Affe ungeschützt: Patente auf Schimpansen gelten nicht mehr
München (dpa) - Auch die Affenforscherin Jane Goodall ist zufrieden. Nach jahrelangem Rechtsstreit sind zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen nicht mehr gültig. Ein Bündnis von Tier- und Umweltschutzorganisationen hatte jahrelang gegen die Patente einer US-Firma gekämpft, auch Goodall hatte sich engagiert. Die Streichung der Patentansprüche sei ein klares Signal an alle Wissenschaftler, „die zum Leiden fähige Tiere nur als ein Werkzeug der Forschung sehen“, sagte sie nun.
Nach Beschwerden der Gegner hatte die Technische Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des Europäischen Patentamts (EPA) die Ansprüche auf Schimpansen und andere Tiere als nicht patentfähig beurteilt. Sie verwies dabei auf eine Regel, nach der Patente auf die genetische Veränderung von Tieren verboten sind, wenn daraus „Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier“ resultieren können. Erstmals seien damit Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere aus ethischen Überlegungen gänzlich zurückgenommen worden, erklärte das Bündnis am Donnerstag.
„Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis das EPA an diesen Punkt gelangt ist und zum ersten Mal die Patentierung von gentechnisch veränderten Tieren stark einschränken will“, sagte Ruth Tippe von der Initiative Kein Patent auf Leben!. „Wir fordern nach wie vor ein generelles Verbot von Patenten auf Tiere aus ethischen Gründen.“
Das EPA stellte klar, dass nun zwar die Ansprüche auf die Tiere gestrichen sind, die Patente an sich mit dem Anspruch auf die Art der Genveränderung bestehen bleiben könnten. Darüber habe nun die Einspruch Abteilung zu entscheiden.
Mit der neuen Linie sollten mindestens Patente auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Kühe und Schweine Vergangenheit sein, „da hier keinerlei medizinischer Nutzen zu erwarten ist“, sagte Gudula Madsen vom Gen-ethischen Netzwerk. Zwar wurden laut Christoph Then von der Organisation Testbiotech einige Patente etwa auf Kühe mit hoher Milchleistung erteilt, jedoch standen diese nie in Ställen hiesiger Bauern - Verbraucher lehnen Gentechnik hierzulande weitgehend ab.
Bei den nun in der ursprünglichen Form nicht mehr gültigen Patenten (EP1456346 und EP1572862) wurden DNA-Stücke von Insekten ins Erbgut von Affen geschleust. Solche Affen könnten etwa bei der Entwicklung von Krebstherapien genutzt werden. Die Patente beanspruchten auch Mäuse, Ratten, Katzen, Hunde, Rinder, Schweine, Pferde und Schafe als Erfindung.
Das EPA hat laut Then Hunderte Patente auf Versuchstiere erteilt. Besonderen Protest hatte aber ausgelöst, auch Menschenaffen als Erfindung zu behandeln. „Schimpansen sind unsere nächsten Verwandten, die 98,6 Prozent der Zusammensetzung unseres Erbgutes mit uns teilen“, sagte die Affenforscherin Goodall, die über Jahre das Leben von Schimpansen in freier Wildbahn beobachtet hat.
Das weltweit erste Patent auf Leben war 1980 in den USA erteilt worden, auf ölfressende Bakterien. Nach jahrelangem Streit entschied der Supreme Court, es tangiere das Patentrecht nicht, dass die Organismen Lebewesen seien. Als erstes Tier wurde in Europa dann vor fast 30 Jahren die Harvard-Krebsmaus patentiert. Sie erkrankte wegen eines veränderten Gens an Krebs und sollte der Forschung dienen.
Der anfängliche Run auf Patente auf Lebewesen hat sich etwas gelegt - möglicherweise auch wegen hoher Patentgebühren. Außerdem sind die neu hergestellten Lebewesen sehr speziell. Die Krebsmaus etwa hatte nur ein Krebsgen - allein bei Brustkrebs können aber Dutzende Gene eine Rolle spielen. Die Bedeutung der Maus für die medizinische Forschung blieb gering. Als das EPA im Juli 2004 das Patent endgültig bestätigte, war der Patentschutz gerade schon erloschen.
Die Gegner sehen den von der Beschwerdekammer gewiesenen Weg nun auch für andere Fälle bindend. Denn noch immer gibt es weitere Tierpatente - auch auf Affen. 2010 war etwa ein Patent auf Affen mit Epilepsie vergeben worden (EP1852505). Testbiotech kämpft laut Then gerade gegen ein Patent der Max-Planck-Gesellschaft, in dem Versuchstiere bis hin zu Primaten beansprucht werden (EP2328918).
Selbst wenn derartige Patente fallen - für Versuchstiere ändert sich zunächst nichts. Denn die genetischen Manipulationen und die Forschung mit diesen Tieren bleiben davon unberührt.
Nach Beschwerden der Gegner hatte die Technische Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des Europäischen Patentamts (EPA) die Ansprüche auf Schimpansen und andere Tiere als nicht patentfähig beurteilt. Sie verwies dabei auf eine Regel, nach der Patente auf die genetische Veränderung von Tieren verboten sind, wenn daraus „Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier“ resultieren können. Erstmals seien damit Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere aus ethischen Überlegungen gänzlich zurückgenommen worden, erklärte das Bündnis am Donnerstag.
„Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis das EPA an diesen Punkt gelangt ist und zum ersten Mal die Patentierung von gentechnisch veränderten Tieren stark einschränken will“, sagte Ruth Tippe von der Initiative Kein Patent auf Leben!. „Wir fordern nach wie vor ein generelles Verbot von Patenten auf Tiere aus ethischen Gründen.“
Das EPA stellte klar, dass nun zwar die Ansprüche auf die Tiere gestrichen sind, die Patente an sich mit dem Anspruch auf die Art der Genveränderung bestehen bleiben könnten. Darüber habe nun die Einspruch Abteilung zu entscheiden.
Mit der neuen Linie sollten mindestens Patente auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Kühe und Schweine Vergangenheit sein, „da hier keinerlei medizinischer Nutzen zu erwarten ist“, sagte Gudula Madsen vom Gen-ethischen Netzwerk. Zwar wurden laut Christoph Then von der Organisation Testbiotech einige Patente etwa auf Kühe mit hoher Milchleistung erteilt, jedoch standen diese nie in Ställen hiesiger Bauern - Verbraucher lehnen Gentechnik hierzulande weitgehend ab.
Bei den nun in der ursprünglichen Form nicht mehr gültigen Patenten (EP1456346 und EP1572862) wurden DNA-Stücke von Insekten ins Erbgut von Affen geschleust. Solche Affen könnten etwa bei der Entwicklung von Krebstherapien genutzt werden. Die Patente beanspruchten auch Mäuse, Ratten, Katzen, Hunde, Rinder, Schweine, Pferde und Schafe als Erfindung.
Das EPA hat laut Then Hunderte Patente auf Versuchstiere erteilt. Besonderen Protest hatte aber ausgelöst, auch Menschenaffen als Erfindung zu behandeln. „Schimpansen sind unsere nächsten Verwandten, die 98,6 Prozent der Zusammensetzung unseres Erbgutes mit uns teilen“, sagte die Affenforscherin Goodall, die über Jahre das Leben von Schimpansen in freier Wildbahn beobachtet hat.
Das weltweit erste Patent auf Leben war 1980 in den USA erteilt worden, auf ölfressende Bakterien. Nach jahrelangem Streit entschied der Supreme Court, es tangiere das Patentrecht nicht, dass die Organismen Lebewesen seien. Als erstes Tier wurde in Europa dann vor fast 30 Jahren die Harvard-Krebsmaus patentiert. Sie erkrankte wegen eines veränderten Gens an Krebs und sollte der Forschung dienen.
Der anfängliche Run auf Patente auf Lebewesen hat sich etwas gelegt - möglicherweise auch wegen hoher Patentgebühren. Außerdem sind die neu hergestellten Lebewesen sehr speziell. Die Krebsmaus etwa hatte nur ein Krebsgen - allein bei Brustkrebs können aber Dutzende Gene eine Rolle spielen. Die Bedeutung der Maus für die medizinische Forschung blieb gering. Als das EPA im Juli 2004 das Patent endgültig bestätigte, war der Patentschutz gerade schon erloschen.
Die Gegner sehen den von der Beschwerdekammer gewiesenen Weg nun auch für andere Fälle bindend. Denn noch immer gibt es weitere Tierpatente - auch auf Affen. 2010 war etwa ein Patent auf Affen mit Epilepsie vergeben worden (EP1852505). Testbiotech kämpft laut Then gerade gegen ein Patent der Max-Planck-Gesellschaft, in dem Versuchstiere bis hin zu Primaten beansprucht werden (EP2328918).
Selbst wenn derartige Patente fallen - für Versuchstiere ändert sich zunächst nichts. Denn die genetischen Manipulationen und die Forschung mit diesen Tieren bleiben davon unberührt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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