin: a) Die Anerkennung, dass die Schutztruppe unter General Lothar von Trotha Völkermord gegen Hereros und Namas begangen habe; b) eine aufrichtige Entschuldigung von Deutschland, und c) eine angemessene Wiedergutmachung an die Nachkommen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.
„Der schmerzhafteste und zutiefst dehumanisierende Teil dieser schwierigen und dunklen Zeit in unserer Geschichte, war die Brutalität gegen bestimmte Gemeinschaften in unserem Land in den Jahren 1904 bis 1908“, sagte Kapofi. Dies habe zu sinnlosen und barbarischen Tötungen, worunter Frauen und Kinder, Folter, Zwangsarbeit, unmenschliche Zustände in Konzentrationslagern, Vergewaltigung, Enteignung (einschließlich Land und Vieh) sowie die Zerstörung von Kultur und Traditionen geführt. Dafür seien die beiden Vernichtungsbefehle von Trothas, den vom 2. Oktober 1904 gegen die Hereros und gegen die Namas am 22. April 1905, verantwortlich.
Es habe der Regierung an einem transparenten Verhandlungsprozess gelegen, weshalb ein Forum für Stammesführer der betroffenen Gemeinschaften eingerichtet worden war. Dieses Chef-Forum erhielt Rückmeldungen über die Verhandlungen und konnte Kommentare und Ratschläge betreffs der Verhandlungsstrategie einbringen. Zwischen 2016 und 2021 habe das Forum mindestens acht Sitzungen abgehalten und Vorschläge eingereicht (es handelte sich hierbei vornehmlich um SWAPO-Sympathisanten: Anm. der Red.).
Die Deutschen seien zwar „kriminell verantwortlich“, doch habe in jenen Jahren der internationale Rechtsrahmen gefehlt, der es den Opfern, Angehörigen und Nachfahren erlaubt hätte, auf Wiedergutmachung zu klagen. Erst etwa 40 Jahre später habe die UN-Generalversammlung das Menschenrechtsabkommen von 1948 verabschiedet.
Der Text für die Entschuldigung der Bunderegierung sei noch nicht endgültig vereinbart worden. Die namibische Regierung habe indessen die Unzulänglichkeit des von Deutschland für Entschädigungen angebotenen Betrags erkannt. Die während der Verhandlungen erstellten Strukturen würden den betroffenen Gemeinschaften dazu dienen, selbst mitzubestimmen welche Projekte Priorität genießen sollten. Ein unabhängiges Gremium soll künftig das Versöhnungs- und Wiederaufbauprogramm zum Nutzen der betroffenen Gemeinschaften beaufsichtigen und umsetzen. Vertreter der betroffenen Gemeinschaften sollen dann zu den wichtigsten Entscheidungsträgern werden.
Windhoek
Entgegen allen Erwartungen verlief die Debatte um die Absichtserklärung zwischen Namibia und Deutschland – was die Wiedergutmachung für koloniale Gräueltaten anbetrifft – bisher recht friedlich. Die Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten beanstandet, dass sie keine Kopien des Abkommens erhalten hatten. Diese wurden gestern nachgeliefert.
Anstelle der Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila hatte Verteidigungsminister Fans Kapofi den Antrag zur Ratifizierung des Abkommens gestellt. In seiner Rede am Dienstag betonte er, die drei Hauptziele Namibias zu Beginn der Genozid-Verhandlungen mit Berlin: a) Die Anerkennung, dass die Schutztruppe unter General Lothar von Trotha Völkermord gegen Hereros und Namas begangen habe; b) eine aufrichtige Entschuldigung von Deutschland, und c) eine angemessene Wiedergutmachung an die Nachkommen der betroffenen Bevölkerungsgruppen.
„Der schmerzhafteste und zutiefst dehumanisierende Teil dieser schwierigen und dunklen Zeit in unserer Geschichte, war die Brutalität gegen bestimmte Gemeinschaften in unserem Land in den Jahren 1904 bis 1908“, sagte Kapofi. Dies habe zu sinnlosen und barbarischen Tötungen, worunter Frauen und Kinder, Folter, Zwangsarbeit, unmenschliche Zustände in Konzentrationslagern, Vergewaltigung, Enteignung (einschließlich Land und Vieh) sowie die Zerstörung von Kultur und Traditionen geführt. Dafür seien die beiden Vernichtungsbefehle von Trothas, den vom 2. Oktober 1904 gegen die Hereros und gegen die Namas am 22. April 1905, verantwortlich.
Es habe der Regierung an einem transparenten Verhandlungsprozess gelegen, weshalb ein Forum für Stammesführer der betroffenen Gemeinschaften eingerichtet worden war. Dieses Chef-Forum erhielt Rückmeldungen über die Verhandlungen und konnte Kommentare und Ratschläge betreffs der Verhandlungsstrategie einbringen. Zwischen 2016 und 2021 habe das Forum mindestens acht Sitzungen abgehalten und Vorschläge eingereicht (es handelte sich hierbei vornehmlich um SWAPO-Sympathisanten: Anm. der Red.).
Die Deutschen seien zwar „kriminell verantwortlich“, doch habe in jenen Jahren der internationale Rechtsrahmen gefehlt, der es den Opfern, Angehörigen und Nachfahren erlaubt hätte, auf Wiedergutmachung zu klagen. Erst etwa 40 Jahre später habe die UN-Generalversammlung das Menschenrechtsabkommen von 1948 verabschiedet.
Der Text für die Entschuldigung der Bunderegierung sei noch nicht endgültig vereinbart worden. Die namibische Regierung habe indessen die Unzulänglichkeit des von Deutschland für Entschädigungen angebotenen Betrags erkannt. Die während der Verhandlungen erstellten Strukturen würden den betroffenen Gemeinschaften dazu dienen, selbst mitzubestimmen welche Projekte Priorität genießen sollten. Ein unabhängiges Gremium soll künftig das Versöhnungs- und Wiederaufbauprogramm zum Nutzen der betroffenen Gemeinschaften beaufsichtigen und umsetzen. Vertreter der betroffenen Gemeinschaften sollen dann zu den wichtigsten Entscheidungsträgern werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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