Anatomie einer Amtsanmaßung
Vor dem Ausschuss, der angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Sozialversicherungs-Kommission (SSC) untersuchen soll, entfaltet sich das Bild einer unstrukturierten Organisation, in der die Korruption mangels klar definierter Kompetenzen gedeihen konnte.
Windhoek - Im Laufe der gestrigen Befragung des ehemaligen Personalbeauftragten der SSC, Walter Don, wurde deutlich, dass die Geschäftsführung der Kommission deren Aufsichtsrat nur selten vor strategischen Entscheidungen konsultiert hat. So räumte Don während des Verhörs ein, dass der Aufsichtsrat der Geschäftsführung nicht ausdrücklich erlaubt hatte, die Autozulage einiger Geschäftsführer rückwirkend zu erhöhen und diesen gesonderte Bezüge für angeblich zusätzlich geleistete Arbeit zu gewähren.
Nach Angaben von Don habe der Aufsichtsrat im September 1996 lediglich ein "Strategiepapier" gutgeheißen, das von einem externen Berater erstellt wurde und in dem allgemeingültige Arbeitsbedingungen enthalten waren. Dieses Dokument habe festgeschrieben, welche Mitarbeiter sich für bestimmte Vergünstigungen qualifizieren, ohne die Höhe dieser Bezüge zu konkretisieren.
Dies habe die Geschäftsführung nach Darstellung von Don später nachgeholt und die genaue Summe einzelner Bezüge von leitenden Angestellten festgelegt, ohne vorher den Aufsichtsrat zu befragen. "Mir wurde versichert, dass dafür nicht die Genehmigung des Aufsichtsrates notwendig war", sagte Don, der nach längerem Drängen durch Anwalt Otniel Podewitz zu dem Schluss kam, "dass dies eventuell doch erforderlich gewesen wäre".
Durch diesen ungebremsten Alleingang beflügelt, hat sich die Geschäftsführung anschließend offensichtlich nicht mehr verpflichtet gefühlt, die mitunter weitreichenden Änderungen an den Statuten der SSC
mit dem Aufsichtsrat abzustimmen. So wurde im August 2000 auf Empfehlung von Don und mit Zustimmung der SSC-Geschäftsführerin Dessa Onesmus ein Zusatzbezug für Geschäftsführer eingeführt, die neben ihren vertraglich fixierten Pflichten innerhalb der SSC "andere Verantwortung tragen".
Im Zuge dieser Maßnahme, die ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat ergriffen wurde, hat beispielsweise Don selber zwei rückwirkend berechnete Beträge von N$ 14328 und N$ 67247 dafür erhalten, dass er neben seiner Aufgabe als Personalchef fünf Monate als Finanzmanager und drei Jahre als Leiter der Verwaltungsabteilung fungiert und nach eigener Aussage während dieser Zeit "unter der Arbeitslast gelitten" hat.
Don wurde ferner zu einem zweifelhaften Entscheidungsprozess befragt, im Zuge dessen die Geschäftsführung sich eine rückwirkende Aufbesserung der eigenen Autozulage gewährt hat. Der ehemalige Personalchef der SSC, dessen eigene Autozulage nach diesem Beschluss von N$ 4500 auf N$ 8201 im Monat angehoben wurde, vermochte nicht zu sagen, "woher die Geschäftsführung die Erlaubnis für diese rückwirkende Erhöhung erhalten hat".
Windhoek - Im Laufe der gestrigen Befragung des ehemaligen Personalbeauftragten der SSC, Walter Don, wurde deutlich, dass die Geschäftsführung der Kommission deren Aufsichtsrat nur selten vor strategischen Entscheidungen konsultiert hat. So räumte Don während des Verhörs ein, dass der Aufsichtsrat der Geschäftsführung nicht ausdrücklich erlaubt hatte, die Autozulage einiger Geschäftsführer rückwirkend zu erhöhen und diesen gesonderte Bezüge für angeblich zusätzlich geleistete Arbeit zu gewähren.
Nach Angaben von Don habe der Aufsichtsrat im September 1996 lediglich ein "Strategiepapier" gutgeheißen, das von einem externen Berater erstellt wurde und in dem allgemeingültige Arbeitsbedingungen enthalten waren. Dieses Dokument habe festgeschrieben, welche Mitarbeiter sich für bestimmte Vergünstigungen qualifizieren, ohne die Höhe dieser Bezüge zu konkretisieren.
Dies habe die Geschäftsführung nach Darstellung von Don später nachgeholt und die genaue Summe einzelner Bezüge von leitenden Angestellten festgelegt, ohne vorher den Aufsichtsrat zu befragen. "Mir wurde versichert, dass dafür nicht die Genehmigung des Aufsichtsrates notwendig war", sagte Don, der nach längerem Drängen durch Anwalt Otniel Podewitz zu dem Schluss kam, "dass dies eventuell doch erforderlich gewesen wäre".
Durch diesen ungebremsten Alleingang beflügelt, hat sich die Geschäftsführung anschließend offensichtlich nicht mehr verpflichtet gefühlt, die mitunter weitreichenden Änderungen an den Statuten der SSC
mit dem Aufsichtsrat abzustimmen. So wurde im August 2000 auf Empfehlung von Don und mit Zustimmung der SSC-Geschäftsführerin Dessa Onesmus ein Zusatzbezug für Geschäftsführer eingeführt, die neben ihren vertraglich fixierten Pflichten innerhalb der SSC "andere Verantwortung tragen".
Im Zuge dieser Maßnahme, die ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat ergriffen wurde, hat beispielsweise Don selber zwei rückwirkend berechnete Beträge von N$ 14328 und N$ 67247 dafür erhalten, dass er neben seiner Aufgabe als Personalchef fünf Monate als Finanzmanager und drei Jahre als Leiter der Verwaltungsabteilung fungiert und nach eigener Aussage während dieser Zeit "unter der Arbeitslast gelitten" hat.
Don wurde ferner zu einem zweifelhaften Entscheidungsprozess befragt, im Zuge dessen die Geschäftsführung sich eine rückwirkende Aufbesserung der eigenen Autozulage gewährt hat. Der ehemalige Personalchef der SSC, dessen eigene Autozulage nach diesem Beschluss von N$ 4500 auf N$ 8201 im Monat angehoben wurde, vermochte nicht zu sagen, "woher die Geschäftsführung die Erlaubnis für diese rückwirkende Erhöhung erhalten hat".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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