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Amerikaner verzögern Prozess
Amerikaner verzögern Prozess

Amerikaner verzögern Prozess

Befangenheitsantrag verhindert Beweisaufnahme in Heckmair-Fall
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund des Gesuchs ist ein am 11. Februar ergangenes Zwischenurteil von Richter Christie Liebenberg. Damals hatte jener einen Antrag des Beschuldigten Marcus Thomas abgelehnt, das Verfahren so lange auszusetzen, bis er einen neuen Anwalt engagiert habe. Zuvor hatte Thomas sechs Verteidiger verschlissen, weshalb sich das Direktorat für Rechtsbeistand geweigert hatte, ihm einen weiteren Anwalt bereitzustellen. Dies hatte das Direktorat damit begründet, Thomas habe seinen bisherigen Anwälten „unerfüllbare Anweisungen“ gegeben und sie entweder selbst entpflichtet oder durch seine Renitenz genötigt, ihr Mandat niederzulegen.

Auf Grundlage dieser Darstellung hatte sich Liebenberg geweigert, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis Thomas einen neuen Anwalt engagiert hat. Vielmehr kam er zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte seine Lage „selbst verschuldet“ habe und deshalb auch in Kauf nehmen müsse, dass er sich seinem Verfahren notfalls ohne Rechtsbeistand stellen müsse. Dazu war es jedoch nie gekommen, weil der Mitangeklagte Kevan Townsend bei der Fortsetzung der Verhandlung ebenfalls einen Anwalt entließ und damit eine weitere Vertagung erzwang.

Gestern präsentierte Thomas in Person von Titus Mbaeva einen neuen Verteidiger, der in seinem Auftrag die Selbstablehnung von Liebenberg beantragte. Zur Begründung führte er an, der Richter sei blind der Darstellung des Direktorats für Rechtsbeistand gefolgt ohne sich zu vergewissern, dass Thomas tatsächlich an dem Rückzug seiner früheren Anwälte schuld gewesen sei. Damit habe Liebenberg bei seinem Mandanten die berechtigte Befürchtung ausgelöst, dass er ihm gegenüber voreingenommen sei und er unter seinem Vorsitz kein faires Verfahren erwarten könne.

Mbaeva zufolge habe Liebenberg seinen Mandanten bereits mehrmals zuvor gewarnt, dass der Anspruch auf Rechtsbeistand kein absolutes Recht sei. Er habe also wiederholt deutlich gemacht, dass er Thomas für den häufigen Wechsel seiner Anwälte verantwortlich mache und es nicht für möglich halte, dass sich diese aus anderen Gründen von dem Verfahren zurückgezogen hätten.

Weil Thomas folglich an der Neutralität von Liebenberg zweifeln müsse, solle jener das Verfahren abgeben und der Prozess vor einem neuen Richter neu aufgerollt werden. Staatsanwältin Antonia Verhoef widersetzte sich dem Gesuch und betonte, es gebe keinerlei Anzeichen für eine mögliche Befangenheit auf Seiten von Liebenberg.

Thomas und Townsend wird vorgeworfen, am 7. Januar 2011 den damals 25-jährigen Heckmair im Stile einer Hinrichtung erschossen zu haben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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