Acht Tage Demo-Verbot verhängt
Windhoek - Die Gipfelkonferenz der SADC (Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika) erreicht am Montag und Dienstag, 16. und 17. August, ihren Höhepunkt, der zugleich die Feier zum 30-jährigen Bestehen der Gemeinschaft einschließt. Die für Samstag von der Oppositionspartei RDP (Rally for Democracy and Progress) und anderen liierten Oppositionellen und Zivilorganisationen angesagte friedliche Demonstration sollte in Windhoek und landesweit zwischen 9 und 12 Uhr stattfinden. Die Demonstranten wollten der Justiz und der politischen Exekutive (dem Kabinett) ein deutliches Protestsignal senden, dass demokratisch gesinnte Namibier nicht länger dulden wollen, dass "irgendjemand" bzw. "eine Gruppe von Menschen" die Unabhängigkeit und die Kompetenz der Gerichtsbarkeit in Gefahr stellen. Es geht darum, dass die Wahlklage von neun Oppositionsparteien vor 73 Tagen im Obersten Gericht verhandelt wurde, worin sie die mutmaßliche Inkompetenz sowie Parteilichkeit der Namibischen Wahlkommission an den Pranger stellen.
"Unbestätigten Berichten zufolge haben fünf Richter des Obersten Gerichts bereits ihr Urteil verfasst, aber sie können es infolge der politischen Einmischung von der Exekutive nicht bekannt geben, weil sie (die Exekutive) sich davor fürchtet", lässt die RDP verlauten. Die friedliche Demonstration sollte "die Enttäuschung "friedliebender und gesetzesgehorsamer Bürger" über die Verzögerung der Bekanntgabe des Gerichtsbefunds" mit einer Petition an Oberrichter Peter Shivute und die Magistratsrichter in allen Regionen ausdrücken. "Wir werden uns morgen (heute, Freitag) mit einem Eilantrag ans Gericht wenden", erklärte der Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Phil ya Nangoloh, als er die Nachricht erhielt. Außer nach der Caprivi-Revolte 1999, als in der Region der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, hat es in Namibia seit der Unabhängigkeit 1990 weder ein Versammlungs- noch ein Demonstrationsverbot gegeben. Die Polizei hat Demonstrationen bisher lediglich "kanalisiert" oder für einen Sicherheitskordon gesorgt.
Am vorigen Wochenende hatte auch eine Menschenrechtsorganisation aus Simbabwe, die am Sonntag in der Gemeindehalle der Katholischen Kirche in Windhoek eine parallele Beratung zum SADC-Gipfel anberaumt hat, eine Demonstration angesagt. Zu dem Zeitpunkt hatte die Polizei noch die Auflage erteilt, die Demonstration nur außerhalb der Bannmeile des Tagungsortes (Safari-Konferenz-Zentrum) abzuhalten. Die Demonstration wäre wahrscheinlich in die Innenstadt verlegt worden. Polizeisprecher Angula Amulungu erklärte gestern Abend, dass das Verbot alle Versammlungen oder Demonstrationen betreffe, die "normalerweise unter Polizeischutz" stattfinden.
Die Polizei erklärt das Verbot durch einen "vollen Dienstplan und knappe Ressourcen", so dass es "schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist", den Leuten und Individuen Sicherheit zu bieten, die ihr verbrieftes Demonstrations- und Versammlungsrecht ausüben wollten. Die Polizei bittet um Verständnis für ihre "missliche Lage".
"Unbestätigten Berichten zufolge haben fünf Richter des Obersten Gerichts bereits ihr Urteil verfasst, aber sie können es infolge der politischen Einmischung von der Exekutive nicht bekannt geben, weil sie (die Exekutive) sich davor fürchtet", lässt die RDP verlauten. Die friedliche Demonstration sollte "die Enttäuschung "friedliebender und gesetzesgehorsamer Bürger" über die Verzögerung der Bekanntgabe des Gerichtsbefunds" mit einer Petition an Oberrichter Peter Shivute und die Magistratsrichter in allen Regionen ausdrücken. "Wir werden uns morgen (heute, Freitag) mit einem Eilantrag ans Gericht wenden", erklärte der Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Phil ya Nangoloh, als er die Nachricht erhielt. Außer nach der Caprivi-Revolte 1999, als in der Region der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, hat es in Namibia seit der Unabhängigkeit 1990 weder ein Versammlungs- noch ein Demonstrationsverbot gegeben. Die Polizei hat Demonstrationen bisher lediglich "kanalisiert" oder für einen Sicherheitskordon gesorgt.
Am vorigen Wochenende hatte auch eine Menschenrechtsorganisation aus Simbabwe, die am Sonntag in der Gemeindehalle der Katholischen Kirche in Windhoek eine parallele Beratung zum SADC-Gipfel anberaumt hat, eine Demonstration angesagt. Zu dem Zeitpunkt hatte die Polizei noch die Auflage erteilt, die Demonstration nur außerhalb der Bannmeile des Tagungsortes (Safari-Konferenz-Zentrum) abzuhalten. Die Demonstration wäre wahrscheinlich in die Innenstadt verlegt worden. Polizeisprecher Angula Amulungu erklärte gestern Abend, dass das Verbot alle Versammlungen oder Demonstrationen betreffe, die "normalerweise unter Polizeischutz" stattfinden.
Die Polizei erklärt das Verbot durch einen "vollen Dienstplan und knappe Ressourcen", so dass es "schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist", den Leuten und Individuen Sicherheit zu bieten, die ihr verbrieftes Demonstrations- und Versammlungsrecht ausüben wollten. Die Polizei bittet um Verständnis für ihre "missliche Lage".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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