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Akten von Südwestafrika erhalten

Windhoek - Insgesamt 15777 Akten von Personen, die zwischen 1975 und 1980 im damaligen Südwestafrika geboren wurden, heirateten oder verstorben sind, hat das südafrikanische Innenministerium bearbeitet und die Unterlagen sowie eine elektronische Version dem hiesigen Innenministerium am vergangenen Freitag übergeben. "Gemäß einem Übereinkommen wollten wir sämtliche Akten bis Ende März dieses Jahres dem namibischen Innenministerium zukommen lassen, aber es gibt noch immer einige Dokumente, die bearbeitet werden müssen. Zuvor sind schon mehr als 40000 Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden übergeben worden", sagte die südafrikanische Hochkommissarin Yvette Myakayaka Manzini. Die restlichen Dokumente sollen so schnell wie möglich bearbeitet und den namibischen Behörden zukommen. Südafrika werde Kopien aller bisher überreichten Akten behalten, damit notfalls auf diese zurückgegriffen werden könne.

"Wir hier im Innenministerium haben besonders Schwierigkeiten, die Geburtsurkunden von weißen, farbigen und Nama sprechenden Personen aufzutreiben, da diese Dokumente bisher nicht vorliegen", sagte die Direktorin der Abteilung Geburten-Registration im Innenministerium, Lydia Kandetu. Betroffen seien vor allem Personen die in den Jahren 1972 bis 1980 im damaligen Südwestafrika geboren wurden. Was die Bearbeitung der bisher erhaltenen Geburtsurkunden betreffe, so sei das Ministerium mit der elektronischen Erfassung dieser Dokumente fast fertig, so Kandetu. Danach würden die Heirats- und Sterbeurkunden erfasst.

Eine sechsköpfige Delegation aus Südafrika brachte insgesamt sechs große verschlossene und versiegelte Blechkisten nach Windhoek. Die Schlüssel für die linken Schlösser hatten Beamte des hiesigen Ministeriums und für die rechten Schlösser Vertreter der Südafrikaner. Im Beisein des amtierenden Staatssekretärs, Nehemia Nghishekwa, und der Hochkommissarin wurden schließlich die Transportkisten aufgeschlossen, die Siegel entfernt und der Empfang der Dokumente bescheinigt. "So konnten wir garantieren, dass niemand während des Transportes Zugang zu den wertvollen Akten hatte", sagte Nghishekwa. Alle vor der Unabhängigkeit im Jahre 1990 im damaligen Südwestafrika geborenen Namibier wurden als südafrikanische Bürger registriert, erhielten bei ihrer Heirat eine südafrikanische Urkunde und im Todesfalle wurde eine Sterbeurkunde der südafrikanischen Behörden ausgestellt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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