Achtung Farmer
Windhoek - Der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Hifikepunye Pohamba, hat gestern in der Nationalversammlung die Formel bekanntgemacht, mit Hilfe der die Bodensteuer errechnet werden soll, die am 1. April in Kraft tritt.
Nach Empfehlung des Ministeriums wird die fällige Abgabe aus dem Produkt der Bodensteuer und dem Wert des Farmlandes (ohne die darauf vorhandene Infrastruktur) bestehen. Die Höhe dieser Gebühr wird je nach Größe einer einzelnen Farm zunehmen und von der Anzahl Ländereien abhängen, die ein jeweiliger Viehzüchter oder Ackerbauer besitzt.
Pohambas Vorschlag, (dem das Parlament noch zustimmen muss) sieht für Namibier einen Steuersatz von 0,75 Prozent und für Ausländer (die nicht permanent auf ihrem Grundbesitz in Namibia leben) eine Rate von 1,00 Prozent vor. Dieser Tarif soll sich um jeweils 0,25 Prozent für jede zusätzliche Farm erhöhen, die ein individueller Landwirt besitzt.
Das relevante Strategiepapier des Ministeriums illustriert dieses Konzept anhand eines Beispiels. Sollte ein bestimmter Farmer 5000 Hektar in Otjiwarongo, 6000 Hektar in Hoachanas, 10000 Hektar in Karasburg und 21000 Hektar in Karibib besitzen ergibt sich daraus folgende theoretischer Steuerbetrag. Für die Farm in Otjiwarongo wäre nach diesem Rechenexempel pro Hektar N$ 140, für die in Hoachanas N$ 100, für die in Karasburg N$ 30 und für jene in Karibib N$ 50 fällig.
Legt man einen Steuersatz von 0,75 Prozent zu Grunde und erhöht diese Rate um 0,25 Prozent für jede zusätzliche Farm würde sich daraus folgender Summe ergeben:
1) 5000 Hektar @ N$ 140 x 0,75% = N$ 5,250
2) 6000 Hektar @ N$ 100 x 1,0 % = N$ 6,000
3) 10000 Hektar @ N$ 30 x 1,25 % = N$ 3,750
4) 21000 Hektar @ N$ 50 x 1,50 % = N$ 15,750
N$ 30,750
Diese Rechnung trifft für Namibier ebenso wie für Ausländer zu, die ihren Grundbesitz hierzulande produktiv nutzen und selber auf ihrer Farm anwesend sind.
Wie Pohamba vor kurzem bekanntgab, soll der Wert einer jeweiligen Farm (ohne die darauf vorhandene Infrastruktur) anhand ihrer geographischen Lage und dem damit verbundenen Nutzungspotential ermittelt werden. Dementsprechend wird der Wert einer Farm die in einem regenreichen und fruchtbaren Gebiet liegt, höher sein, als der eines Stück Lands, das in einer trockenen Gegend liegt, in dem die Bodenverhältnisse für Viehzucht oder Ackerbau ungeeignet sind.
Inspektoren des Ministeriums haben inzwischen damit begonnen, stichpropenartig einzelne Farmen im ganzen Land zu besuchen und deren Wert zu ermitteln. Aus der dabei festgelegten Summe soll der Wert pro Hektar Land errechnet und auf umliegende Farmen übertragen werden, die von ihrer Beschaffenheit ähnlich wie eine der inspizierten Farmen sind. Dadurch will das Ministerium sogenannte agroökologische Zonen identifizieren, wobei für die Besitzer der darin liegenden Farmen.
Nach Empfehlung des Ministeriums wird die fällige Abgabe aus dem Produkt der Bodensteuer und dem Wert des Farmlandes (ohne die darauf vorhandene Infrastruktur) bestehen. Die Höhe dieser Gebühr wird je nach Größe einer einzelnen Farm zunehmen und von der Anzahl Ländereien abhängen, die ein jeweiliger Viehzüchter oder Ackerbauer besitzt.
Pohambas Vorschlag, (dem das Parlament noch zustimmen muss) sieht für Namibier einen Steuersatz von 0,75 Prozent und für Ausländer (die nicht permanent auf ihrem Grundbesitz in Namibia leben) eine Rate von 1,00 Prozent vor. Dieser Tarif soll sich um jeweils 0,25 Prozent für jede zusätzliche Farm erhöhen, die ein individueller Landwirt besitzt.
Das relevante Strategiepapier des Ministeriums illustriert dieses Konzept anhand eines Beispiels. Sollte ein bestimmter Farmer 5000 Hektar in Otjiwarongo, 6000 Hektar in Hoachanas, 10000 Hektar in Karasburg und 21000 Hektar in Karibib besitzen ergibt sich daraus folgende theoretischer Steuerbetrag. Für die Farm in Otjiwarongo wäre nach diesem Rechenexempel pro Hektar N$ 140, für die in Hoachanas N$ 100, für die in Karasburg N$ 30 und für jene in Karibib N$ 50 fällig.
Legt man einen Steuersatz von 0,75 Prozent zu Grunde und erhöht diese Rate um 0,25 Prozent für jede zusätzliche Farm würde sich daraus folgender Summe ergeben:
1) 5000 Hektar @ N$ 140 x 0,75% = N$ 5,250
2) 6000 Hektar @ N$ 100 x 1,0 % = N$ 6,000
3) 10000 Hektar @ N$ 30 x 1,25 % = N$ 3,750
4) 21000 Hektar @ N$ 50 x 1,50 % = N$ 15,750
N$ 30,750
Diese Rechnung trifft für Namibier ebenso wie für Ausländer zu, die ihren Grundbesitz hierzulande produktiv nutzen und selber auf ihrer Farm anwesend sind.
Wie Pohamba vor kurzem bekanntgab, soll der Wert einer jeweiligen Farm (ohne die darauf vorhandene Infrastruktur) anhand ihrer geographischen Lage und dem damit verbundenen Nutzungspotential ermittelt werden. Dementsprechend wird der Wert einer Farm die in einem regenreichen und fruchtbaren Gebiet liegt, höher sein, als der eines Stück Lands, das in einer trockenen Gegend liegt, in dem die Bodenverhältnisse für Viehzucht oder Ackerbau ungeeignet sind.
Inspektoren des Ministeriums haben inzwischen damit begonnen, stichpropenartig einzelne Farmen im ganzen Land zu besuchen und deren Wert zu ermitteln. Aus der dabei festgelegten Summe soll der Wert pro Hektar Land errechnet und auf umliegende Farmen übertragen werden, die von ihrer Beschaffenheit ähnlich wie eine der inspizierten Farmen sind. Dadurch will das Ministerium sogenannte agroökologische Zonen identifizieren, wobei für die Besitzer der darin liegenden Farmen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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