Amnestie für säumige Fahrer
Windhoek - Gute Nachricht für alle säumigen Autofahrer: Vom 1. Februar bis zum 30. Mai dieses Jahres gilt eine offizielle Amnestie für all jene, die bislang ihre Autolizenz nicht bezahlt oder Bußgelder für verspätete Bezahlung nicht entrichtet haben. Das teilte die Straßenbehörde (RA) gestern in einer Presseerklärung mit und bezog sich dabei auf einen entsprechenden Kabinettsbeschluss aus dem vergangenen Jahr.
Mit den Maßnahme solle vor allem das Verzeichnis der registrierten und lizensierten Fahrzeuge auf einen aktuellen Stand gebracht werden, da viele Vehikel zwar noch registriert, aber zumeist nicht mehr mit gültiger Lizenz versehen und in den meisten Fällen auch nicht mehr straßentauglich seien. Gleichzeitig solle aber auch die Öffentlichkeit über die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der pünktlichen Zahlung von Lizenzierungsgebühren informiert werden, so die Straßenbehörde.
In der Pressemitteilung erklärt die RA auch das Prozedere für betroffenen Fahrzeughalter: Zunächst wird von der Straßenbehörde ein Brief zugestellt, in dem über die abgelaufenen Lizenz informiert wird. Betroffene müssen dann bei NaTIS einen Antrag auf Amnestie stellen und darin den korrekten Status ihres unlizensierten Fahrzeugs angeben (Abmeldung/Schrott, gestohlen, exportiert, verkauft) und gegebenenfalls die Erneuerung der Plakette beantragen. Die angehäuften Lizenzgebühren und Bußgelder für verspätete Zahlungen werden dann storniert, allerdings gilt dies nur für Plaketten, die vor dem 31. Dezember 2007 abgelaufen sind.
Nach Ablauf der Amnestieperiode will die Straßenbehörde dann ein strengeres System zur Eintreibung der Außenstände einführen.
Mit den Maßnahme solle vor allem das Verzeichnis der registrierten und lizensierten Fahrzeuge auf einen aktuellen Stand gebracht werden, da viele Vehikel zwar noch registriert, aber zumeist nicht mehr mit gültiger Lizenz versehen und in den meisten Fällen auch nicht mehr straßentauglich seien. Gleichzeitig solle aber auch die Öffentlichkeit über die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der pünktlichen Zahlung von Lizenzierungsgebühren informiert werden, so die Straßenbehörde.
In der Pressemitteilung erklärt die RA auch das Prozedere für betroffenen Fahrzeughalter: Zunächst wird von der Straßenbehörde ein Brief zugestellt, in dem über die abgelaufenen Lizenz informiert wird. Betroffene müssen dann bei NaTIS einen Antrag auf Amnestie stellen und darin den korrekten Status ihres unlizensierten Fahrzeugs angeben (Abmeldung/Schrott, gestohlen, exportiert, verkauft) und gegebenenfalls die Erneuerung der Plakette beantragen. Die angehäuften Lizenzgebühren und Bußgelder für verspätete Zahlungen werden dann storniert, allerdings gilt dies nur für Plaketten, die vor dem 31. Dezember 2007 abgelaufen sind.
Nach Ablauf der Amnestieperiode will die Straßenbehörde dann ein strengeres System zur Eintreibung der Außenstände einführen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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