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Amtsrichter statuiert Exempel

Am Amtsgericht von Swakopmund statuierte Richter Gibson Iimbili gestern an Gerhardus Steenkamp ein Exempel gegen Wiederholungstäter. Für Diebstahl von Wertsachen im Wert von N$ 1200 verurteilte Iimbili ihn zu zwei Jahren Haft, ein Jahr davon wurde auf Bewährung ausgesetzt.



Swakopmund - "Mit diesem Urteil mahne ich gleichzeitig die Kriminellen in unserer Kommune, diese Art von Vergehen nicht mehr als leichtes Delikt anzusehen", sagte Gibson Iimbili vor seiner Urteilsverkündung. Diebstahl welcher Art und in welcher Schadenhöhe auch immer sei eine schwerwiegende Tat und müsse dementsprechend bestraft werden. Kein Täter dürfe mehr damit rechnen, vor Gericht nur mit einer Geldstrafe davonzukommen.

"Deshalb verurteile ich Gerhardus Steenkamp zu zwei Jahren Haft, wovon ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt wird, allerdings unter der Bedingung, dass er sich fünf Jahre nichts zu Schulden kommen lassen darf", urteilte der Richter.

Steenkamp war auf Klage wegen zweimaligen Hauseinbruchs vor dem Richter erschienen. Im ersten Fall ging es um Diebesgut im Wert von 1000 Namibia-Dollar, welches er aus einem Haus in Swakopmund gestohlen haben soll. Der Angeklage plädierte vor Gericht auf "nicht schuldig". Bei der zweiten Tat handelte es sich um einen Hauseinbruch, bei dem Wertgegenstände im Wert von 1200 Namibia-Dollar entwendet worden waren. Hier gestand Steenkamp den Einbruch. Als Grund für seine Tat gab der Angeklagte zunächst Trunkenheit an, doch Richter Iimbili wies diese "Ausrede" schroff ab. Er habe aus Geldmangel gehandelt, gab Steenkamp daraufhin an. Iimbili verurteilte den Wiederholungstäter auf Grund seines Geständnisses. Den Versuch des Angeklagten, um milde Umstände in Form einer Geldstrafe zu bitten, ließ Iimbili allerdings nicht gelten. Er habe schließlich zuvor angegeben, aus Geldmangel gestohlen zu haben. Woher, fragte der Richter abschließend, solle wohl dann das Geld für die Buße kommen?

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Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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