Ahnenland bleibt Reizthema
Kommission prüft Ansprüche von Nachfahren ehemals Vertriebener
Über 25 Richtlinien und Fragenbereiche dienen als Rahmen der Untersuchungskommission, die derzeit landesweit ethnische Ansprüche auf angestammten Grund und Boden untersucht. In der Kurzfassung heißt es: Ansprüche auf Ahnenland untersuchen und die Möglichkeit der Rückgabe solcher Ländereien zu ergründen.
Von Eberhard Hofmann
Windhoek - Laut Amtsblatt vom 15. März 2019 verlangt der Präsident den Interimsbericht binnen neun Monaten, gerechnet vom Datum der Berufung der Kommission, und den endgültigen Bericht mit Empfehlungen drei Monate danach. Wie Ryno van der Merwe, Präsident des Namibischen Landwirtschaftsverbands (NLU) und Mitglied der Untersuchungskommission mitteilt, soll der vorläufige Bericht somit im November vorliegen und die endgültige Fassung Anfang 2020 eingereicht werden.
Die Kommission musste sich zuerst auf eine Definition des Anspruchs auf Ahnenland und die Art möglicher Rückgabe einigen. Dazu gehört die Identifizierung von Gruppen, die solches Recht beanspruchen. Dabei müssen geographischen Lage, Flächenmaß und Abgrenzung solcher Areale vor der Unabhängigkeit 1990 ermittelt werden, heißt es in der Anleitung.
Kriterien der Wiederansiedlung sollen auf faire Weise auf „die am meisten betroffenen Gemeinschaften“ zugeschnitten sein, wobei ganz explizit die Situation der Frauen beachtet werden soll. Ebenso verlangt der Auftrag, dass die Kommission alternative restaurative Maßnahmen im Rahmen sozialer Gerechtigkeit anspricht, um „economic empowerment“ (Wirtschaftsemanzipation) in betroffenen Gemeinschaften anzustreben. Die Kommission soll an diesem Bereich die „Anwendung von Reparationen“ (Wiedergutmachung) ehemaliger Kolonialmächte – hier nicht mit Namen genannt - beachten.
Die Regierung sucht ferner Vorschläge, wie der Zugang zu Gräbern der Vorfahren, bzw. Nutzungsrechte, formal geregelt werden können, sollte eine Enteignung nicht möglich sein.
Die Autoren der Richtlinien befürchten, dass die undifferenzierte Zuerkennung von Ahnenland als Diskriminierung gegen andere Bevölkerungsgruppen wahrgenommen werden kann. Deshalb soll die Kommission auch mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen ins Auge fassen, die die Wiederherstellung von Landrechten nach sich ziehen kann, und wie solche Auswirkungen gemildert werden können.
Auf juristischer Ebene soll festgestellt werden, wie der vorväterlicher Landanspruch von den Grundsätzen der Menschenrechte abgeleitet werden kann, wie sie in der namibischen Verfassung garantiert sind und in internationalen und regionalen Regelwerken auch für Namibia verbindlich festgehaltern werden. Die Regierung sucht auch Empfehlungen, wie die Erfüllung von Grund- und Bodenansprüchen der wirksamen nationalen Aussöhnung dienen kann. Lokale Gemeinschaften und Individuen sind aufgefordert, mögliche Vorschläge zur Wiedereinführung originaler Namen von Lokalitäten zu unterbreiten, die unter kolonialer Namensgebung stehen, „wenn keine Kontroversen bestehen“, heißt es weiter in den Rahmenrichtlinien.
Im Rahmen der kommunalen und kommerziellen Regionen soll Raum für Heimkehrer aus der Diaspora geschaffen werden. Die Kommission hat ferner zu empfehlen, wo im Land zur „Erinnerung an Genozid-Opfer und Veteranen des Befreiungskampfes Statuen und Monumente“ aufgestellt werden können.
Die Empfehlungen der Kommission will die Regierung bereits als Gesetzesentwurf vorgelegt bekommen.
Von Eberhard Hofmann
Windhoek - Laut Amtsblatt vom 15. März 2019 verlangt der Präsident den Interimsbericht binnen neun Monaten, gerechnet vom Datum der Berufung der Kommission, und den endgültigen Bericht mit Empfehlungen drei Monate danach. Wie Ryno van der Merwe, Präsident des Namibischen Landwirtschaftsverbands (NLU) und Mitglied der Untersuchungskommission mitteilt, soll der vorläufige Bericht somit im November vorliegen und die endgültige Fassung Anfang 2020 eingereicht werden.
Die Kommission musste sich zuerst auf eine Definition des Anspruchs auf Ahnenland und die Art möglicher Rückgabe einigen. Dazu gehört die Identifizierung von Gruppen, die solches Recht beanspruchen. Dabei müssen geographischen Lage, Flächenmaß und Abgrenzung solcher Areale vor der Unabhängigkeit 1990 ermittelt werden, heißt es in der Anleitung.
Kriterien der Wiederansiedlung sollen auf faire Weise auf „die am meisten betroffenen Gemeinschaften“ zugeschnitten sein, wobei ganz explizit die Situation der Frauen beachtet werden soll. Ebenso verlangt der Auftrag, dass die Kommission alternative restaurative Maßnahmen im Rahmen sozialer Gerechtigkeit anspricht, um „economic empowerment“ (Wirtschaftsemanzipation) in betroffenen Gemeinschaften anzustreben. Die Kommission soll an diesem Bereich die „Anwendung von Reparationen“ (Wiedergutmachung) ehemaliger Kolonialmächte – hier nicht mit Namen genannt - beachten.
Die Regierung sucht ferner Vorschläge, wie der Zugang zu Gräbern der Vorfahren, bzw. Nutzungsrechte, formal geregelt werden können, sollte eine Enteignung nicht möglich sein.
Die Autoren der Richtlinien befürchten, dass die undifferenzierte Zuerkennung von Ahnenland als Diskriminierung gegen andere Bevölkerungsgruppen wahrgenommen werden kann. Deshalb soll die Kommission auch mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen ins Auge fassen, die die Wiederherstellung von Landrechten nach sich ziehen kann, und wie solche Auswirkungen gemildert werden können.
Auf juristischer Ebene soll festgestellt werden, wie der vorväterlicher Landanspruch von den Grundsätzen der Menschenrechte abgeleitet werden kann, wie sie in der namibischen Verfassung garantiert sind und in internationalen und regionalen Regelwerken auch für Namibia verbindlich festgehaltern werden. Die Regierung sucht auch Empfehlungen, wie die Erfüllung von Grund- und Bodenansprüchen der wirksamen nationalen Aussöhnung dienen kann. Lokale Gemeinschaften und Individuen sind aufgefordert, mögliche Vorschläge zur Wiedereinführung originaler Namen von Lokalitäten zu unterbreiten, die unter kolonialer Namensgebung stehen, „wenn keine Kontroversen bestehen“, heißt es weiter in den Rahmenrichtlinien.
Im Rahmen der kommunalen und kommerziellen Regionen soll Raum für Heimkehrer aus der Diaspora geschaffen werden. Die Kommission hat ferner zu empfehlen, wo im Land zur „Erinnerung an Genozid-Opfer und Veteranen des Befreiungskampfes Statuen und Monumente“ aufgestellt werden können.
Die Empfehlungen der Kommission will die Regierung bereits als Gesetzesentwurf vorgelegt bekommen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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