Amerikaner düpiert Justiz
Mutmaßlicher Heckmair-Mörder verschleppt sein Verfahren weiter
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund der Klage, die gestern in Form eines Eilantrags behandelt wurde, ist eine Entscheidung des Direktorats für Rechtsbeistand, dem Angeklagten Marcus Thomas keinen Rechtsbeistand mehr zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung hatte das Direktorat angeführt, Thomas habe seinen bisherigen Anwälten „unerfüllbare Anweisungen“ gegeben und bereits sechs Verteidiger entpflichtet oder durch seine Renitenz genötigt, ihr Mandat niederzulegen.
Der für das Strafverfahren zuständige Richter Christie Liebenberg hatte sich angesichts des von Staatsanwältin Antonia Verhoef als Verzögerungstaktik beschriebenen Verhalten seitens Thomas geweigert, diesem zusätzliche Zeit dafür einzuräumen, über ihm vermeintlich bekannte Geldgeber die nötigen Finanzen für einen Privatanwalt zu organisieren. Vielmehr ordnete er an, dass die von den angeklagten Amerikanern immer wieder sabotierte Beweisaufnahme am kommenden Montag auch dann fortgesetzt werden würde, wenn Thomas bis dahin ohne Anwalt sein sollte.
Ob dies tatsächlich geschehen wird, scheint nun wieder fraglich, weil die gestern verhandelte Klage von Thomas bis dahin nicht entschieden sein wird. Zwar hat Richter Harald Geier dem Angeklagten gestern die von ihm beantragte Verfügung verweigert, wonach er einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe und der Prozess gegen ihn nicht vorgesetzt werden dürfe, solange er ohne Anwalt ist. Weil Thomas gegen dieses Urteil jedoch Revisionserlaubnis beantragt hat, ist derzeit ungewiss, ob die Beweisaufnahme am Montag fortgesetzt werden kann, bevor über das Berufungsgesuch nicht entschieden wurde.
Zur Begründung seiner Klage hatte Thomas in einer eidesstattlichen Erklärung angeführt, es würde sein Recht auf ein faires Verfahren verletzten, wenn er sich als juristischer Laie ohne Rechtsbeistand seinem Prozess stellen müsse. Ferner dementiert er ausdrücklich, freiwillig auf Rechtsbeistand verzichtet, seinen bisherigen Anwälten „unerreichbare Anweisungen“ gegeben, oder versucht zu haben, die Verhandlung zu verschleppen. Im Gegenteil sei ihm daran gelegen, „so schnell wie möglich“ die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften und seinen Freispruch zu erwirken.
Da dies jedoch ohne Rechtsbeistand unmöglich sei, dürfe sein Prozess nicht fortgesetzt werden, bevor seine Klage (bzw. der anschließend von ihm eingereichte Berufungsantrag) nicht abschließend entschieden worden sein. Darüber hinaus fordert Thomas von dem Direktor für Rechtsbeistand eine schriftliche Erklärung dafür, warum ihm jener keinen weiteren Anwalt bereitstellen wolle. Außerdem verlangt er von dem als Antragsgegner geführten Direktor eine Entschädigung von 200000 N$ dafür, dass jener seine im Grundgesetz garantierten Rechte verletzt habe.
Thomas und seinem mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend wird vorgeworfen, am 7. Januar 2011 den damals 25-jährigen Heckmair im Stile einer Hinrichtung erschossen zu haben. Der bisher einzige vernommene Staatszeuge hatte angegeben, den beiden Amerikanern die dabei angeblich eingesetzte Waffe samt Munition verkauft zu haben.
Windhoek
Hintergrund der Klage, die gestern in Form eines Eilantrags behandelt wurde, ist eine Entscheidung des Direktorats für Rechtsbeistand, dem Angeklagten Marcus Thomas keinen Rechtsbeistand mehr zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung hatte das Direktorat angeführt, Thomas habe seinen bisherigen Anwälten „unerfüllbare Anweisungen“ gegeben und bereits sechs Verteidiger entpflichtet oder durch seine Renitenz genötigt, ihr Mandat niederzulegen.
Der für das Strafverfahren zuständige Richter Christie Liebenberg hatte sich angesichts des von Staatsanwältin Antonia Verhoef als Verzögerungstaktik beschriebenen Verhalten seitens Thomas geweigert, diesem zusätzliche Zeit dafür einzuräumen, über ihm vermeintlich bekannte Geldgeber die nötigen Finanzen für einen Privatanwalt zu organisieren. Vielmehr ordnete er an, dass die von den angeklagten Amerikanern immer wieder sabotierte Beweisaufnahme am kommenden Montag auch dann fortgesetzt werden würde, wenn Thomas bis dahin ohne Anwalt sein sollte.
Ob dies tatsächlich geschehen wird, scheint nun wieder fraglich, weil die gestern verhandelte Klage von Thomas bis dahin nicht entschieden sein wird. Zwar hat Richter Harald Geier dem Angeklagten gestern die von ihm beantragte Verfügung verweigert, wonach er einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe und der Prozess gegen ihn nicht vorgesetzt werden dürfe, solange er ohne Anwalt ist. Weil Thomas gegen dieses Urteil jedoch Revisionserlaubnis beantragt hat, ist derzeit ungewiss, ob die Beweisaufnahme am Montag fortgesetzt werden kann, bevor über das Berufungsgesuch nicht entschieden wurde.
Zur Begründung seiner Klage hatte Thomas in einer eidesstattlichen Erklärung angeführt, es würde sein Recht auf ein faires Verfahren verletzten, wenn er sich als juristischer Laie ohne Rechtsbeistand seinem Prozess stellen müsse. Ferner dementiert er ausdrücklich, freiwillig auf Rechtsbeistand verzichtet, seinen bisherigen Anwälten „unerreichbare Anweisungen“ gegeben, oder versucht zu haben, die Verhandlung zu verschleppen. Im Gegenteil sei ihm daran gelegen, „so schnell wie möglich“ die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften und seinen Freispruch zu erwirken.
Da dies jedoch ohne Rechtsbeistand unmöglich sei, dürfe sein Prozess nicht fortgesetzt werden, bevor seine Klage (bzw. der anschließend von ihm eingereichte Berufungsantrag) nicht abschließend entschieden worden sein. Darüber hinaus fordert Thomas von dem Direktor für Rechtsbeistand eine schriftliche Erklärung dafür, warum ihm jener keinen weiteren Anwalt bereitstellen wolle. Außerdem verlangt er von dem als Antragsgegner geführten Direktor eine Entschädigung von 200000 N$ dafür, dass jener seine im Grundgesetz garantierten Rechte verletzt habe.
Thomas und seinem mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend wird vorgeworfen, am 7. Januar 2011 den damals 25-jährigen Heckmair im Stile einer Hinrichtung erschossen zu haben. Der bisher einzige vernommene Staatszeuge hatte angegeben, den beiden Amerikanern die dabei angeblich eingesetzte Waffe samt Munition verkauft zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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