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Agribank in Erklärungsnot
Agribank in Erklärungsnot

Agribank in Erklärungsnot

Vorbestrafter Farmer klagt gegen Verweigerung von Darlehen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Der Rechtsstreit, über den Richter Thomas Masuku am 23. August urteilen will, geht auf einen Antrag des Farmers Roger Mberira zurück. Darin führt jener an, er sei bereits seit langem Kunde der Agribank und habe von dieser zuletzt im August 2013 ein Darlehen in Höhe von 220000 N$ erhalten. Das damit erworbene Vieh habe sich seither derart vermehrt, dass er beschlossen habe, aufgrund akuten Weidemangels seine Kommunalfarm in der Omaheke-Region zu verlassen und ein Stück Grund und Boden im kommerziellen Gebiet zu erwerben.

Demnach habe er am 16. März 2017 einen Kaufvertrag mit dem Besitzer der Farm Net Tevrede im Distrikt Gobabis geschlossen und bei der Agribank ein Darlehen in Höhe von 4,5 Millionen N$ für den Erwerb derselben beantragt. Anschließend habe er der Bank sämtliche erforderlichen Dokumente, wie eine Kopie seiner ID-Karte, Kontoauszüge, den Kaufvertrag und die schriftliche Verzichtserklärung der Regierung auf ihr Vorkaufsrecht für die Farm vorgelegt, diesen Unterlagen jedoch kein Leumundszeugnis beigefügt, weil dies nur von neuen Kunden der Agribank verlangt werde.



Zugesicherter Kredit entzogen

Die Agribank habe im daraufhin ein Darlehen in Höhe von 3,8 Millionen N$ in Aussicht gestellt und dieses Angebot mit der Auflage verbunden, dass er (Mberira) die Differenz von 650000 N$ selbst aufbringen müsse. Nachdem er dieses getan und der Bank einen entsprechenden Zahlungsbeleg zur Verfügung gestellt habe, sei ihm mitgeteilt worden, dass der vom Kreditkomitee bereits genehmigte Antrag vom Vorstand nicht bestätigt, sondern zurückverwiesen und dann abgelehnt worden sei.

Dies sei geschehen, weil es Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit gebe, da er nach neuesten Erkenntnissen der Bank mehrmals straffällig geworden sei. Diese Bedenken hält der Kläger für irrelevant, obwohl er in seiner eidesstattlichen Erklärung bestätigt, dass er wegen Autodiebstahl zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde und davon drei Jahre verbüßt hat. Ferner räumt er ein, dass er sich in einem getrennten Fall des Betrugs schuldig bekannt habe und in einem später eingestellten Verfahren zwischenzeitlich des Mordes verdächtigt gewesen sei.



Erneut für dasselbe bestraft

Dieser Umstand ist Mberira zufolge jedoch unerheblich, weil er seine Strafe verbüßt und sich damit gesellschaftlich rehabilitiert habe. Dass die Agribank ihm ein Darlehen aufgrund seiner Vorstrafe verweigert habe, sei folglich „diskriminierend, illegal, willkürlich und im Widerspruch zu geltenden Vorschriften“. Schließlich hätten ihn die Antragsgegner durch Ablehnung seiner Kreditbewerbung „erneut für ein Vergehen bestraft, für das ich bereits im Gefängnis war“.

Dem daraus abgeleiteten Gerichtsantrag, die Agribank juristisch zur Einhaltung der angeblich gemachten Kreditzusage zu zwingen, widersetzen sich die Beklagten mit Hinweis darauf, es liege allein in ihrem Ermessen, Darlehensbewerbungen gutzuheißen, oder abzulehnen. Dabei spiele auch der „Charakter“ von Bewerbern eine Rolle, an dem im Falle von Mberira erhebliche Zweifel angebracht seien. Schließlich sei er nicht nur wegen Autodiebstahls und Betrugs verurteilt worden, sondern auch vorübergehend des Mordes verdächtig gewesen.



Neigung zu Straftaten

Der Kläger habe folglich eine „Neigung zu Straftaten“ und stelle damit ein Risiko für die Bank dar, weil er den Kredit eventuell nicht zurückzahlen werde. Sofern dieses Risiko der Bank zu groß erscheine, könne sie nicht „gezwungen“ werden, dieses dennoch zu übernehmen. Vielmehr sei die Bank angehalten, ihm eigenen Interessen und dem anderer Kunden „Risikokunden“ abzulehnen, bei denen eine Gefahr des Verlusts von Darlehen bestehe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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