Aktivisten-Ausschluss annulliert
Von Marc Springer, Windhoek
In seinem am Freitag ergangenen Urteil kam Richter Collins Parker zu dem Schluss, dass die Suspendierung und anschließende Verbannung der vier Kläger Job Amupanda, Elijah Ngurare, George Kambala und Dimbulukeni Nauyoma formaltechnisch defekt und damit unwirksam war. Gleichzeitig entschied er, die vier Kläger hätten dennoch keinen Anspruch auf die Rückkehr in ihre zuvor gehaltenen Ämter, weil diese inzwischen von Nachfolgern besetzt seien, die nicht zur Räumung ihrer Posten verpflichtet werden könnten.
Zur Begründung führte Parker an, dass zwischen der SWAPO und den vier Klägern ein Mitgliedschaftsvertrag bestanden habe, der nicht ohne Einhaltung der dafür geltenden Vorschriften aufgelöst werden könne. Dies habe die Parteiführung der SWAPO versäumt, indem sie den eigenen Verhaltenskodex verletzt und drei der Kläger ohne die erforderliche Angabe von Gründen suspendiert, bzw. im Falle von Ngurare direkt ausgeschlossen habe.
Ferner habe die SWAPO das selbst erarbeitete Prozedere missachtet, indem sie die Antragsteller aus der Partei ausgeschlossen habe, ohne ihnen zuvor ein Disziplinarverhör zu gewähren, bei dem sie auf die ihnen vorgeworfenen Verfehlungen hätten reagieren können.
In diesem Zusammenhang hob Parker auch hervor, es sei unerheblich, ob diese vermeintlichen Verfehlungen erwiesen und derart schwerwiegend seien, dass ein Parteiausschluss unvermeidbar sei. Ebenso irrelevant sei, ob die Kläger ihr Verhalten bei einer Anhörung hätten rechtfertigen und damit einen Ausschluss hätten verhindern können. Vielmehr seien die Einhaltung der Vorschriften und das Recht der Kläger entscheidend, ihre Sicht der Dinge darzulegen und vor einer Sanktionierung durch die Parteiführung gehört zu werden bzw. auf ihre Bestrafung Einfluss zu nehmen.
Gleichzeitig hob Parker hervor, er zweifele nicht daran, dass die SWAPO-Führung in bestem Wissen und Gewissen gehandelt und geglaubt habe, durch ihre Entscheidung möglichen Schaden von der Partei abzuwenden. Außerdem kam er zu dem Schluss, dass Ngurare und Amupanda ihre Posten bei der SWAPO-Jugendliga nicht allein ihrer Parteimitgliedschaft verdankt hätten. Obwohl diese durch das Urteil wieder hergestellt sei, könnten ihre Nachfolger in den jeweiligen Posten folglich nicht zur Aufgabe ihrer Ämter verpflichtet werden.
Die SWAPO hatte den Parteiausschluss gegen die als Abtrünnige bezeichneten Jugendlichen unter anderem damit begründet, diese hätten die Partei durch angedrohte Landbesetzungen in Verruf gebracht und sich nicht nur Anweisungen ihrer Parteispitze widersetzt, sondern auch in abfälliger und respektloser Weise über einzelne SWAPO-Führer geäußert.
In seinem am Freitag ergangenen Urteil kam Richter Collins Parker zu dem Schluss, dass die Suspendierung und anschließende Verbannung der vier Kläger Job Amupanda, Elijah Ngurare, George Kambala und Dimbulukeni Nauyoma formaltechnisch defekt und damit unwirksam war. Gleichzeitig entschied er, die vier Kläger hätten dennoch keinen Anspruch auf die Rückkehr in ihre zuvor gehaltenen Ämter, weil diese inzwischen von Nachfolgern besetzt seien, die nicht zur Räumung ihrer Posten verpflichtet werden könnten.
Zur Begründung führte Parker an, dass zwischen der SWAPO und den vier Klägern ein Mitgliedschaftsvertrag bestanden habe, der nicht ohne Einhaltung der dafür geltenden Vorschriften aufgelöst werden könne. Dies habe die Parteiführung der SWAPO versäumt, indem sie den eigenen Verhaltenskodex verletzt und drei der Kläger ohne die erforderliche Angabe von Gründen suspendiert, bzw. im Falle von Ngurare direkt ausgeschlossen habe.
Ferner habe die SWAPO das selbst erarbeitete Prozedere missachtet, indem sie die Antragsteller aus der Partei ausgeschlossen habe, ohne ihnen zuvor ein Disziplinarverhör zu gewähren, bei dem sie auf die ihnen vorgeworfenen Verfehlungen hätten reagieren können.
In diesem Zusammenhang hob Parker auch hervor, es sei unerheblich, ob diese vermeintlichen Verfehlungen erwiesen und derart schwerwiegend seien, dass ein Parteiausschluss unvermeidbar sei. Ebenso irrelevant sei, ob die Kläger ihr Verhalten bei einer Anhörung hätten rechtfertigen und damit einen Ausschluss hätten verhindern können. Vielmehr seien die Einhaltung der Vorschriften und das Recht der Kläger entscheidend, ihre Sicht der Dinge darzulegen und vor einer Sanktionierung durch die Parteiführung gehört zu werden bzw. auf ihre Bestrafung Einfluss zu nehmen.
Gleichzeitig hob Parker hervor, er zweifele nicht daran, dass die SWAPO-Führung in bestem Wissen und Gewissen gehandelt und geglaubt habe, durch ihre Entscheidung möglichen Schaden von der Partei abzuwenden. Außerdem kam er zu dem Schluss, dass Ngurare und Amupanda ihre Posten bei der SWAPO-Jugendliga nicht allein ihrer Parteimitgliedschaft verdankt hätten. Obwohl diese durch das Urteil wieder hergestellt sei, könnten ihre Nachfolger in den jeweiligen Posten folglich nicht zur Aufgabe ihrer Ämter verpflichtet werden.
Die SWAPO hatte den Parteiausschluss gegen die als Abtrünnige bezeichneten Jugendlichen unter anderem damit begründet, diese hätten die Partei durch angedrohte Landbesetzungen in Verruf gebracht und sich nicht nur Anweisungen ihrer Parteispitze widersetzt, sondern auch in abfälliger und respektloser Weise über einzelne SWAPO-Führer geäußert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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