ACC-Beamter im Kreuzverhör
Windhoek - Aupindi und di Savino wird vorgeworfen, gegenüber dem ACC-Detektiv William Lloyd unter Eides statt wahrheitswidrige Angaben über die Finanzierung eines Schwimmbads gemacht zu haben, dass Aupindi im Dezember 2006 bei seiner Wohnung in Hochlandpark hat installieren lassen (AZ berichtete). Beide Angeklagten beteuern, Aupindi habe selbst für das Schwimmbad bezahlt.
Die ACC hingegen vermutet, dass der Geschäftsmann di Savino die 50000 N$ für das Schwimmbad finanziert hat und im Gegenzug von Aupindi mit einer Beteiligung an der Renovierung des staatlichen Rastlagers am Waterberg belohnt wurde. Obwohl die ACC mangels relevanter Dokumente einen solchen Zusammenhang nicht belegen kann, will sie die beiden Angeklagten dennoch wegen angeblich bewusster Falschaussage belangen.
Verteidiger Louis du Pisani hält dieses Vorgehen für einen Ausdruck mangelnder Objektivität auf Seiten des ACC-Beamten Lloyd. Dieser habe sich bei seiner Untersuchung primär auf einen im Dezember 2006 an LIC Pools ausgemachten Scheck von di Savino in Höhe von 50000 N$ konzentriert und daraus abgeleitet, der Geschäftsmann müsse das Schwimmbad von Aupindi bezahlt haben.
Dabei habe er sich komplett der Möglichkeit "verschlossen", dass der Scheck (wie von di Savino behauptet) zur Finanzierung seines eigenen Schwimmbads gedacht war, das er sich praktisch zeitgleich zu Aupindi bei seiner Wohnung habe bauen lassen.
Du Pisani zufolge ist die Darstellung der beiden Angeklagten, wonach Aupindi für sein Schwimmbad in zwei getrennten Barzahlungen von jeweils 25000 N$ bezahlt habe auch ohne schriftliche Belege "plausibel". Schließlich habe LIC Pools nach eigener Aussage im Dezember 2006 Barzahlungen von Kunden zur Finanzierung des Weihnachtsbonus ihres Personals genutzt und diese nicht durch entsprechende Quittungen dokumentiert. Obwohl LIC Pools keinen schriftlichen Beleg für die angebliche Zahlung durch Aupindi habe vorlegen können bedeute dies folglich nicht zwingend, dass eine solche Zahlung nicht erfolgt sei.
Dasselbe gilt du Pisani zufolge auch für den Umstand, dass LIC Pools keine Unterlagen über ein angeblich bei di Savino gebautes Schwimmbad habe orten können. Schließlich sei das so genannte Arbeitsregister, in dem LIC Pools sämtliche bei Kunden verrichtete Tätigkeiten protokolliere derart "lückenhaft" dass es zum Teil über mehrere Wochen keinerlei Eintragungen enthalte. Vor diesem Hintergrund sei es "durchaus denkbar", dass LIC Pools in dem fraglichen Zeitraum tatsächlich ein Schwimmbad bei di Savino installiert, aber diesen Vorgang nicht in dem unvollständigen Arbeitsregister erfasst habe.
Auch das Argument des ACC-Beamten, wonach sich di Savino verdächtig gemacht habe, weil er bei seiner ersten Vernehmung nichts über den Bau eines eigenen Schwimmbads erwähnt habe, wollte du Pisani nicht gelten lassen. "Sie haben meinen Mandanten bei der ersten Befragung ausschließlich über seine Geschäftsbeziehungen zu Aupindi befragt und nicht um private Informationen wie den Bau eines Schwimmbads gebeten", sagte der Verteidiger an Lloyd gewandt und ergänzte: "Sie sind in dieser Sache einem berechtigten Anfangsverdacht nachgegangen, haben aber im Verlaufe ihrer Untersuchung einige falsche Schlussfolgerungen gezogen."
Richterin Helvi Shilemba wird am 15. Februar ihr Urteil fällen.
Die ACC hingegen vermutet, dass der Geschäftsmann di Savino die 50000 N$ für das Schwimmbad finanziert hat und im Gegenzug von Aupindi mit einer Beteiligung an der Renovierung des staatlichen Rastlagers am Waterberg belohnt wurde. Obwohl die ACC mangels relevanter Dokumente einen solchen Zusammenhang nicht belegen kann, will sie die beiden Angeklagten dennoch wegen angeblich bewusster Falschaussage belangen.
Verteidiger Louis du Pisani hält dieses Vorgehen für einen Ausdruck mangelnder Objektivität auf Seiten des ACC-Beamten Lloyd. Dieser habe sich bei seiner Untersuchung primär auf einen im Dezember 2006 an LIC Pools ausgemachten Scheck von di Savino in Höhe von 50000 N$ konzentriert und daraus abgeleitet, der Geschäftsmann müsse das Schwimmbad von Aupindi bezahlt haben.
Dabei habe er sich komplett der Möglichkeit "verschlossen", dass der Scheck (wie von di Savino behauptet) zur Finanzierung seines eigenen Schwimmbads gedacht war, das er sich praktisch zeitgleich zu Aupindi bei seiner Wohnung habe bauen lassen.
Du Pisani zufolge ist die Darstellung der beiden Angeklagten, wonach Aupindi für sein Schwimmbad in zwei getrennten Barzahlungen von jeweils 25000 N$ bezahlt habe auch ohne schriftliche Belege "plausibel". Schließlich habe LIC Pools nach eigener Aussage im Dezember 2006 Barzahlungen von Kunden zur Finanzierung des Weihnachtsbonus ihres Personals genutzt und diese nicht durch entsprechende Quittungen dokumentiert. Obwohl LIC Pools keinen schriftlichen Beleg für die angebliche Zahlung durch Aupindi habe vorlegen können bedeute dies folglich nicht zwingend, dass eine solche Zahlung nicht erfolgt sei.
Dasselbe gilt du Pisani zufolge auch für den Umstand, dass LIC Pools keine Unterlagen über ein angeblich bei di Savino gebautes Schwimmbad habe orten können. Schließlich sei das so genannte Arbeitsregister, in dem LIC Pools sämtliche bei Kunden verrichtete Tätigkeiten protokolliere derart "lückenhaft" dass es zum Teil über mehrere Wochen keinerlei Eintragungen enthalte. Vor diesem Hintergrund sei es "durchaus denkbar", dass LIC Pools in dem fraglichen Zeitraum tatsächlich ein Schwimmbad bei di Savino installiert, aber diesen Vorgang nicht in dem unvollständigen Arbeitsregister erfasst habe.
Auch das Argument des ACC-Beamten, wonach sich di Savino verdächtig gemacht habe, weil er bei seiner ersten Vernehmung nichts über den Bau eines eigenen Schwimmbads erwähnt habe, wollte du Pisani nicht gelten lassen. "Sie haben meinen Mandanten bei der ersten Befragung ausschließlich über seine Geschäftsbeziehungen zu Aupindi befragt und nicht um private Informationen wie den Bau eines Schwimmbads gebeten", sagte der Verteidiger an Lloyd gewandt und ergänzte: "Sie sind in dieser Sache einem berechtigten Anfangsverdacht nachgegangen, haben aber im Verlaufe ihrer Untersuchung einige falsche Schlussfolgerungen gezogen."
Richterin Helvi Shilemba wird am 15. Februar ihr Urteil fällen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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