Als Beifahrer aktiv für Sicherheit sorgen
Privatsektor gibt Tipps zur Reisezeit: Insassen können Fahrverhalten positiv beeinflussen
Windhoek (nic) – Dem Einfluss von Beifahrern wird derzeit noch zu wenig Bedeutung beigemessen. Dies sagen das Finanzunternehmen Wesbank und die Automobil-Vereinigung von Namibia in einer gemeinsamen Pressemitteilung, die sie kürzlich mit Ausblick auf die aktuelle Feriensaison veröffentlicht haben. Die beiden Partner wollen sich darin gemeinsam für die Sicherheit auf den Straßen stark machen und gehen dabei gezielt auch auf die Beifahrer ein. „Aktuell ist wenig darüber bekannt, wie sich die Kommunikation zwischen Fahrer und Insasse(n) auf die Sicherheit auswirken kann“, heißt es. Weiter würden sich bisherige Straßensicherheitskampagnen ausschließlich auf den Fahrer konzentrieren, weshalb die Partner nun auf die mögliche „positive Rolle der Beifahrer auf das Verhalten des Fahrers“ sowie auf die allgemeine Sicherheit eingehen wollen.
So sei es als Mitreisender beispielsweise wichtig, immer angeschnallt zu sein sowie seine Konzentration voll und ganz auf die Fahrbahn zu richten. Wer in einem Kleinbus unterwegs sei, solle dem Fahrer sowie dem Unternehmen vorab seinen Namen mitteilen, sodass nachvollziehbar ist, in welchem Fahrzeug gereist werde. Dies gelte auch dann, wenn per Anhalter gefahren werde – dann sollen gemäß der Meldung Angehörige oder Familienmitglieder das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie das Reiseziel mitgeteilt werden. „Sie haben außerdem als Beifahrer das Recht, dem Fahrer mitzuteilen, dass er zu schnell fährt und Sie sich in seinem Fahrzeug nicht wohl fühlen“, heißt es weiter. Ebenso dürften auch Beifahrer die Reifen kontrollieren und auf mögliche Sicherheitsdefizite hinweisen.
So sei es als Mitreisender beispielsweise wichtig, immer angeschnallt zu sein sowie seine Konzentration voll und ganz auf die Fahrbahn zu richten. Wer in einem Kleinbus unterwegs sei, solle dem Fahrer sowie dem Unternehmen vorab seinen Namen mitteilen, sodass nachvollziehbar ist, in welchem Fahrzeug gereist werde. Dies gelte auch dann, wenn per Anhalter gefahren werde – dann sollen gemäß der Meldung Angehörige oder Familienmitglieder das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie das Reiseziel mitgeteilt werden. „Sie haben außerdem als Beifahrer das Recht, dem Fahrer mitzuteilen, dass er zu schnell fährt und Sie sich in seinem Fahrzeug nicht wohl fühlen“, heißt es weiter. Ebenso dürften auch Beifahrer die Reifen kontrollieren und auf mögliche Sicherheitsdefizite hinweisen.
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Allgemeine Zeitung
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