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Agentur will Gesetz verhindern

Windhoek - "Wir werden dieses geplante Verbot nicht kampflos hinnehmen", sagte der Geschäftsführer einer der betroffenen Agenturen, der weder seinen Namen, noch den seines Unternehmens genannt haben will, gestern gegenüber der AZ. Dieser Widerstand sei weniger im Interesse des Fortbestands seiner Firma, als vielmehr im Belang der rund 6000 angeheuerten Kräfte notwendig, denen sein Betrieb periodisch Arbeit vermittle und damit zu einem Einkommen verhelfe.

Diese würden ohne die Hilfestellung der Agenturen zu "Tagelöhnern" werden, die an der Straßenecke warten und darauf hoffen müssten, von einem potenziellen Arbeitgeber rekrutiert zu werden. "Die in unserer Kartei geführten Arbeitssuchenden haben eine wesentlich bessere Chance auf einen, wenn auch meist nur befristeten, Arbeitsplatz, weil wir zahlreiche Unternehmer betreuen, die hin und wieder die Unterstützung von Zeitarbeitern benötigen", betonte er. Ohne die Vermittlungsarbeit der Agenturen müssten folglich tausende Arbeitsloser auf den "Glücksfall" bauen, dass sie zufällig auf ein solches Unternehmen aufmerksam werden und sich dort direkt auf eine befristete Stelle bewerben könnten.

Den Vorwurf, wonach es sich bei der Leiharbeit um Ausbeutung handelt, weil die Agenturen für die Arbeit der vermittelten Angestellten eine Kommission kassieren, wies der befragte Manager entschieden zurück. "Wir zahlen denen von uns vermittelten Angestellten einen marktgerechten Stundenlohn", hob er hervor und legte dafür einige, aus wettbewerbstechnischen Gründen vertrauliche, Statistiken vor. Außerdem strich er heraus, dass die Bezahlung eines vermittelten Angestellten nicht zwischen dessen Arbeitgeber und der Agentur verhandelt, sondern von seiner Firma festgelegt werde.

"Wir haben für verschiedene Tätigkeiten einen verbindlichen Stundentarif definiert, der sich an der üblichen Bezahlung permanent beschäftigter Angestellter orientiert", erklärte er und fügte hinzu: "Zu diesem Tarif addieren wir unsere Provision und errechnen damit einen Betrag, den der Arbeitgeber eines vermittelten Angestellten an uns entrichten muss und von dem wir den von uns festgelegten Stundenlohn an den betroffenen Arbeiter auszahlen. Wenn der Unternehmer mit dem geforderten Tarif inklusive Kommission nicht einverstanden ist, kommt keine Vermittlung zustande."

Den Vorwurf, wonach die Agenturen unmoralisch hohe Provisionen für ihre Dienste verlangen und für den vermittelten Angestellten von seinem Gehalt deshalb kaum etwas übrig bleibt, begegnete er wie folgt: "Von dem Stundenlohn eines vermittelten Angestellten ziehen wir im Durchschnitt eine Provisionsgebühr von 34 Prozent ab, von der wir die Sozialversicherung sowie das Urlaubs- und Krankengeld der vermittelten Angestellten finanzieren und deren Schutzkleidung und Transport zu und von ihrem Arbeitsplatz bezahlen müssen. Außerdem wird je nach Anzahl der vermittelten Angestellten eine gewisse Verwaltungsgebühr fällig, mit der wir Ausgaben für die Miete unseres Gebäudes, das Gehalt unseres Personals und Kosten für Telefon, Strom und Wasser bezahlen müssen."

Nach Abzug all dieser Kosten sei die Profitmarge durch die Vermittlungsarbeit "relativ gering" und könne folglich "keine Rede davon sein, dass wir uns an der Arbeitskraft der von uns vermittelten Angestellten bereichern".

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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