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Alkoholverbot löst Razzien aus
Alkoholverbot löst Razzien aus

Alkoholverbot löst Razzien aus

Polizei will durch Festnahmen und Bußgelder mehr Abschreckung erzeugen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Wie Polizeisprecherin Kauna Shikwambi gestern mitteilte, seien die von ihr als „Verdächtige“ bezeichneten Personen gegen 22.30 Uhr in dem Nachtklub Funky Lab in der Innenstadt von Windhoek vorübergehend festgenommen worden. Dazu hätten der Eigentümer des Establishments, Thomas Nakashole (34) und die Musiker Pendukeni „Sunny Boy“ Shipushu (36) und Joseph „Jossy Joss“ Ailonga (38) gehört.

Diese hätten sich zwecks musikalischer Unterhaltung und Alkoholkonsum in „gemeinschaftlicher Absicht“ mit den anderen Gästen versammelt, und geweigert, die vorgeschriebenen Abstandsregeln einzuhalten, als sie dazu aufgefordert worden seien. Auf weitere Nachfrage teilte Shikwambi mit, sämtliche Anwesenden hätten den Verstoß gegen geltende Corona-Schutzmaßnahmen schließlich zugegeben und entweder eine Geldstrafe bezahlt oder einen Bußbescheid angenommen, der sie vor einer Anklage oder Gerichtsvorladung bewahren werde.

Die medienwirksame Aktion folgt diversen Razzien im ganzen Land, bei denen die Polizei Spirituosen beschlagnahmt hat. So wurden in der informellen Siedlung Ekolola in Eenhana (Ohangwena-Region) bei einer 57-jährigen Frau 27 Kartons mit Whiskey, zahlreiche Stangen Zigaretten und einige Fässer mit selbstgebrautem Bier beschlagnahmt, die sie in einer Hütte vergraben hatte. Die Polizei, die einem Hinweis aus der Öffentlichkeit gefolgt war, hat erneut gewarnt, dass der Verkauf und öffentliche Konsum von Alkohol im Zuge der Vorsichtsmaßnahmen gegen Corona untersagt ist und Zuwiderhandlungen strafbar sind.

So hat die Polizei in Rundu zahlreiche Kisten mit Whiskey beschlagnahmt, die offenbar aus Angola nach Namibia geschmuggelt und seit Ende der Reisebeschränkungen hierzulande weiter vertrieben bzw. verteilt werden.

Unterdessen hat Polizeichef Sebastian Ndeitunga energisch dementiert, dass Polizisten selbst den Alkohol konsumieren und verkaufen würden, den sie zwischen April und Mai konfisziert haben und der offenbar die Asservatenkammern zahlreicher Polizeiwachen bis unters Dach füllt. Dort wird als Beweismittel in anhängigen Verfahren gegen Personen gelagert, die des illegalen Verkaufs von Spirituosen beschuldigt sind. In Fällen, wo jene bereits eine Geldstrafe gezahlt hätten, sei dennoch eine richterliche Verfügung notwendig, bevor der Alkohol enteignet und anschließend „gespendet, versteigert oder vernichtet“ werden könnte.

Der Befehlshaber der Khomas-Region, Kommissar Joseph Shikongo, relativierte das Alkoholverbot erneut mit Hinweis darauf, dass der private Konsumvon Spirituosen „in den eigenen vier Wänden“ erlaubt sei, sofern dort noch Reserven vorhanden seien. Sobald diese Vorräte jedoch aus der Wohnung genommen und an einem anderen Ort getrunken würden, sei dies unzulässig.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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