Angeklagte erheben Vorwürfe
Windhoek - Bei der Fortsetzung des Verfahrens vor Richterin Naomi Shivute sagte der Beschuldigte Joseph Gariseb (29) gestern aus, er und sein Mitangeklagter Deon Garoëb seien nach ihrer Festnahme am 11. Oktober 2002 bei der Vernehmung durch die Polizei misshandelt worden. In dem Parallelverfahren, bei dem es um die Zulässigkeit der dabei angeblich abgerungenen Geständnisse geht, erklärte Gariseb, die ermittelnden Polizeibeamten hätten ihn geschlagen, getreten und mit einem Schlagstock malträtiert.
Außerdem gab Gariseb an, die Misshandlung habe sich über fast vier Tage hingezogen und sei in Übergriffen gegipfelt, bei denen er gefesselt und mit verbundenen Augen durch Stromschläge gequält worden sei. Da er die damit verbundenen Schmerzen schließlich nicht mehr habe ertragen können, habe er dem Drängen der Polizisten nachgegeben und den Mord an Wojatschek gestanden.
Dies ist das zweite Mal, dass die beiden Angeklagten die Zulässigkeit der von ihnen abgelegten und später widerrufenen Geständnisse anfechten. Mit diesem Anliegen sind sie bei ihrem ersten Verfahren vor Ersatzrichter John Manyarara bereits gescheitert. Die Verhandlung vor Manyarara konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, weil der Richter kurz vor der Urteilsverkündung unerwartet verstarb.
Weil der Prozess deshalb neu aufgerollt werden musste, befinden sich die beiden Angeklagten sei nunmehr über acht Jahren in Untersuchungshaft. Beide bestreiten den Mord an Wojatschek, der am 14. September 2002 in seiner Wohnung in Okahandja erschlagen und ausgeraubt wurde.
Bei einem früheren Verhandlungstermin hatte der Kriminalbeamte Christiaan Maletzky versichert, die beiden Angeklagten seien "nie genötigt" worden, sondern hätten freiwillig gestanden. Ferner dementierte er die Angaben der Angeklagten, wonach ihnen weder ihre Rechte erklärt, noch die Hilfe eines Anwalts angeboten worden sei. Außerdem betonte er, die zwei Verdächtigen hätten aus freien Stücken angeboten, einige Polizisten zu einem Haus in Windhoek zu führen, dessen Eigentümer sie einen Videorekorder und Schmuck verkauft hätten, den sie dem Juwelier Wojatschek aus seiner Wohnung gestohlen hätten.
Außerdem gab Gariseb an, die Misshandlung habe sich über fast vier Tage hingezogen und sei in Übergriffen gegipfelt, bei denen er gefesselt und mit verbundenen Augen durch Stromschläge gequält worden sei. Da er die damit verbundenen Schmerzen schließlich nicht mehr habe ertragen können, habe er dem Drängen der Polizisten nachgegeben und den Mord an Wojatschek gestanden.
Dies ist das zweite Mal, dass die beiden Angeklagten die Zulässigkeit der von ihnen abgelegten und später widerrufenen Geständnisse anfechten. Mit diesem Anliegen sind sie bei ihrem ersten Verfahren vor Ersatzrichter John Manyarara bereits gescheitert. Die Verhandlung vor Manyarara konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, weil der Richter kurz vor der Urteilsverkündung unerwartet verstarb.
Weil der Prozess deshalb neu aufgerollt werden musste, befinden sich die beiden Angeklagten sei nunmehr über acht Jahren in Untersuchungshaft. Beide bestreiten den Mord an Wojatschek, der am 14. September 2002 in seiner Wohnung in Okahandja erschlagen und ausgeraubt wurde.
Bei einem früheren Verhandlungstermin hatte der Kriminalbeamte Christiaan Maletzky versichert, die beiden Angeklagten seien "nie genötigt" worden, sondern hätten freiwillig gestanden. Ferner dementierte er die Angaben der Angeklagten, wonach ihnen weder ihre Rechte erklärt, noch die Hilfe eines Anwalts angeboten worden sei. Außerdem betonte er, die zwei Verdächtigen hätten aus freien Stücken angeboten, einige Polizisten zu einem Haus in Windhoek zu führen, dessen Eigentümer sie einen Videorekorder und Schmuck verkauft hätten, den sie dem Juwelier Wojatschek aus seiner Wohnung gestohlen hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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