Air Namibia darf Linienflugverkehr fortsetzen
Windhoek (ste) • Die namibische Fluggesellschaft Air Namibia konnte spät am Mittwochabend eine einstweilige Verfügung am namibischen Obergericht erwirken und die Namibische Transport- und Verkehrsbehörde (TCN) daran hindern, ab Mitternacht der Fluglinie die Genehmigung für den Linienflugverkehr zu entziehen.
Hatte die TCN der Air Namibia angedroht, die Anbietergenehmigung Nummer 00012 für den Linienflugverkehr vorübergehend ab 23.59 Uhr in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (8. Juli auf den 9. Juli) bis zum 22. Juli 2020 zu suspendieren, so hatte Richterin Marlene Tommasi diesen Entschluss der TCN für zeitweilig null und nichtig erklärt, hieß es gestern Morgen in einer vom amtierenden Geschäftsführer der Air Namibia, Elia Erastus, herausgegebenen Pressemitteilung. Am Tag zuvor hatte die Pressestelle nicht auf Mediennachfragen reagieren wollen.
Laut Erastus hat die Richterin den Entschluss der TCN vorerst aufgehoben und stattdessen eine Anhörung für den 3. August anberaumt. Damit wird auch vorerst die weitere Folge, die der Air Namibia drohte, hinfällig. Denn wäre die sogenannte Air Services Licence (ASL) aufgehoben worden, hätte die Namibische Zivilluftfahrtbehörde NCAA nachziehen müssen und das „Air Operator Certificate“ (AOC) der Luftlinie entziehen müssen.
Hatte die TCN der Air Namibia angedroht, die Anbietergenehmigung Nummer 00012 für den Linienflugverkehr vorübergehend ab 23.59 Uhr in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (8. Juli auf den 9. Juli) bis zum 22. Juli 2020 zu suspendieren, so hatte Richterin Marlene Tommasi diesen Entschluss der TCN für zeitweilig null und nichtig erklärt, hieß es gestern Morgen in einer vom amtierenden Geschäftsführer der Air Namibia, Elia Erastus, herausgegebenen Pressemitteilung. Am Tag zuvor hatte die Pressestelle nicht auf Mediennachfragen reagieren wollen.
Laut Erastus hat die Richterin den Entschluss der TCN vorerst aufgehoben und stattdessen eine Anhörung für den 3. August anberaumt. Damit wird auch vorerst die weitere Folge, die der Air Namibia drohte, hinfällig. Denn wäre die sogenannte Air Services Licence (ASL) aufgehoben worden, hätte die Namibische Zivilluftfahrtbehörde NCAA nachziehen müssen und das „Air Operator Certificate“ (AOC) der Luftlinie entziehen müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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