Alexander erfolgreich: Kautionsauflagen gelockert
Windhoek - Freie Fahrt für Jacob "Kobi" Alexander: Der von den Vereinigten Staaten gesuchte Börsenmakler darf seit gestern wieder den Distrikt Windhoek verlassen. Richter Elton Hoff gab am Obergericht einem Eilantrag Alexanders statt, mit dem er nicht nur die Erlaubnis ersucht hatte, am heutigen Dienstag und morgen nach Walvis Bay zu fahren, sondern auch eine generelle Änderung seiner Kautionsauflagen erreichen wollte. Auch diesem Gesuch gab Hoff statt: Für die Dauer des Auslieferungsverfahrens muss Alexander lediglich 24 Stunden vor Verlassen des Bezirks Windhoek Inspektor Rudolf Mbumba, dem von Interpol bevollmächtigtem Polizisten, Bescheid geben, anstatt jedes Mal dessen formelle Erlaubnis zu beantragen. Allerdings muss sich Alexander weiterhin montags und freitags bei der Polizei in Windhoek und auch heute und morgen in Walvis Bay melden.
Alexanders Rechtsvertreter, die Advokaten Peter Hodes und Anton Katz aus Südafrika sowie der Windhoeker Anwalt Louis Du Pisani, hatten den Eilantrag gegen Rudolf Mbumba sowie den Generalinspektor der namibischen Polizei, die Justizministerin und die Generalstaatsanwältin vor Gericht gebracht, nachdem ihrem Mandanten Anfang Juli die Erlaubnis für seine geschäftliche Reise nach Walvis Bay verwehrt worden war.
Hodes argumentierte gestern vor Gericht, dass Alexander nicht einmal von Mbumba direkt, wie eigentlich notwendig, sondern vom Polizei-Generalinspektor die Reiseerlaubnis ohne Angabe von Gründen verweigert worden sei, ohne dass Alexander die Möglichkeit gehabt habe, die Notwendigkeit seiner Reise zu belegen. Dies sei ein Verstoß gegen den im Gewohnheitsrecht geltenden Grundsatz "Audi alteram Partem" (Anhörung der anderen Seite). Zudem habe Mbumba das Gesetz fehlerhaft interpretiert und die Sachlage nicht ausreichend geprüft, so Hodes. Alexander habe das Verfassungsrecht, sich frei in Namibia zu bewegen, im Rahmen seiner Kautionsauflagen benötige er dazu lediglich die Genehmigung des Polizisten. Zudem verwehrte sich Hodes kategorisch gegen das Argument der Antragsgegner, dass Alexander auf keinen Fall reisen dürfe, weil dies die Fluchtgefahr steigere. "Das ist absurd. Herr Alexander lebt 200 Meter vom Eros-Flugplatz entfernt. Wenn er wollte, hätte er längst fliehen können. Er will aber in Namibia bleiben und wird dafür kämpfen", so der Advokat.
Regierungsanwalt Nixon Marcus, der die Gegenseite vertrat und kaum auf die Argumente von Hodes einging, versuchte zum einen den Punkt der Fluchtgefahr zu erhärten, zum anderen verlangte er mit einem Gegenantrag, dass auch die Innenministerin vor Gericht gehört werden müsse, weil Alexander in seinem Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung falsche Angaben gemacht habe.
Zudem habe die Seite des Antragsstellers die Kautionsauflagen falsch verstanden: Mit der Reisebeschränkung solle Alexander an Windhoek gebunden werden und dürfe nur diese nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung unterlaufen, keinesfalls räume sie ihm das Recht auf Bewegungsfreiheit ein. Zudem habe der Börsenmakler die Pflicht gehabt, schon bei der Bitte um Reisegenehmigung seine Gründe darzulegen, anstatt sich im Nachhinein auf die Audi-Alteram-Partem-Regel zu berufen. Richter Hoff gab dem Eilantrag Alexanders statt und wies das Gesuch der Gegenseite nach ministerieller Intervention zurück.
Zudem legte der Richter, wie von Hodes gefordert, den vier Antragsgegnern sowie dem Innenministerium die Kosten des Verfahrens auf - dazu gehören die Honorare für die beiden Advokaten und du Pisani.
Bereits am Montag steht Kobi Alexander, der gegen die Rekordkaution von N$ 10 Mio. auf freiem Fuß ist, wieder vor Gericht, wenn seine Auslieferungsverhandlung fortgesetzt wird. Die Vereinigten Staaten fordern eine Überstellung des Finanziers, weil gegen ihn in New York ein Prozess wegen Betrugs in 35 Fällen anhängig ist.
Alexanders Rechtsvertreter, die Advokaten Peter Hodes und Anton Katz aus Südafrika sowie der Windhoeker Anwalt Louis Du Pisani, hatten den Eilantrag gegen Rudolf Mbumba sowie den Generalinspektor der namibischen Polizei, die Justizministerin und die Generalstaatsanwältin vor Gericht gebracht, nachdem ihrem Mandanten Anfang Juli die Erlaubnis für seine geschäftliche Reise nach Walvis Bay verwehrt worden war.
Hodes argumentierte gestern vor Gericht, dass Alexander nicht einmal von Mbumba direkt, wie eigentlich notwendig, sondern vom Polizei-Generalinspektor die Reiseerlaubnis ohne Angabe von Gründen verweigert worden sei, ohne dass Alexander die Möglichkeit gehabt habe, die Notwendigkeit seiner Reise zu belegen. Dies sei ein Verstoß gegen den im Gewohnheitsrecht geltenden Grundsatz "Audi alteram Partem" (Anhörung der anderen Seite). Zudem habe Mbumba das Gesetz fehlerhaft interpretiert und die Sachlage nicht ausreichend geprüft, so Hodes. Alexander habe das Verfassungsrecht, sich frei in Namibia zu bewegen, im Rahmen seiner Kautionsauflagen benötige er dazu lediglich die Genehmigung des Polizisten. Zudem verwehrte sich Hodes kategorisch gegen das Argument der Antragsgegner, dass Alexander auf keinen Fall reisen dürfe, weil dies die Fluchtgefahr steigere. "Das ist absurd. Herr Alexander lebt 200 Meter vom Eros-Flugplatz entfernt. Wenn er wollte, hätte er längst fliehen können. Er will aber in Namibia bleiben und wird dafür kämpfen", so der Advokat.
Regierungsanwalt Nixon Marcus, der die Gegenseite vertrat und kaum auf die Argumente von Hodes einging, versuchte zum einen den Punkt der Fluchtgefahr zu erhärten, zum anderen verlangte er mit einem Gegenantrag, dass auch die Innenministerin vor Gericht gehört werden müsse, weil Alexander in seinem Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung falsche Angaben gemacht habe.
Zudem habe die Seite des Antragsstellers die Kautionsauflagen falsch verstanden: Mit der Reisebeschränkung solle Alexander an Windhoek gebunden werden und dürfe nur diese nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung unterlaufen, keinesfalls räume sie ihm das Recht auf Bewegungsfreiheit ein. Zudem habe der Börsenmakler die Pflicht gehabt, schon bei der Bitte um Reisegenehmigung seine Gründe darzulegen, anstatt sich im Nachhinein auf die Audi-Alteram-Partem-Regel zu berufen. Richter Hoff gab dem Eilantrag Alexanders statt und wies das Gesuch der Gegenseite nach ministerieller Intervention zurück.
Zudem legte der Richter, wie von Hodes gefordert, den vier Antragsgegnern sowie dem Innenministerium die Kosten des Verfahrens auf - dazu gehören die Honorare für die beiden Advokaten und du Pisani.
Bereits am Montag steht Kobi Alexander, der gegen die Rekordkaution von N$ 10 Mio. auf freiem Fuß ist, wieder vor Gericht, wenn seine Auslieferungsverhandlung fortgesetzt wird. Die Vereinigten Staaten fordern eine Überstellung des Finanziers, weil gegen ihn in New York ein Prozess wegen Betrugs in 35 Fällen anhängig ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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