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Alexander geht in Offensive

Windhoek - In der elf Seiten starken Erklärung bezieht sich Alexander auf aus seiner Sicht diffamierende Äußerungen von Eric Benjaminson, dem stellvertretenden Chef de Mission der US-amerikanischen Botschaft. Dieser hatte Alexander laut einer Tageszeitung zuvor auf einem von der namibischen Zentralbank und der US-Botschaft veranstalteten Seminar zum Thema Geldwäsche als "Beispiel für einen mutmaßlichen Geldwäscher" bezeichnet, "der es geschafft hat, im Jahr 2006 über N$ 100 Mio. nach Namibia zu schaffen".

In der Erklärung, die von Alexanders Anwalt Louis du Pisani von der Windhoeker Kanzlei Metcalfe verbreitet und unter anderem dem Finanz- und dem Justizministerium, der namibischen Zentralbank, aber auch der Generalstaatsanwaltschaft und der Einwanderungsbehörde zugestellt wurde, wird diese Anschuldigung zurückgewiesen und zudem die Unschuld Alexander hinsichtlich der von den US-Behörden gegen ihn anhängigen Klagen, aufgrund derer er sich derzeit in Windhoek einem Auslieferungsverfahren stellen muss, betont. Alexander habe keinen Profit aus irgendeiner der Aktienoptionen generiert, um die es in der Anklageschrift der US-Behörden gehe. Von Geldwäsche oder anderen ungesetzlichem Vorgehen könne auch angesichts transparenter Vorgänge keine Rede sein.
"Hat keine Aktienoptionen gezogen"Das Strafverfahren gegen Alexander beziehe sich laut dem Schreiben auf den Vorwurf, er habe zwischen den Jahren 1998 und 2001 Aktienoptionen seiner Firma Comverse Technologies zurückdatiert, die ihm das Recht geben, Anteile in der Zukunft zu einem festen Preis zu kaufen. Dabei besteht die Möglichkeit der Gewinnmachung, wenn die Anteile zum festen Preis gekauft und zu einem höheren Preis weiterverkauft werden. Die Zurückdatierung solcher Optionen an sich sei nicht illegal. Der Vorwurf der US-Justiz, so schreibt du Pisani, liege darin, dass Alexander das Gesetz verletzt habe, weil Comverse Technologies nicht offen gelegt habe, dass die Aktienoptionen zurückdatiert waren und dass nicht die richtigen Buchhaltungsregularien angewendet worden seien. Dazu stellt Metcalfe fest, dass Alexander im betroffenen Zeitraum zischen 1998 und 2001 keine seiner Aktienoptionen gezogen habe, dies aber auch nicht von der US-Justiz angenommen, aber in Namibia so dargestellt werde. Trotzdem beabsichtige die US-Justiz, Vermögenswerte Alexanders auch aus dem Zeitraum vor 1998 und ab 2002 zu konfiszieren.

Du Pisani betont des Weiteren, dass sogar die Behörden in den Vereinigten Staaten den Profit Alexanders durch das ihm vorgeworfene Zurückdatieren von Aktienoptionen auf US$ 6,4 Mio. beziffern. Zwar bestreite Alexander, dass dieses Geld aus illegalen Aktionen stamme, aber der Betrag selbst, so der Anwalt, mache weniger als fünf Prozent des Gesamtumsatzes von US$ 138 Mio. aus, den Alexander durch das Ziehen von Aktienoptionen gemacht habe. Trotzdem wolle die US-Regierung das gesamte Vermögen Alexanders beschlagnahmen.
"Geld aus Israel wurde korrekt transferiert"Die internationale Anklage der Geldwäsche habe zudem nichts mit dem Transfer von Vermögen in Höhe von N$ 120 Mio. aus Israel nach Namibia zu tun. Sämtliche Transaktionen seien der Zentralbank und den privaten Bankinstituten offen gelegt worden und gemäß dem Gesetz erfolgt. Das zwischenzeitliche Einfrieren des Vermögens sei mittlerweile aufgehoben, das Geld mittlerweile in Namibia umgetauscht und auf einem Treuhandkonto der Kanzlei Metcalfe angelegt worden, davon bestreite Alexander seine Privat- und Geschäftsausgaben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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