Abwesenheit bringt Anwalt in Bedrängnis
Windhoek (ms) • In dem Prozess gegen zwei des Mordes angeklagte US-Amerikaner, muss sich einer der ehemaligen Verteidiger weiterhin wegen möglicher Missachtung des Gerichts verantworten, obwohl er nicht mehr an dem Verfahren beteiligt ist.
Der Anwalt Monty Karuaihe hatte den Zorn von Richter Christie Liebenberg auf sich gezogen, als er vor einiger Zeit nicht zu einem Gerichtstermin seines damaligen Mandanten Marcus Thomas erschienen war. Karuaihe hatte lediglich ausrichten lassen, er habe seine Zulassung als Jurist nicht erneuert und könne Thomas deshalb nicht länger vertreten. Weil er dies jedoch nicht persönlich übermittelt hat, hat er sich nach Auffassung von Liebenberg eventuellen Fehlverhaltens schuldig gemacht und sei dem Gericht eine Erklärung schuldig.
Die für gestern angesetzte Einvernehmung des Juristen fand jedoch nicht statt, weil dieser nach eigener Aussage mehr Zeit brauche, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu prüfen und einen Rechtsvertreter zu konsultieren. Seine Vernehmung wurde folglich auf den 7. Juni vertagt.
Das Verfahren gegen Thomas und seinen mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend, die am 11. Januar 2011 den 25-jährigen André Heckmair in Windhoek ermordet haben sollen, wurde anschließend auf den 28. August verschoben. Dann sollen die drei Gutachter Tuviah Zabow, Reinhardt Sieberhagen und Willem Annandale vernommen werden, die Thomas ungeachtet seiner bei seinem gescheiterten Fluchtversuch erlittenen Kopfverletzung für verhandlungsfähig erklärt haben (AZ berichtete).
Der Anwalt Monty Karuaihe hatte den Zorn von Richter Christie Liebenberg auf sich gezogen, als er vor einiger Zeit nicht zu einem Gerichtstermin seines damaligen Mandanten Marcus Thomas erschienen war. Karuaihe hatte lediglich ausrichten lassen, er habe seine Zulassung als Jurist nicht erneuert und könne Thomas deshalb nicht länger vertreten. Weil er dies jedoch nicht persönlich übermittelt hat, hat er sich nach Auffassung von Liebenberg eventuellen Fehlverhaltens schuldig gemacht und sei dem Gericht eine Erklärung schuldig.
Die für gestern angesetzte Einvernehmung des Juristen fand jedoch nicht statt, weil dieser nach eigener Aussage mehr Zeit brauche, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu prüfen und einen Rechtsvertreter zu konsultieren. Seine Vernehmung wurde folglich auf den 7. Juni vertagt.
Das Verfahren gegen Thomas und seinen mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend, die am 11. Januar 2011 den 25-jährigen André Heckmair in Windhoek ermordet haben sollen, wurde anschließend auf den 28. August verschoben. Dann sollen die drei Gutachter Tuviah Zabow, Reinhardt Sieberhagen und Willem Annandale vernommen werden, die Thomas ungeachtet seiner bei seinem gescheiterten Fluchtversuch erlittenen Kopfverletzung für verhandlungsfähig erklärt haben (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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